Grundsatzrede Steinbrück will Sozialstaat beschneiden
Frankfurt am Main - "Die Situation der öffentlichen Haushalte lässt es nicht mehr zu, einen vornehmlich konsumptiv, auf Alimentation ausgerichteten Sozialstaat weiterhin im bisherigen Volumen zu finanzieren", sagte Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) vor der Industrie- und Handelskammer in Frankfurt. Es komme darauf an, jedem Bürger zu ermöglichen, ein selbst bestimmtes Leben zu führen, seine Fähigkeiten zu entfalten und seine Existenz aus eigener Kraft zu sichern. Um diese Aufgabe zu erfüllen, müssten die Leistungen strikt an die Art ihrer Wirkungen gebunden sein.
Es könne nicht das alleinige Ziel des modernen Staats sein, jeden Einzelnen gegen alle Unwägbarkeiten des Marktes zu schützen. Das erste Ziel müsse vielmehr denn je werden, den Einzelnen zur Teilnahme und Teilhabe an den Märkten zu befähigen. Damit werde Chancengerechtigkeit und nicht Ergebnisgleichheit zum Grundprinzip des modernen Sozialstaats.
Der Staat werde sich nicht von seiner sozialen Verantwortung verabschieden. Er werde ihr aber nur dann weiter und besser als bislang gerecht werden können, wenn er sich auf Kernaufgaben und Zukunftsaufgaben konzentriere. Welche Leistungen des Staates beschnitten werden müssten, sagte Steinbrück allerdings nicht. Er wies jedoch auf die Rolle des Finanzministers als Treuhänder der Steuerbürger hin.
Zugleich griff Steinbrück den Lobbyismus in Deutschland scharf an. "Maßlose Drohungen und penetrante Scheinheiligkeiten" müssten beim Namen genannt werden. Allein um das Gesundheitsministerium von Ulla Schmidt (SPD) hätten sich 430 Lobby-Verbände angesiedelt.
Unternehmenssteuerreform kommt 2008
Angesichts der maroden Kassen des Staates schloss Steinbrück zudem eine Entlastung der Konzerne und Firmen in der für 2008 angekündigten Reform der Unternehmensbesteuerung aus. Die Koalition werde zwar die Steuersätze senken, geringere Einnahmen könne der Staat aber nicht verkraften. Dies gelte auch für die Unternehmen, denn dadurch ginge dem Staat zunehmend die Fähigkeit verloren, gerade Mittelständlern öffentliche Aufträge zu erteilen. "Deswegen werden wird in den jetzt zu erarbeitenden Konzepten auf beides zu achten haben: Herstellung von internationaler Wettbewerbsfähigkeit ohne Gefährdung der Haushaltskonsolidierung", erklärte der Minister.
Er werde in seinem Haus Vorschläge für die Reform erarbeiten lassen. Dabei sollten die Ideen des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der Stiftung Marktwirtschaft berücksichtigt werden. Derzeit zahlen Kapitalgesellschaften 25 Prozent Körperschaftsteuer plus etwa 13 Prozent Gewerbesteuer. Personengesellschaften müssen hingegen bis zu 42 Prozent Einkommensteuer abführen. Die große Koalition plant, die unterschiedliche Besteuerung der kleinen und mittleren Betriebe sowie der Konzerne abzuschaffen.
Im Zentrum der Überlegungen stehen daher nach Steinbrücks Worten die Suche nach einer rechtsformneutralen Besteuerung. Derzeit zwinge das herrschende System Firmen dazu, ihre Rechtsform und ihre Finanzierung nach steuerlichen und nicht nach unternehmerischen Gesichtspunkten zu treffen. "Gerade im internationalen Wettbewerb ist dies für Standortentscheidungen zu Gunsten Deutschlands von großem Nachteil." Schnelle Einführung börsennotierter Immobilienfonds
Im finanzmarktpolitischen Teil seiner Rede kündigte Steinbrück an, eine schnelle Entscheidung über die Einführung börsennotierter Immobilienfonds (REITs) an. Voraussetzung für die Zulassung sei aber die Lösung steuerrechtlicher Fragen. Die rot-grüne Vorgängerregierung hatte die Einführung der notierten Firmen, bereits für den Beginn des Jahres angestrebt, aus Sorge vor hohen Einnahmeausfällen aber darauf verzichtet. Real Investment Trusts (REITs) investieren ausschließlich in Immobilien und schütten ihren Gewinn nahezu vollständig aus.
Steinbrück bekannte sich trotz der zunehmenden Kritik zur Struktur von öffentlichen und privaten Banken. Das Drei-Säulen-Modell habe sich aus seiner Sicht bewährt. Er halte das Nebeneinander von öffentlich-rechtlichen Instituten, Genossenschaftsbanken und privaten Geldhäusern gerade aus ordnungspolitischen Gründen gegenüber dem anglo-amerikanischen Konzept des Investment-Bankings für das langfristig Erfolg versprechendere. Kritiker bemängeln, dass deutschen Banken der Wettbewerb mit internationalen Konkurrenten durch das Verbot von Fusionen zwischen den öffentlichen und privaten Instituten erschwert werde.