Geteilter Schmerz
Wenn wir uns keine Zeitung hielten, hätten wir bis heute noch keine Ahnung von dem Text des dritten Währungsgesetzes«, stöhnt der Amtsvorsteher des hannoverschen Finanzamtes. Seine westdeutschen Kollegen stöhnen im Geiste mit.
»Früher wurde so ein Gesetz zwei bis drei Monate vorher intern bekanntgegeben. Und die Finanzämter erhielten Ausführungsbestimmungen vom Oberpräsidium. Heute müssen wir alles improvisieren.« - Dann wird der Herr Finanzpräsident wieder am Telefon verlangt. Es ist die hohe Zeit der Männer mit den zahlengeschärften Brillengläsern.
Auf den langen Fluren westdeutscher Finanzämter treten die reformierten Steuerveranlagten leise auf. Die ersten Schlangen bilden sich, nach Unbedenklichkeitsbescheinigungen. Bis zu 5000 Mk. privater Altguthaben werden von den Banken sofort umgewandelt. 250 DM davon gehen auf das »Festkonto«; 250 Mk. stehen sofort auf dem »Freikonto« zum Abheben bereit. Mehr gibt es nur gegen das Prädikat »unbedenklich« vom zuständigen Finanzamt.
In den ersten Tagen wurden die Antragsteller wieder nach Hause geschickt. Die Steuerleute hatten noch nicht ganz klaren Kurs von »oben«. Sie teilten mit ihrer Kundschaft den Schmerz um die fehlenden Exekutivanordnungen. Dann aber begann Westdeutschlands eherne Beamtenschaft zu improvisieren. Erprobte Inspektoren zogen auf Wachsmatrizen Unbedenklichkeitsformulare ab. Andere arbeiteten in besonderen fliegenden Sortiergruppen. Dazu wurden keine neuen Arbeitskräfte eingestellt. Die Beamtenschaft kostete stolz das privatwirtschaftliche Hochgefühl von Sonntagsarbeit und Ueberstunden aus.
Die Vordrucke A und B waren meist noch bei den Banken. Oder wurden nach den Bezirken sortiert. Erst am Mittwoch konnten die ersten Bescheinigungen an die »Klienten« ausgegeben werden. Das geht ziemlich großzügig. Die Summe der Altguthaben und abgegebenen Bargelder, die auf den Vordrucken eingetragen sind, wird mit der letzten Steuerveranlagung (1946) verglichen. Stimmt der Betrag, dann wird die Unbedenklichkeitserklärung ohne weiteres ausgestellt. Stimmt er nicht, wird gegen den Uebeltäter Strafanzeige wegen Urkundenfälschung erlassen. Das ganze Konto friert derweilen ein.
Die Finanzmänner lassen sich die Gelegenheit nicht entgehen, ihre sämtlichen Kunden einmal steuerlich nackt und bloß in die Bücher zu bekommen.
Diesmal entgeht ihnen keiner. Die Unbedenklichkeitsprüfungen sind nur der Auftakt zu noch größeren steuertechnischen Examina. Erst durch die umfassende Prüfungsaktion der privaten Altgeldbestände über 5000 Mark, die nach Abschluß der Unbedenklichkeits-Aktion am 10. Juli beginnt, kommen die Finanzexperten an ihre Erzfeinde des Schwarzen Marktes heran. Auch dabei wird die letzte Steuerveranlagung zum Vergleich herangezogen. Die Ueberprüfung wird bezirksweise durchgeführt. Die einzelnen Sachbearbeiter kennen ihre Pappenheimer.
Der endgültig geläuterte Steuerveranlagte bekommt einen »Genehmigungsbescheid« für seine Altgeldguthaben über 5000 Mark. Das letzte Wort spricht wieder die Militärregierung. Konteninhaber mit dem Genehmigungsbescheid in der Tasche können sich sofort nach Freigabe der restlichen fünf (oder vielleicht auch mehr) Prozent auf ihre Bankkonten stürzen.
Mehr noch als über die zwangsweise verbrannten Geldscheine der Schwarzhändler herrscht auf den Finanzämtern Freude über die Steuersünder, die Buße tun. Stoßen die Finanzprüfer bei Durchsicht ihrer Bücher auf faule Kunden, so wird gegen die Schuldigen ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet.
Für den hinterzogenen Betrag wird die volle Steuer in alter Reichsmark abgesetzt. Reicht das Altgeld dazu nicht aus, muß in neuer Mark bezahlt werden. Immerhin im Verhältnis 1:10. Für wahrscheinliche Schwarzmarktgewinne werden außer der Nachsteuer hohe Geldstrafen angedroht.
Die westdeutschen Finanzheerscharen schlagen ihre Kontenschlachten unerbittlich; Auge um Auge, Mark um Mark. Wenn alles nicht ausreicht, um die schwarzen Steuerschafe zu bestrafen, wird gepfändet.
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EUROP. VERSORGUNGSSTAND
DIE VORHAND, LEBENSMITTEL-u.
GÜTERMENGEJEKOPF 1. % v. 1938
[GrafiktextEnde]