Gesundheitsreform Systembruch auf einer DIN-A4-Seite
Berlin - Der Ex-Fraktionsvorsitzende der Union, Friedrich Merz (CDU), hatte es einst vorexerziert: Er setzte dem hoch komplexen deutschen Steuersystem ein Modell entgegen, das auf einen Bierdeckel passte. Durchsetzen ließ es sich zwar nicht, aber es blieb wegen seiner Einfachheit in Erinnerung.
Einen ähnlichen Versuch auf dem Feld des Gesundheitswesens haben jetzt Bernd Hof, Jürgen Wasem, Klaus-Dirk Henke und J.-Matthias von der Schulenburg unternommen - allesamt Anhänger des Systems der Privaten Krankenversicherung. Eine Schreibmaschinenseite genügt den Ökonomen, um ihren Alternativentwurf für eine Reform zu formulieren - "ein solidarisches Staffelsystem, das Elemente der Bürgerprämie und der solidarischen Gesundheitsprämie übernimmt und die gesamte Bevölkerung an der Finanzierung der Gesundheitskosten beteiligt".
Das Modell, das Wasem und Hof heute in Köln vorstellten, ist schnell erklärt: Jeder Bürger bezahlt seine Beiträge grundsätzlich an die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und beteiligt sich auf diese Weise an der Umlagefinanzierung. Mit steigendem Einkommen des Einzelnen aber sinkt der Anteil, den die GKV an den Gesundheitskosten übernimmt. Wer wenig verdient, bekäme 100 Prozent seiner Kosten erstattet, bei einem Jahreseinkommen von mehr als 60.000 Euro würde sich der Anteil auf nur noch fünf Prozent reduzieren. Für Verheiratete mit einem nicht arbeitenden Ehepartner würde jeweils der doppelte Einkommenssatz für die Berechnung des Eigenanteils zu Grunde gelegt, pro Kind stiege er um die Hälfte.
Arbeitgeberbeitrag wird festgeschrieben
Der nicht durch die GKV gedeckte Teil der Kosten soll dem Entwurf zufolge durch einen Vertrag mit der Privaten Krankenversicherung (PKV) abgesichert werden, den die Versicherten selbst bezahlen müssten.
Für die GKV wird der Arbeitgeberbeitrag auf sieben Prozent der Arbeitsentgelte festgeschrieben, der Anteil jedes Bürgers betrüge drei Prozent seines Gesamteinkommens. Abweichend von dieser für alle Einkommensarten gültigen Regel leisten die Selbständigen auf ihr Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit einen auf sieben Prozent erhöhten Beitragssatz - plus drei Prozent für die übrigen Einkommensarten.
Nach einer ersten überschlägigen Rechnung würde der Vorschlag dazu führen, dass Gutverdiener künftig deutlich höhere Belastungen zu tragen hätten. Sie müssten einerseits einen großen Teil ihrer Beiträge bezahlen, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten, und überdies dafür noch eine PKV-Police abschließen.
Viele Frage offen
Die Vorteile des Konzepts liegen für Co-Autor Hof auf der Hand. "Uns lag daran, das unfaire Konkurrenzverhältnis von Privater und Gesetzlicher Krankenversicherung aufzulösen und ein System aus einem Guss zu schaffen." Zudem, so hebt der Gesundheitsexperte hervor, sei die Basis für die Berechnung der Beiträge viel breiter, weil das Gesamteinkommen aller Bürger zu Grunde gelegt würde.
Nach einer ersten Einschätzung von Bert Rürup, prominentester Politikberater in Sachen Gesundheits- und Rentenreform, lässt das Konzept jedoch noch etliche Fragen offen. "Auf welcher Grundlage sollen zum Beispiel die Privaten Krankenkassen die jeweilige Zusatzpolice bei schwankenden steuerpflichtigen Einkommen kalkulieren? Wer soll die Arbeitnehmehrbeiträge einziehen, die sich auf das steuerpflichtige Einkommen bemessen? Und wie stünde ein älterer, gut verdienender GKV-Versicherter da, der an einer chronischen Krankheit leidet, also ein denkbar schlechtes Risiko darstellt?"
Auch mit dem, was in dem Papier klar geregelt ist, ist Rürup nicht in allen Punkten einverstanden. So seien etwa die Elemente, die den Wettbewerb zwischen den Kassen stärkten, zu schwach ausgeprägt. Lediglich der Pauschalbetrag, den die Kassen zur Finanzierung von Finanzlücken erheben könnten, stelle ein Preiselement dar. Diese Pauschale könnten dem Konzept zufolge die Kassen künftig von den Versicherten erheben, falls sie mit ihren Einnahmen nicht hinkommen.
Systembruch erwünscht
Außerdem, stellt Rürup fest, stelle das System einen Paradigmenwechsel dar: "Bislang stand der Beitragszahlung immer ein entsprechender Anspruch gegenüber. Das vorliegende Modell sieht dagegen im Extremfall einen Anspruch auf lediglich fünf Prozent der Leistung vor." Im Prinzip sei das der erste Schritt zum Ausstieg aus dem Versicherungsprinzip hin zu einer Steuerfinanzierung des Gesundheitssystems.
Darin sieht Hof gar keinen Nachteil: Die "steuerähnliche Komponente", wie er sie nennt, schaffe erst die Gerechtigkeit, die dem derzeitigen System fehle. Auch die Frage, wer die Beiträge einziehen soll, sei damit beantwortet. "Wir glauben, dass die Finanzämter dafür geradezu prädestiniert sind. Sie wissen schließlich am besten, über welches steuerpflichtige Einkommen die Bürger verfügen."
Fragt man nach Einzelheiten der konkreten Umsetzung, muss allerdings auch Hof Regelungslücken eingestehen. "Viele Punkte müssten natürlich noch im Detail ausgestaltet werden. Unser Konzept soll zunächst als Diskussionsgrundlage dienen."
Wohin die Diskussion führen wird, weiß Klaus Vater, Sprecher von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) allerdings schon ganz genau: im Nirgendwo. "Für ein Konzept, das die Trennung von Privater und Gesetzlicher Krankenversicherung aufhebt, findet sich derzeit nirgends eine Mehrheit."