STEUERN Griff ins Depot
Es war nichts Großes, nichts Spektakuläres. Gerade mal 1752 Mark hatte der Kleinanleger Klaus Tipke, 76, im Jahr 1997 durch ein paar kleine Spekulationsgeschäfte an der Börse verdient. Schnell gekauft, schnell abgestoßen. Das war's.
Doch anschließend tat der rüstige Anleger aus Köln etwas, was sonst kaum ein Deutscher macht: Er gab seinen kleinen Nebengewinn korrekt beim Finanzamt an. Und kaum dass er den entsprechenden Steuerbescheid in Händen hielt, zog er damit vor Gericht.
Warum, so empörte sich der emeritierte Steuerrechtsprofessor, soll er eigentlich die Spekulationsteuer bezahlen? Alle anderen, die weniger ehrlich sind, kämen doch ungeprüft davon. Die Abgabe auf Aktiengeschäfte, schimpft Tipke, »ist eine reine Dummensteuer«. Sie verstoße in ihrer jetzigen Form sogar gegen das Grundgesetz.
Alle Instanzen sahen den streitbaren Juristen im Recht. Nun brütet sogar das Bundesverfassungsgericht über dem Fall - und auch der Bundesfinanzminister macht sich so seine Gedanken. Denn die Richter in Karlsruhe, das ahnt Hans Eichel, werden wohl wieder so urteilen wie 1991. Da verdonnerten sie die Bundesregierung, alle Anleger und Sparer gleich zu behandeln. Geschehen ist seither wenig.
Schwarzgeld en masse floss in die Steueroasen der Kanalinseln und nach Liechtenstein ab. Milliarden wurden auch in Deutschland durch Aktienspekulationen und Zinsgeschäfte erzielt, ohne dass der Finanzminister sie je zu fassen bekam.
Nun aber bläst der klamme Kassenwart zum frontalen Angriff auf alle Steuertrickser. Getrieben von immer neuen Etatlöchern, will er eine der ehernen Regeln des deutschen Kreditgewerbes kippen: das Bankgeheimnis - und damit jene traditionsreiche Vorschrift, die den Bundesbürger seit 50 Jahren vor unangenehmen Nachforschungen des Fiskus schützt.
Schon im August 1949, zwei Wochen vor der ersten Bundestagswahl, hatte der damalige Direktor für Finanzen des Vereinigten Wirtschaftsgebiets die Finanzämter auf das »besondere Vertrauensverhältnis« zwischen Kreditinstituten und ihren Kunden hingewiesen. 40 Jahre später wurde das Bankgeheimnis in Paragraf 30a der Abgabenordnung übernommen.
Doch bereits in den letzten Jahren wurde diese »Magna Charta der Steuerhinterziehung«, wie sie von Kritikern genannt wird, durch zahllose Urteile von Gerichten durchlöchert. Zehntausende Steuerflüchtlinge gerieten ins Visier der fiskalischen Rasterfahnder. Nun soll das Schutzschild endgültig fallen: Eichel will den gläsernen Bankkunden.
Künftig sollen die Institute den Finanzämtern haargenau über sämtliche Aktienverkäufe ihrer Kunden berichten, alle Kapitalerträge aufführen und alle Sparzinsen offenbaren. Mit Hilfe der Kontrollmitteilungen sollen die Beamten bei jeder Steuererklärung überprüfen können, wer ehrlich ist - und wer nicht.
Mehr noch: Die Steuerfahnder könnten auch die Sünden der Vergangenheit aufdecken und dafür Geld einfordern. In der Flut von rund 400 Millionen Konten dürften sie auf zahllose Geldbestände stoßen, für die nie Abgaben entrichtet wurden.
Die Attacke auf das Vermögen könnte zur wichtigsten Reizfrage der nächsten Monate werden: Müssen die Kreditinstitute Spitzeldienste fürs Finanzamt übernehmen, wie Banker befürchten? Droht den Börsen der »Todesstoß«, wie Aktionärsschützer orakeln? Oder folgt Eichel bloß dem Gebot finanzpolitischer Gerechtigkeit?
Das Bundesverfassungsgericht hat schon 1991 klargestellt, was es von der Regierung erwartet: Wenn nur wenige Ehrliche die verlangten Steuern entrichten, sei dies ein »Missstand, der in einem Rechtsstaat nicht hinnehmbar ist«. Selbst »gesamtwirtschaftliche Gründe«, etwa der Schutz der Kapitalmärkte, könnten nicht »einen Verzicht des Gesetzgebers auf eine hinreichende Kontrolle« rechtfertigen.
Das Ende des Bankgeheimnisses sei »überfällig«, freut sich denn auch Dieter Ondracek, Chef der Deutschen Steuer-Gewerkschaft und damit Vertreter von rund 75 000 Beschäftigten der Steuerverwaltungen: »Wer keine Angst vor Kontrollen haben muss, der hat auch keinen Grund, ehrlich zu sein.«
Allerdings: Wann, wie und auf welche Weise der Blick in die Konten und Depots erfolgen soll, ist noch offen. Die Aussagen im Koalitionsvertrag sind dürr, die Erklärungen des Finanzministeriums vage.
»Wir arbeiten an den Details«, sagen Eichels Experten. Frühestens in zwei Wochen werden sie das, was ihnen die Unterhändler von SPD und Grünen vorgegeben haben, in Gesetzesform gegossen haben.
Milde und Nachsicht, so der jetzige Stand, dürften aber nicht die Leitlinie sein. Vorbei sind die Wahlkampfzeiten, in denen Kanzler und Finanzminister laut über eine Amnestie für reuige Steuersünder nachdachten. Nun ist Härte angesagt.
So ist nach Angaben der Parlamentarischen Staatssekretärin Barbara Hendricks derzeit geplant, die Kapitalbesteuerung massiv auszuweiten:
* Nicht nur Aktiengewinne, die innerhalb eines Jahres erzielt werden, wären demnach steuerpflichtig, sondern sämtliche Verkäufe. Auch für Immobilien soll keine Spekulationsfrist mehr gelten.
* Selbst wenn Aktien vor Jahrzehnten gekauft wurden, will das Ministerium im Nachhinein mitverdienen. Das Gleiche gilt für Grundstücke und Häuser.
* Verluste aus Wertpapier- oder Immobiliengeschäften dürfen dabei nur mit Gewinnen aus solchen Geschäften verrechnet werden, nicht aber mit dem normalen Einkommen. Steuersparen durch Kursverlust? Keine Chance!
* Für sämtliche Kapitalerträge soll der normale Einkommensteuersatz gelten - im Extremfall also 48,5 Prozent plus Solidaritätszuschlag. Ein niedrigerer Abgeltungssatz, wie etwa in Österreich oder in den USA, ist nicht vorgesehen.
Prompt formierte sich vorige Woche der Widerstand: »Das sind alles echte Hämmer«, urteilte Martin Hüfner, Chefvolkswirt der HypoVereinsbank. Es sei »nicht die Aufgabe privater Unternehmen«, im Auftrag des Staats die Bürger zu kontrollieren, schimpfte Manfred Weber, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes deutscher Banken. Und Rolf Drees, Sprecher der Fondsgesellschaft Union Investment, sprach von einem »schweren Schlag für die Fondsindustrie«. Die Anleger würden nun in steuerfreie Lebensversicherungen flüchten, Tausende Jobs in der Bankenbranche seien in Gefahr.
Selbst innerhalb der Regierungsfraktionen setzte Nachdenklichkeit ein. Christine Scheel von den Grünen brachte Freibeträge ins Spiel, Jörg-Otto Spiller von der SPD sprach vieldeutig von »praktikablen Lösungen«. Ausnahmen für Aktienfonds? Denkbar. Sonderregeln für Riester-Renten? Wahrscheinlich.
In der jetzigen Form, sagt Bayerns Finanzminister Kurt Faltlhauser (CSU), werde die Union den Plan auf keinen Fall durch den Bundesrat winken. »Was die Regierung da angekündigt hat, ist nichts anderes als eine neue, gewaltige Vermögensteuer.« Quasi durch die Hintertür solle eine »generelle Abgabe auf Kapitalgewinne« eingeführt werden - nach amerikanischem Vorbild, nur mit wesentlich höheren Steuersätzen.
So muss in den USA beim Verkauf von Aktien, die länger als zwölf Monate gehalten werden, nur ein Steuersatz von 20 Prozent bezahlt werden. Aktionäre mit geringen Einkommen müssen sogar nur mit 10 Prozent rechnen, wobei der Fiskus allerdings die Kontobewegungen verfolgen kann. Relativ sanft geht auch der britische Fiskus mit den Aktionären um: Um die Investitionen in Unternehmen anzukurbeln, hat Tony Blairs Regierung den Steuersatz für Aktiengewinne von 30 auf 10 Prozent gesenkt.
Als »echten Hammer für die Banken« wertet Faltlhauser vor allem die generelle Steuer für Immobilienverkäufe. Der CSU-Mann fürchtet, dass dadurch fast alle Immobilienfonds in Schieflage geraten. Schließlich beruhten deren Kalkulationen darauf, Einkaufszentren, Wohnparks oder Bürokomplexe am Ende steuerfrei zu verkaufen. Faltlhauser: »Wenn das nicht mehr geht, würde das auf die finanzierenden Kreditinstitute voll durchschlagen.« Auch die Bankenkrise in Japan, erinnert sich Faltlhauser, sei zum Teil durch eine Krise am Immobilienmarkt ausgelöst worden.
Doch der ramponierte Sparkommissar Eichel hat scheinbar keine Wahl: Ihn treibt schiere Geldnot. Sollten seine Pläne Realität werden, könnte er - so seine Hoffnung - abkassieren. Womöglich sogar mehr, als er in seinen Tableaus bislang zugibt.
Gerade mal 900 Millionen Euro hat er für 2004 veranschlagt, eine »vorläufige Schätzung!!!«, wie es im Begleittext heißt. Später soll der Betrag dann auf 1,6 Milliarden Euro ansteigen - nicht gerade viel für so eine konfliktträchtige Operation.
»Das ist eine politische Zahl«, glaubt Steuer-Gewerkschafter Ondracek. »Hätte Eichel mehr angesetzt, würde das sofort zu einem gewaltigen Aufschrei führen.« Ondracek meint, dass die Einnahmen des Fiskus im Idealfall »mindestens doppelt so hoch ausfallen könnten«. Theoretisch zumindest. Tatsächlich kassieren die Deutschen Jahr für Jahr rund 150 Milliarden Euro Zinsen, den Großteil davon verschweigen sie dem Finanzamt (siehe Grafik).
Ob sich daran allerdings durch den Angriff auf das Bankgeheimnis kurzfristig etwas ändern wird, ist nach Ansicht vieler Experten durchaus zweifelhaft: »Eichel wird von dem Geld auch künftig nicht viel sehen«, prophezeit Jürgen Julius, Steuerberater und Fachautor aus Lüneburg.
Denn bis der rot-grüne Maßnahmenkatalog in Kraft tritt, wird mindestens ein halbes Jahr vergehen, vielleicht sogar ein ganzes. Zeit genug für all jene, die über genügend Geld verfügen, es noch schnell zu verstecken. »Die Millionäre mit ihren großen Depots sind längst schon wieder ins Ausland unterwegs«, glaubt Julius.
Zudem will Eichel die Kontrollmitteilungen im Alleingang einführen - und nicht auf die anderen EU-Staaten warten, die ähnliche Pläne diskutieren, sie aber erst 2010 umsetzen wollen. Denn vor allem Luxemburg und Österreich, aber auch das Nicht-EU-Mitglied Schweiz stehen einem europaweiten System, das jenseits der Grenzen greift, immer noch im Wege.
Es wäre nicht das erste Mal, dass ein Finanzminister von hohen Einnahmen träumt - und anschließend den Alptraum einer massiven Kapitalflucht erlebt. Faltlhauser empfiehlt Eichel deshalb, den Angriff auf das Bankgeheimnis zu stoppen.
In den nächsten Wochen, da ist der CSU-Mann sich sicher, werden alle Spielarten der Kapitalbesteuerung auf den Debattentisch kommen. Und vielleicht erlebt ja auch die Idee der Steueramnestie eine Renaissance. Ähnlich wie Italien habe auch Österreich »vorgemacht, wie das gehen kann«, sagt Steuerexperte Julius. Durch eine Amnestie holte die dortige Regierung Milliarden ins Land zurück, zugleich wurden die Steuern für Kapitalgewinne kräftig gesenkt.
Und das Bankgeheimnis? Hat in der Alpenrepublik Verfassungsrang.
ULRICH SCHÄFER, WOLFGANG REUTER