Gläserne Manager Bundesrat winkt Gehältergesetz durch
Berlin - Die Länderkammer stimmte für das Gesetz, nach dem die knapp Tausend börsennotierten Aktiengesellschaften in Deutschland Verdienst, Gewinnbeteiligungen, Pensionsansprüche sowie Abfindungen aller Vorstandsmitglieder öffentlich machen müssen, falls drei Viertel der Aktionäre keinen Einspruch erhebt. Bei Verstößen sind Bußgelder von bis zu 50.000 Euro möglich.
Mit dem Gesetz zog die Politik die Konsequenz aus der Weigerung mehrerer Dax-Unternehmen, die Bezüge auf freiwilliger Basis zu publizieren. Die Offenlegungspflicht gilt erstmals für die Geschäftsabschlüsse 2006, die 2007 veröffentlicht werden.
Erklärtes Ziel ist die Stärkung der Kontrollrechte der Aktionäre. Sie sollen leichter beurteilen können, ob Einkommen und Leistung des Managements im Einklang stehen. "Im Zweifel geht es um Geld, was ihren Dividenden nicht mehr zu Verfügung steht", hatte Justizministerin Brigitte Zypries ihre Initiative begründet.
Bisher brauchen börsennotierte Konzerne nur die Gesamtsumme der Gehälter publizieren. Künftig müssen die Managerbezüge nach fixen und erfolgsabhängigen Bestandteilen aufgeschlüsselt werden. Dabei geht es auch um Gehaltserhöhungen als Belohnung für Steigerungen von Gewinn und Börsenkurs. Die Offenbarungspflicht gilt auch für Sachzuwendungen wie Dienstvilla und -wagen.