Gute Tradition - DER SPIEGEL
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SCHAUMWEIN Gute Tradition

Die verheißungsvolle Botschaft »Im Champagnerverfahren hergestellt« soll kein deutsches Sektetikett mehr zieren. *
• aus DER SPIEGEL 6/1988
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Mit den deutschen Konsumenten sind Rudolf Schilling und sein Kompagnon Rene James Lallier zufrieden. »Die sind auf den Geschmack gekommen«, freuen sich die Inhaber der Sektkellerei Deutz & Geldermann im badischen Breisach. Allein 1987 kauften die Bundesbürger 3,4 Millionen Flaschen der Breisacher Sorte, fast 500 000 mehr als im bereits guten Jahr zuvor. Zum Wohle.

Auf die Bundesregierung allerdings reagieren die beiden Schaumwein-Partner ausgesprochen sauer. »Wie die Herren in Bonn mit uns umspringen, ist skandalös«, schimpft Schilling. Die Christliberalen, so fürchtet der Sektfabrikant, könnten das schöne Trinkgeschäft verderben.

Das Bonner Justizministerium hält für Unrecht, was den badischen Sektproduzenten als gute Tradition gilt: den verkaufsfördernden Hinweis auf den Flaschenetiketten, daß der Inhalt »im Champagnerverfahren hergestellt« sei. Soll heißen: Der Schaumwein ist in der Flasche gegoren, wie richtiger Champagner, und nicht etwa in Mengen aus Fässern oder Großtanks abgefüllt.

Der hilfreiche Aufdruck ist schon älteren Datums. Seit die französischen Winzer in der Champagne vor einem Jahrhundert weitgehend durchsetzten, nur ihr teurer Schaumwein dürfe Champagner heißen, half sich die Konkurrenz mit dem Hinweis auf das gleiche Produktionsverfahren.

Bislang hatte sich niemand daran gestört, schon gar nicht deutsche Regierungen. Doch plötzlich sehen Bonns Rechtswächter Handlungsbedarf.

Schriftlich forderte das Justizministerium den Verband Deutscher Sektkellereien in Wiesbaden auf, schnellstens auf den Champagner-Hinweis zu verzichten. Statt dessen könne auf den Flaschen stehen, der Sekt sei »im traditionellen Verfahren« produziert.

Die meisten deutschen Sekthersteller betrifft das nicht. Firmen wie Henkell und Deinhard, Faber oder Matheus Müller lassen ihre Getränke seit langem in Fässern und Tanks reifen.

Doch für Konkurrenten wie Deutz & Geldermann und andere kleine Kellereien galt die Nähe zum Schampus bislang als bestes Verkaufsargument: Die Produkte schmecken wie der Schaumwein aus dem Norden Frankreichs, kosten aber gerade die Hälfte. Entsprechend gut läuft das Geschäft.

Nun aber droht Gefahr, Bonns Regierungsbeamte meinen es offenbar ernst. Vergangenen November beschlagnahmten staatliche Weinkontrolleure in Rheinland-Pfalz auf Bonner Weisung erstmals deutsche Sektflaschen mit dem umstrittenen Aufdruck.

Die Beamten im Justizministerium berufen sich auf eine EG-Verordnung aus dem Jahr 1985. Danach darf Schaumwein unter der Bezeichnung »methode champenoise« oder »Champagnerverfahren« nicht mehr in den Handel gebracht werden.

Die Neuerung setzten die Franzosen in der Euro-Bürokratie durch. Sie dient vor allem dem Schutz heimischer Kellereien gegen Schaumwein-Konkurrenz aus Spanien.

Ganz so eilig wie die Bonner allerdings haben es die Brüsseler Bürokraten nicht. Auf Drängen der betroffenen Kellereien verkündeten sie, der entsprechende Passus der EG-Verordnung Nr. 3309/85 trete erst im September 1994 in Kraft.

Das dauert den Bonner Justizbeamten offenbar zu lange. Einmal in Fahrt, fanden sie eine weitere Handhabe gegen die Flaschengärer im eigenen Land. Ein deutsch-französisches Abkommen aus dem Jahre 1960, ließen sie wissen, verbiete »die mißbräuchliche Benutzung des Begriffs Champagnerverfahren«. Dies sei gegen deutsche Sekthersteller durchaus anwendbar.

Schaumwein-Produzent Lallier, französischer Ururenkel des deutschen Firmengründers Wilhelm Deutz, und Partner Schilling wollen jetzt ihrerseits gegen Bonn vorgehen. Beim Kölner Verwaltungsgericht liegt eine Klage der Kellerei Deutz & Geldermann gegen den verantwortlichen Justizminister Hans Engelhard vor.

Damit soll der Bonner Eifer gebremst werden. Wenigstens bis 1994 möchten die Sektmacher ihren Schaumwein ohne Einschränkung verkaufen.

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