Thyssen Grimms Märchen
Der Schlag der Staatsanwälte traf Dieter Vogel, 54, hart: »Das ist ein Alptraum«, stöhnte er.
Am Morgen des 8. August stand bei ihm und sechs weiteren Thyssen-Managern die Kripo mit Haftbefehlen vor der Tür. Der Vorwurf der ermittelnden Staatsanwaltschaft II in Berlin: Die Beschuldigten hätten bei der Abwicklung der ostdeutschen Firma Metallurgiehandel 73 Millionen Mark veruntreut.
Die schweren Anschuldigungen gegen eine der führenden Adressen der deutschen Wirtschaft, Thyssen ist das zwölftgrößte Industrieunternehmen des Landes, löste einen Sturm der Entrüstung aus - vor allem gegen die Staatsanwälte. Thyssen-Aufsichtsratschef Heinz Kriwet ist davon überzeugt, »daß am Ende ein uneingeschränkter Freispruch für Vogel und die anderen Manager stehen wird«.
Auch andere Konzernchefs ließen den bedrängten Thyssen-Kollegen Solidaritätsadressen zukommen. Während Gerling-Chef Jürgen Zech schlichtweg »fassungslos« war, empfand der Veba-Vorsitzende Ulrich Hartmann das Vorgehen der Staatsanwälte als »grotesk«.
Am deutlichsten bekannte sich Bertelsmann-Chef Mark Wössner zu Vogel: Bei dem Haftbefehl gehe ihm »das Wort Terror durch den Kopf«. Schließlich sei der Mann, im Nebenjob Aufsichtsratsvorsitzender des Gütersloher Medienkonzerns und ein enger Freund der Familie Mohn, einer »der anständigsten deutschen Unternehmer«.
Selbst im Präsidium des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben bekam Vogel überraschend Hilfe. Verwaltungsratschef Joachim Grünewald erklärte in interner Sitzung, daß alle »bis dahin bekannten Sachverhalte keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich vorwerfbares Verhalten des jetzigen Vorsitzenden des Vorstandes der Thyssen AG« enthielten.
Er findet das Vorgehen der Beamten »unangemessen und ehrenrührig«, sagt Vogel. Die Ermittler seien zu Auslegungen gekommen, »die sich für mich wie Grimms Märchen lesen«.
Die Richter am Berliner Landgericht lasen anders. Und sie haben sich offenbar sehr über die Solidaritätsadressen der deutschen Wirtschaftselite geärgert. In einem ganz und gar ungewöhnlichen Schlußkommentar weist das Gericht, wie nebenbei, »noch auf folgendes hin": *___Die Einreichung von Ergebenheits- und Solidaritätsadressen für ____den Beschuldigten von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens ____und des Wirtschaftslebens oder sonstiger Personenkreise könnte ____den Eindruck erwecken, als solle mit unsachlichen Mitteln das ____Gericht in der Sache beeinflußt werden. Solche Versuche auch in ____anderen Verfahren - u. a. mit einem Altbundeskanzler initiiert* ____- können in letzter Zeit vermehrt festgestellt werden. Die ____Kammer hat sich bei ihrer Entscheidung durch die konkret hier ____eingereichten »Stimmungen« sich angesprochen fühlender Kreise ____nicht beeinflussen lassen.
Also setzten die unbeeinflußten Richter den Haftbefehl gegen Vogel, der vom Amtsgericht Tiergarten aufgehoben worden war, wieder in Kraft: Thyssen-Chef Vogel mußte eine Kaution von 2,5 Millionen Mark hinterlegen, das Land darf er nur noch mit Genehmigung der ermittelnden Staatsanwälte verlassen. Die Rückmeldung hat persönlich zu erfolgen.
Der Beschluß des Gerichts geht auch ansonsten mit dem Konzernchef nicht zimperlich um: »Der dringende Tatverdacht«, heißt es da, »ergibt sich aus den sichergestellten Unterlagen.«
Bei den erhobenen Vorwürfen der Staatsanwaltschaft geht es um Vogels Arbeit bei der Thyssen-Tochter Handelsunion. 1990 hatte der Düsseldorfer Konzern die DDR-Firma Metallurgiehandel, mit 3,1 Milliarden Mark Restvermögen einer der größten Ostbetriebe, übernommen. Die Thyssen Handelsunion sollte als Treuhänder des Staates die Metallurgie-Geschäfte besorgen und das Unternehmen bis Ende vergangenen Jahres abwickeln.
Bei der Abwicklung hat der Konzern nach Ansicht der Staatsanwälte mehr als zulässig verdient. 37,8 Millionen Mark soll Thyssen durch Umschulungen »zu Unrecht« eingenommen haben. Weitere 35,2 Millionen Mark seien, so die Staatsanwaltschaft, »durch Manipulationen in der Bilanz« dem Staat entgangen.
Die Staatsanwaltschaft hat bei Hausdurchsuchungen Papiere beschlagnahmt, die nach deren Meinung auch Vogel selbst belasten könnten. Unter anderem durch sein maßgebliches Mitwirken an den entscheidenden Vorstandssitzungen und -beschlüssen, so die Staatsanwaltschaft, seien insgesamt Kosten in Höhe von 37,8 Millionen Mark »unberechtigt gegenüber der Firma Metallurgiehandel geltend gemacht« worden. Die Vorwürfe werden von Thyssen vehement bestritten.
Die Erklärungen der Thyssen-Anwälte ließen die Richter unbeeindruckt: Was die Verteidigung vorbringe, heißt es in dem Beschluß des Landgerichts, könnte später »möglicherweise relevant werden": »Im gegenwärtigen Stadium des Verfahrens vermögen sie den dringenden Tatverdacht nicht auszuräumen.«
Die Richter gehen davon aus, Vorstandschef Vogel könne sich als Flüchtling ins Flugzeug setzen. Diese Gefahr bestehe vor allem deshalb, weil die »er-
* Bei dem Prozeß gegen den ehemaligen DDR-Unterhändler Wolfgang Vogel wegen Erpressung, Falschbeurkundung und Meineids hatte Helmut Schmidt den Angeklagten in seiner Zelle besucht und die Inhaftierung kritisiert.
hebliche Schadenshöhe« eine »hohe Straferwartung« mit sich bringe. Darin liege ein »erheblicher Fluchtanreiz«.
Einer wie Vogel könne aufgrund seiner Vermögensverhältnisse und bestehender Auslandskontakte durchaus »einen Aufenthalt im Ausland nutzen, um sich dem Verfahren zu entziehen«. Die Erwiderung der Gegenseite, Vogel kenne doch die Vorwürfe seit 1993, hätte also schon längst flüchten können, überzeugte die Richter nicht. Dieses Argument sei »nicht entscheidend«. Ihre Begründung: *___Durch die jetzigen prozessualen Maßnahmen ... wird dem ____Beschuldigten erstmals deutlich - nicht zuletzt auch durch den ____gegen ihn ergangenen Haftbefehl -, daß es ernst wird und das ____Ermittlungsverfahren konkrete Anhaltspunkte strafrechtlich ____relevanten Verhaltens gegen ihn beinhaltet. Wenn frühere ____prozessuale Maßnahmen ihn in Sicherheit gewogen haben mögen, so ____ist dies nunmehr nicht mehr der Fall. Dies ist auch dem ____Beschuldigten klar.
Die Fluchtgefahr können die Richter offenbar auch in Mark und Pfennig taxieren. Die 2,5 Millionen Mark, die Thyssen für Vogel hinterlegen mußte, »erscheint derzeit« den Richtern »noch angemessen«.
Doch bei einer »eventuellen Erhöhung« sei darauf zu achten, daß diese nicht wie bisher nur durch eine Konzernbürgschaft gesichert sei. Jede weitere Millionenbürgschaft für Vogel, da sind die wirtschaftskritischen Richter ganz konservativ, müßte durch »eine deutsche Großbank erfolgen«.
Die Einreichung von Ergebenheits- und Solidaritätsadressen für
den Beschuldigten von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens und
des Wirtschaftslebens oder sonstiger Personenkreise könnte den
Eindruck erwecken, als solle mit unsachlichen Mitteln das Gericht
in der Sache beeinflußt werden. Solche Versuche auch in anderen
Verfahren -
u. a. mit einem Altbundeskanzler initiiert* - können in letzter
Zeit vermehrt festgestellt werden. Die Kammer hat sich bei ihrer
Entscheidung durch die konkret hier eingereichten »Stimmungen« sich
angesprochen fühlender Kreise nicht beeinflussen lassen.
Durch die jetzigen prozessualen Maßnahmen ... wird dem
Beschuldigten erstmals deutlich - nicht zuletzt auch durch den
gegen ihn ergangenen Haftbefehl -, daß es ernst wird und das
Ermittlungsverfahren konkrete Anhalts
punkte strafrechtlich relevanten Verhaltens gegen ihn
beinhaltet. Wenn frühere prozessuale Maßnahmen ihn in Sicherheit
gewogen haben mögen, so ist dies nunmehr nicht mehr der Fall. Dies
ist auch dem Beschuldigten klar.
* Bei dem Prozeß gegen den ehemaligen DDR-Unterhändler WolfgangVogel wegen Erpressung, Falschbeurkundung und Meineids hatte HelmutSchmidt den Angeklagten in seiner Zelle besucht und dieInhaftierung kritisiert.