Gutachter: "heute.t-online.de" ist rechtswidrig - DER SPIEGEL
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Gutachter "heute.t-online.de" ist rechtswidrig

ARD und ZDF dürfen nach Ansicht der deutschen Zeitungsverleger ihre Internetangebote nicht über Informationen zu ihren Programmen hinaus ausbauen. Sie würden damit gegen das Werbe- und Sponsoring-Verbot verstoßen.
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Düsseldorf - In ihrer Einschätzung fühlen sich die Zeitungsverleger durch ein von ihnen in Auftrag gegebenes Gutachten des Medienrechtlers Christoph Degenhart bestätigt, das dieser am Dienstag in Düsseldorf vorstellte. Degenhart argumentiert, dass Internetdienste nicht zum Aufgabenbereich der öffentlich-rechtlichen Anstalten gehörten. Lediglich eine Eins-zu-Eins-Übertragung von Hörfunk- und Fernsehprogrammen sowie programmbegleitende Informationen im Netz seien rechtlich zulässig. Danach sind die vom WDR geplante "dritte Programmsäule Internet" sowie die Kooperation zwischen ZDF und T-Online nicht mit dem Auftrag der öffentlich-rechtlichen Anstalten vereinbar.

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) appellierte daher an die Politik, den öffentlich-rechtlichen Online-Plänen einen Riegel vorzuschieben. Ansonsten werde der Verband gegebenenfalls eine Klage beim Bundesverfassungsgericht einreichen, kündigte BDZV-Vizepräsident Richard Rebmann an. Ein massiver Ausbau des Internetangebots von ARD und ZDF werde auf den entschiedenen Widerstand der deutschen Zeitungsverlage treffen.

Das ZDF widersprach dem Ergebnis der Studie. Das öffentlich-rechtliche Online-Angebot sei durch den vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag der Länder eindeutig festgelegt und definiert, sagte ZDF-Intendant Dieter Stolte in Mainz. Die Kooperation zwischen ZDF und T-Online auf dem Nachrichtensektor in Misskredit bringen zu wollen, sei ein ebenso durchsichtiges wie untaugliches Manöver, betonte der Intendant.

Die Zeitungsverleger kritisieren die erst kürzlich geschlossene Kooperation zwischen dem ZDF und Deutschlands größtem Internet-Provider, T-Online, dagegen massiv. Diese Aktivität gehe weit über das rechtlich zulässige Maß hinaus, betonte BDZV-Hauptgeschäftsführer Volker Schulze. Das ZDF betreibe mit dieser Zusammenarbeit ein unerlaubtes Sponsoring und verschärfe den Wettbewerb zu Lasten der anderen Anbieter. Zudem sei mit einem großen Sponsoren die Unabhängigkeit der Berichterstattung gefährdet.

Auch beim derzeitigen WDR-Internetauftritt sei die Grenze des Zulässigen bereits überschritten, so Gutachter Degenhart. Er bemängelte beispielsweise, dass ARD-Moderator Alfred Biolek die Kochutensilien seiner Sendung "Alfredissimo" über die WDR-Seite vertreibe. Diese Form von E-Commerce sowie Links zu anderen Anbietern und weiteren Dienstleistungen seien unrechtmäßig. Die Entwicklung der Öffentlich-Rechtlichen zu erwerbswirtschaftlich orientierten Multimedia-Unternehmen sei dagegen mehr als nur bedenklich, betonte der Gutachter.