Gutes Alibi - DER SPIEGEL
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WEIN Gutes Alibi

Auf den Etiketten soll künftig zu lesen sein, was im deutschen Wein ist. Doch Bonn läßt sich mit der entsprechenden Gesetzesänderung Zeit. *
• aus DER SPIEGEL 1/1986
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Reinhard Muth, der Präsident des Deutschen Weinbauverbandes, konnte immer gut erklären, warum seine Winzer verschweigen, was wirklich in den Flaschen ist: Wenn das auf den Etiketten stünde, würden die Weinfreunde »eher verwirrt als aufgeklärt«.

Doch mit einem Mal soll alles ganz anders werden. Nach »sorgfältiger Abwägung des Für und Wider« fordert nun der Verband kategorisch: »Inhaltsstoffe und Zutaten auf das Etikett.«

Eine Erklärung hat der Weinbau-Präsident auch diesmal: »Tiefes Mißtrauen« der Verbraucher habe den neuen Trend verursacht, ausgelöst durch die »Weinskandale in den letzten Jahren«.

Da läpperte sich einiges. Erst wurden jahrelang wohlfeile Italiener zu teuren Deutschweinen germanisiert. Dann kam heraus, wie stark deutsche Winzer mit Flüssigzucker nachhalfen - 2500 Verfahren wurden eingeleitet. Und schließlich wurde im Sommer auch noch in österreichischen Billig-Spätlesen das Frostschutzmittel Diethylenglykol entdeckt.

Mehr noch: Das Giftzeug fand sich auch in deutschen Hochpreisweinen, die alle auf dem Etikett die Amtliche Qualitäts-Prüfungsnummer trugen. Die am besten gearbeiteten Frostschutz-Auslesen des Branchenführers Pieroth waren gar bei der Bundesweinprämierung zu höchsten Ehren gekommen.

Der Skandal war perfekt, aber die Regierung in Bonn - anders als die in Wien - rührte sich nicht. Da wies der Bundesrat, angetrieben von den Verbraucherländern, den Ausweg aus der mißlichen Lage.

In einer »Entschließung zur Weinbaupolitik« gaben die Ländervertreter der Bundesregierung auf, durch »Änderung weinrechtlicher Vorschriften« für reinen Wein zu sorgen.

Genau dieses Ziel hatte zwar schon 1971 das neue Weingesetz anvisiert, aber erreicht wurde damit wenig. Aus dem »Schutz des Verbrauchers vor Irreführung und Täuschung« (Bundestagsprotokoll) wurde nicht viel, die Interessen der Weinwirtschaft, die mehr nach Masse als nach Qualität strebt, erwiesen sich als stärker.

Allzu großzügig hatte der Gesetzgeber den Katalog jener unappetitlichen Ingredienzen erweitert, die Umsatz und Gewinn mehren. Die Freigabe der Zuckergrenzen ermöglichte die bedenkenlose Produktion großer Mengen minderwertiger Moste. Totgeschwefelter Traubensaft, die sogenannte Süßreserve, garantierte gleichbleibend liebliche Kreszenzen.

Das konnte nicht gutgehen. »Kein Land macht so viel mit Chemie wie wir« klagt Winzer Werner Walter in Edenkoben, der ohne Zusatz von schwefliger Säure auskommt.

Der Verbraucher allerdings konnte bislang den Etiketten auf den Flaschen nichts über Konservierungsstoffe (Schwefel, Sorbinsäure) oder chemische Entsäuerung entnehmen. Das ist geltendes Weinrecht. Paragraph 46 stellt unmißverständlich klar: »Irreführend sind auch zutreffende Angaben.«

So ist es - völlig legal - gängige Praxis, Mixturen ("Verschnitt") von Weinen verschiedener Herkünfte, Jahrgänge und Rebsorten herzustellen. Die werden dann unter hochgestochenen Bezeichnungen auf dem Flaschenetikett als pure Qualitätsware ausgegeben und teuer verkauft.

Aus dem Fachblatt »Weinwirtschaft« ist beispielsweise zu lernen, wie ein heller Weißherbst der Rebsorte Portugieser zu einem feurigen Rotwein wird: Man nehme 1000 Liter 1984er Dürkheimer Feuerberg Portugieser Rosewein (Weißherbst), schütte 265 Liter Königsbacher Meerspinne Heroldrebe als Süßreserve dazu und färbe das Ganze mit 63 Litern Rotwein aus Italien oder Griechenland ein.

Obwohl dieser Mix nur 75 Prozent des namenspendenden »Grundweins« enthält, ist er laut Etikett ein edler 1984er Dürkheimer Feuerberg Portugieser Rotwein. Verbraucher, die arglos Lagenamen und Rebsorten mit Qualität gleichsetzen und im Preis honorieren, sind die Dummen.

Einen 1983er Forster Elster Riesling komponierte das Fachblatt aus vier Jahrgängen (1979 bis 1984), vier Weinbergslagen aus drei Gemeinden und vier

Rebsorten (Riesling, Ehrenfelser, Silvaner, Scheurebe), nicht gerechnet 20 Prozent Süßreserve, über deren exakte Herkunft ("Bereich Mittelhaardt") sich wohltätiges Kellerdunkel breitet. Süßreserve gilt nicht als Verschnitt, sondern als »Behandlungsstoff«.

In Österreich, wo es jahrelang ähnlich zuging, räumt das neue Weingesetz mit derlei Manipulationen rigoros auf. Laut Paragraph 33 dürfen auf dem »Flaschenschild« künftig Herkunft, Jahrgang und Rebsorte nur genannt werden, wenn die Angaben zu 100 Prozent richtig und nachprüfbar sind.

So wünscht es sich der Bundesrat auch für den deutschen Wein. »Bei Verwendung bestimmter Bezeichnungen (Herkunft, Rebsorte, Jahrgang) darf der Wein andere als aus der Bezeichnung hervorgehende Weine nicht enthalten«, heißt es in der Entschließung.

Zur besseren Information der Verbraucher sollen die wertbestimmenden Inhaltsstoffe wie Alkohol, Zucker, Säure auf dem Etikett angegeben werden. Genau wie bei anderen Lebensmitteln sollen Konservierungsstoffe (Schwefel, Sorbinsäure), besondere Behandlungsverfahren (chemische Entsäuerung) und künstliche Süßung (Süßreserve) deklariert werden. Für »unerwünschte Stoffe und Rückstände« im Wein (Pflanzenschutzmittel, Schwermetalle) verlangt die Ländervertretung neue Grenzwerte.

Mit der offenen Deklaration als »vertrauensfördernde Maßnahme«, sagt Präsident Muth, komme er dem »immer wieder betonten Verbraucherwunsch nach mehr Information« entgegen. Doch die Flaschenbarone der großen Güter sind an solchen Gesten nicht interessiert - sie möchten keine Chemikalien auf ihren noblen Etiketten genannt sehen. Das könnte die Kundschaft erschrecken.

So sehen denn die gewieften Verbandsmanager die laut verkündete Konzession an Wahrheit und Klarheit mehr »unter taktischen Gesichtspunkten'« wie Vize-Generalsekretär Rudolf Nickenig zugibt. Die »Vorwärtsstrategie« habe vornehmlich den Zweck, »gegenüber den immer lauter werdenden Vorwürfen der Verbraucherseite entsprechend argumentieren zu können«.

Da sei es, meint Nickenig, ein gutes Alibi, wenn der Verband sich darauf berufen könne, daß er von sich aus die klare Angabe von Inhalts- und Zusatzstoffen gefordert habe. Und vorsichtshalber stellt der Weinbauverband gleich Bedingungen, die kaum erfüllbar sind.

Es verstehe sich von selbst, sagt Nickenig, daß die deutschen Winzer erst dann ihre »Karten offen auf den Tisch legen«, wenn das auch ihre Kollegen in allen anderen EG-Mitgliedsstaaten tun. Obendrein müsse die Deklarationspflicht, so die weitere Voraussetzung, für Weine »auch aus Drittländern« gelten - allein diese Maximalforderung bürgt verläßlich für die Null-Lösung.

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