Glücksspiel: Lottoscheine auch im Supermarkt - DER SPIEGEL
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Glücksspiel Lottoscheine auch im Supermarkt

Die staatlichen Lottofirmen müssen den Glücksspielmarkt stärker als bisher für private Vermittler von Tippscheinen öffnen. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat die sofortige Umsetzung eines entsprechenden Beschlusses des Bundeskartellamtes in allen wesentlichen Punkten bestätigt
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Düsseldorf - Die Wettbewerbsbehörde hatte dem Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB) im August untersagt, private Vermittler auszugrenzen, die Tippscheine in Supermärkten und Tankstellen verkaufen und bei den Lottogesellschaften einreichen wollen. Das Düsseldorfer Gericht verwarf nun weitgehend eine Eilbeschwerde, die der DLTB und seine 16 Landesgesellschaften gegen diese Verfügung erhoben hatten, berichtet die "Süddeutsche Zeitung" (Dienstagausgabe).

Auch der private Hamburger Lotto-Vermittler Fluxx teilte mit, das Gericht habe die Beschwerde abgewiesen. Einem Vertrieb von Lottoscheinen im Supermarkt stehe nun nichts mehr im Wege. Die Lottogesellschaften seien ab sofort wieder dazu verpflichtet, Spielscheine aus dem Stationärvertrieb des Unternehmens entgegenzunehmen. Fluxx betreibt nach Firmenangaben derzeit bundesweit rund 150 Lotto-Stationen in Supermärkten und Tankstellen.

Das Kartellamt hatte den 16 Lotto-Gesellschaften außerdem verboten, den Glücksspielmarkt regional unter sich aufzuteilen. Auch diese Verfügung gilt laut dem Gerichtsbeschluss weiterhin, schreibt die "Süddeutsche Zeitung". Das Gericht habe aber etliche Vorgaben des Kartellamtes präzisiert. So müssten die Lottogesellschaften "nicht unbesehen sämtliche Spieleinsätze" akzeptieren, sondern dürften bei Verstößen privater Vermittler gegen das Ordnungsrecht die Annahme verweigern. Außerdem habe das Gericht auf die Möglichkeit verwiesen, dass die Bundesländer den Lottomarkt gesetzlich einschränken.

kai/ddp/dpa/Reuters