Grundsatz-Urteil Besserer Schutz vor Mobbing
Erfurt - Der "systematische Psychoterror", besser bekannt als Mobbing, sei ein schwerer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht, schreibt das Landesarbeitsgericht in Erfurt in einem Grundsatzurteil am Dienstag.
"Jeder Arbeitnehmer hat einen Unterlassungsanspruch gegen jegliches Mobbing", sagte der Vorsitzende Richter Peter Wickel. Die Kammer stellte 14 Leitsätze auf, nach denen Mobbing-Fälle künftig entschieden werden können.
In dem Urteil heißt es, dass der Arbeitgeber verpflichtet sei, das Persönlichkeitsrecht seiner Beschäftigten zu schützen, auch vor Belästigungen durch Dritte.
Die oft bestehende Beweisnot der Opfer müsse ausgeglichen werden. Dazu solle der Grundsatz eines fairen Verfahrens auch auf Mobbingfälle angewandt werden. Das bedeute, das Opfer vor Gericht anzuhören und seine Glaubwürdigkeit zu prüfen, erklärte Wickler. Derzeit kämen Mobbing-Opfer vor Arbeitsgerichten meist gar nicht erst nicht zu Wort, weil sie ihre Vorwürfe nicht beweisen könnten.
"Bislang gab es keine vergleichbare Entscheidung, auch nicht des Bundesarbeitsgerichtes", sagte Wickel. Bei 1,5 Millionen Mobbingfällen in Deutschland sei das schon eigenartig.
In dem konkreten Fall hatte ein 54 Jahre alter leitender Angestellter der Sparkasse Gera/Greiz geklagt. Ein Vorstand hatte den Mann mit niederen Aufgaben betraut und ihn so aus dem Amt drängen wollen. Der Angestellte war daraufhin an Depressionen erkrankt. Das Landesgericht bestätigte unter Androhung von 50.000 Mark Ordnungsgeld eine einstweilige Verfügung des Arbeitsgerichtes Gera. Die hatte der Sparkasse das Mobbing bereits untersagt.