Gewerbefreistil
Erich Ponislav hielt seine Stunde für gekommen. In dem schlesischen Dorf Halbau war er Verkäufer in einer Kolonialwarenhandlung gewesen. Jetzt witterte er in der Aufhebung der Gewerbebeschränkung die Chance, als selbständiger Geschäftsmann aufzusteigen und aus der Flüchtlingsmisere herauszukommen.
Da er mangels besserer Arbeit bei den Waldspechten im Solling arbeitete und in dem strengen Winter 1947 Knüppelholz verkauft hatte, schien ihm die Eröffnung einer Kohlen- und Holzhandlung der richtige Weg zum Erfolg.
Die erste kalte Dusche bekam der Selfmademan in spe auf der Kreisstelle der Hildesheimer Industrie- und Handelskammer. Seit dem 31. Dezember 1948 sei zwar die Verordnung »betreffend die Prüfung des Bedarfs zur Eröffnung eines Gewerbebetriebes« fortgefallen, nicht aber der unbedingte Befähigungsnachweis, wurde ihm gesagt.
Erich Ponislav war bereit, seine Fähigkeiten zu demonstrieren. Als ihm der Geschäftsführer der Kreisstelle klarmachte, er müsse sich vor der Industrie- und Handelskammer in Hildesheim einer Prüfung unterziehen, wollte er sogleich starten. An Hand von einigen einschlägigen Fachbüchern, die er »ruck-zuck« durchpauken wolle.
Er war mächtig verärgert, als ihm erklärt wurde, das genüge nicht. Er müsse auch etwas mehr wissen, als daß man entweder Eierbriketts oder Steinkohle in den Ofen schmeißt. Als ihm klar wurde, daß sein Antrag nicht mit einer guten Empfehlung an die Industrie- und Handelskammer weitergereicht werde, hielt er nicht mehr viel von der demokratischen Neuordnung der Gewerbefreiheit in der britischen Zone.
Er möchte gern zur US-Zone übersiedeln. Aber da hapert es wieder an der Aufenthaltsgenehmigung.
»Die amerikanische Zone wird durch den Gewerbefreiheits-Befehl der US-Militärregierung zum Eldorado für untüchtige Elemente und ehemalige Schwarzhändler werden«, stöhnt es aus süddeutschen Handwerkskammern und Innungsbüros.
Mitte Dezember hatten die Amerikaner ihre deutschen Länderregierungen aufgefordert, ein neues, aufgelockertes Gewerbeaufsichtsgesetz und neue Lizenzbestimmungen auszuarbeiten. Die alte Lizenzierung sei eine mittelalterliche Behinderung der Gewerbefreiheit und ermögliche die Kontrolle des Wirtschaftslebens durch den Staat.
Die Auflockerungsarbeit an dem 50jährigen Urgesetz und die Abänderungen und Neufassungen dauerten lange. Nachdem zwei Termine verstrichen waren (siehe Spiegel Nr. 3/49, Panorama), riß den US-Militärregenten die Geduld: »Jede Gewerbelizenzierung wird vom 10. Januar 1949 an für ungültig erklärt.« Auch die großen und kleinen Befähigungsnachweise fielen dem amerikanischen Freiheitsdrang zum Opfer.
Nur soweit öffentliche Sicherheit, Wohlfahrt und Gesundheit gefährdet sind, sollen die alten Gesetze und Verordnungen beibehalten werden. Das sind rund 25 Stück.
Das alteingesessene süddeutsche Gewerbe wehrte sich entschlossen gegen den amerikanischen Fußtritt in den goldenen Handwerksboden. Protestversammlungen, Resolutionen und Abänderungsvorschläge häuften sich. Eine Galgenfrist bis zum 20. Januar war die geringste Forderung.
Der Präsident des Frankfurter Wirtschaftsrates, Erich Köhler, und Professor Erhard belagerten General Clay. »Eine Verständigung ist durchaus möglich«, beruhigte Köhler die Journalisten vor der Generalstür.
Am Mittwoch ließ der Wirtschaftsrat bereits ein neues Rahmengesetz in erster Lesung durchgehen. Es soll rückwirkend ab 1. Januar in Kraft treten. Die Anglo-Amerikaner empfahlen, die völlige Niederlassungsfreiheit für Aerzte, Apotheker und Rechtsanwälte einzubauen.
Erst durch neue Rahmenbestimmungen würde für beide Zonen des vereinigten Wirtschaftsgebietes eine einheitliche Regelung möglich sein. Die Tage zwischen den endgültigen Entscheidungen sind voller Verwirrung und unterschiedlicher Auslegung der Verfügungen. In den Gewerbeämtern geht es hoch her.
Der Barbier Heinrich Barow in Stuttgart ist seit zwei Tagen wieder ganz verzweifelt. Dabei war er am 10. Januar wie ein kleiner Junge herumgetollt, daß seine armselige Baracke erzitterte. Das war, als das Radio seines Wandnachbars die völlige Gewerbefreiheit für die gesamte US-Zone verkündete.
Heinrich Barow ist Flüchtling aus einem kleinen Dorf im Sudetenland. Mit dem allgemeinen Säuberungsprogramm durfte auch er samt Frau, Kindern und ein bißchen Hausrat nach Westen abwandern.
An seinem Meisterdiplom hatten die westdeutschen Handwerkskammern allerlei zu bemängeln. »Am besten machen Sie die Prüfung noch einmal«, sagten ihm die Kammerherren. Aber dazu hatte der 48jährige weder Zeit noch Muße. Seine vierköpfige Familie brauchte einen voll arbeitenden Ernährer.
So holte Barow sein Rasiermesser und die Haarschneidemaschine aus dem Schrank, setzte seine Kunden in die Barackenküche und fing an. Ohne Handwerkskammer. Es ging so gut, daß der alte Friseur ein paar Ecken weiter schon über den schlechten Kundenbesuch zu klagen begann.
Einen Tag nach der Freiheitsverkündung wanderte der nicht anerkannte Friseurmeister zu seiner Handelskammer. Dort hob und senkte man die Schultern: »Wir wissen selbst nicht, was los ist. Sie haben doch im Radio gehört, daß Gewerbefreiheit herrscht.«
Sein nächster Weg führte zum Wohnungsamt. Als er einen Geschäftsraum haben wollte, wurde er ausgelacht. »Wie denken Sie sich das eigentlich. Haben Sie eine Befürwortung von der Handwerkskammer?«.
»Ohne Schein geht es einfach nicht in Deutschland«, erboste sich Heinrich Barow. Aber er versucht es weiter. Mit ihm drängen Tausende, die der Krieg beruflich degradierte, wieder nach oben, in die »Mittelschicht«.
Der Widerstand der Berufsverbände und Innungen richtet sich besonders gegen die Abschaffung des »großen Befähigungsnachweises« (Meisterprüfungen, Gehilfenprüfungen). Eine Verschlechterung der handwerklichen Qualitätsarbeit, mangelndes Interesse an sorgfältiger Berufsausbildung und eine Vergrößerung der Material-Schwundsätze werden als sichere Folgen einer radikalen Gewerbefreiheit an die Wand zwischen der amerikanischen und der deutschen Rechtsauffassung gemalt.
Württemberg-Badens Ministerpräsident Reinhold Maier rief den Amerikanern zu: »Hört auf mit der Bevormundung. Vom deutschen Handwerk verstehen wir bestimmt mehr als Ihr. Haltet uns nicht für dümmer, als wir sind, und Euch selbst nicht für gescheiter und überlegener, als Ihr seid.«
Westdeutschlands Handwerkskammern wenren sich gegen den Vorwurf, bei Neuzulassungen eine zünftlerische Gewerbepolitik zu betreiben. Seit Mai 1945 wurden in der Bizone 224568 neue Namen in die Handwerksrolle eingetragen. Mehr als die Hälfte dieser Zulassungen sind Ausnahme-Genehmigungen. Ueber 90000 Neubetriebe wurden von Flüchtlingen angemeldet.
Die amerikanische Aufforderung zum Gewerbefreistil bringt für die US-Zone die Rechtslage der Jahre 1870 bis 1905 zurück. Jeder kann jedes beliebige Geschäft eröffnen, übernehmen, und jeden beliebigen Artikel handeln. Nur schwere Vorstrafen sind ein Handicap für Neueröffnungen. Die Berufsverbände arbeiten lange Kataloge aus, in denen besonders gefährliche Berufe (Apotheker, Elektriker) von der totalen Gewerbefreiheit ausgenommen werden sollen.
Das Münchener Gewerbeamt registrierte seit der ersten Freiheitsankündigung am 20. Dezember 133 neue Handwerker, 171 Einzelhändler, 46 Herstellungsbetriebe, 66 Vermittler, 5 Versandbetriebe, 111 Großhändler und 81 sonstige Aspiranten. Amtsvorsteher Nießner muß sich jetzt mit der summarischen Mitteilung, man wolle großhandeln, begnügen. Womit und wie, hat ihn nicht mehr zu interessieren.
In den ersten vier Dienststunden nach dem Gewerbefreiheitsbrief der US-Militärregierung an den Bremer Senat meldeten sich bereits 113 Interessenten. Das Bremer Stadtamt nimmt laufend Neuanmeldungen entgegen. Auf die Bescheinigungen wird der Vermerk gedruckt: Die Eintragung dieser Geschäfts-Meldebescheinigung erfolgt auf Grund des Briefes, den der Direktor der Militärregierung am 20. 12. 48 an den Präsidenten des Senats gerichtet hat, unter Vorbehalt späterer gesetzlicher deutscher Regelung.
Handwerker und Händler der britischen Zone rechnen es der englischen Militärregierung hoch an, daß sie die NS-Anordnung zum Schutz des Großhandels vom 15. 1. 1940 und das Einzelhandels-Schutzgesetz vom 5. 12. 1933 nicht außer Kraft gesetzt hat. Beide verlangen den großen Befähigungsnachweis.
Die Handwerkskammern Nordrhein-Westfalens sehen in der Meisterlehre nach wie vor die bestbewährte Form der handwerklichen Berufsausbildung. Der Geschäftsführer der Düsseldorfer Handwerkskammer, Dr. Nauermann, zitiert dazu die Aussage eines amerikanischen Industriellen, der von ihm acht geprüfte Werkzeugschlosser »anforderte«.
»Wissen Sie, auf geprüfte deutsche Leute kann man sich verlassen«, sagte zu ihm der Amerikaner. »Wenn sich in Amerika aur ein Zeitungsinserat ein Schlosser meldet, wissen wir noch lange nicht, ob es sich um einen Fachmann handelt, der etwas leistet.«
| 1.5.1945-1.12.1948 | ||
| MIT MEISTERPRÜFUNG | MIT AUSNAHMEGENEHMIGUNG | |
| SCHLESW.-HOLST. | 7798 | 8506 |
| NIEDERSACHSEN | 17574 | 16455 |
| NORDRH.-WESTFALEN | 38197 | 26438 |
| HAMBURG U. BREMEN | 4027 | 3319 |
| HESSEN | 10225 | 14753 |
| WÜRTTB.-BADEN | 11799 | 12851 |
| BAYERN | 20682 | 31944 |