GELDWÄSCHE Globale Richtlinien
Elf weltweit führende Finanzinstitute, darunter die Deutsche Bank und die Schweizer Großbanken UBS und Credit Suisse, wollen sich in einem freiwilligen Kodex verpflichten, die Geldwäsche in ihren Häusern stärker zu bekämpfen. In elf Prinzipien verpflichten sie sich etwa, erst dann ein Konto einzurichten, wenn der Kunde und der wirtschaftlich Begünstigte identifiziert sind. Eröffnet beispielsweise ein Liechtensteiner Treuhänder ein Konto im Namen einer Stiftung bei einer der Banken, muss er in Zukunft den Nutznießer der Stiftung angeben. Bisher brauchte der Begünstigte, etwa eine Partei oder ein Drogenhändler, nicht bei allen Banken genannt werden. Außerdem müssen die Banken bei Kunden aus potenziell korrupten Ländern und bei Politikern besondere Vorsicht walten lassen und bei verdächtigen Aktivitäten die Behörden informieren. Mit den Prinzipien, die unter anderen auch von der Citibank, J.P. Morgan und der Société Générale unterzeichnet wurden, gibt es nun erstmals ein globales Regelwerk; weitere Banken sollen sich anschließen. Einziger Schönheitsfehler: Strafen bei Verstößen gegen diese Regeln sind nicht vorgesehen; die öffentliche Bloßstellung soll als Abschreckung reichen.