Hängepartie: Chemnitzer Richter beraten über Bahnstreik - DER SPIEGEL
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Hängepartie Chemnitzer Richter beraten über Bahnstreik

Wie und wo wird am Freitag gestreikt? Rund acht Stunden wurde vor dem Arbeitsgericht in Chemnitz über eine einstweilige Verfügung der Bahn AG gegen den Arbeitskampf der Lokomotivführer-Gewerkschaft GDL verhandelt - doch eine Entscheidung steht noch aus.
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Chemnitz - Bis zum späten Abend hatte das Gericht in Chemnitz noch keine Entscheidung gefällt. Nach Verhandlungsbeginn am Nachmittag war es stundenlang um einen Befangenheitsantrag der GDL gegen den Richter gegangen, der aber als unbegründet abgewiesen wurde. Rund acht Stunden dauerte insgesamt die Verhandlung über die Zulässigkeit des Streiks, dann zogen sich die Richter zur Beratung zurück.

Ein Anwalt der Bahn warf der GDL vor, mit ihren Anträgen die Verhandlung in die Länge zu ziehen, damit ein Gerichtsbeschluss nicht mehr zugestellt werden könne. Die Gewerkschaft habe sich nicht an die Zusage gehalten, die Kunden 24 Stunden vor Streikmaßnahmen zu informieren, kritisierte das Unternehmen zudem. Umfangreiche Änderungen in dem komplizierten Fahrplangefüge seien in noch kürzerer Zeit nicht möglich gewesen.

Die GDL hat ihre Mitglieder für Freitag zwischen 8 und 11 Uhr zu bundesweiten Streiks aufgerufen. Inzwischen schalten sich auch immer mehr Politiker in den Tarifkonflikt - trotz des Autonomiegebots.

Die Bahn AG hat eine umfangreichen Notfall-Fahrplan aufgelegt. Von den täglich rund 750 Fernverkehrszügen sollen demnach rund zwei Drittel fahren, vor allem die ICE-Züge. Im Regionalverkehr sei geplant, bis zu 50 Prozent der täglich 19.000 Züge fahren zu lassen, sagte Bahnsprecher Gunnar Meyer. Güterzüge, die ihr Ziel nicht erreichten, würden am Wochenende weiterfahren. Der Fahrplan gilt am Freitag ab Betriebsbeginn. Details zu den gestrichenen oder verkürzten Zügen wurden auf der Bahn-Website veröffentlicht.

Auf die Frage, welche Lokführer eingesetzt würden, sagte Sprecher Meyer: "Wir haben auch andere als GDL-Lokführer." Der GDL-Vorsitzende Manfred Schell forderte den Konzern auf, bis Anfang kommender Woche ein verhandlungsfähiges Angebot auf den Tisch zu legen. "Sollte sie dies nicht tun, muss sie sich auf einen weiteren Arbeitskampf einstellen." Dieser könnte bereits in der kommenden Woche stattfinden. Der dreistündige Ausstand am Freitag sei ein Signal.

Gewerkschaftschef Schell erinnerte daran, dass das Arbeitsgericht Chemnitz der GDL Anfang August schon einmal Streiks im Regionalverkehr untersagt hatte, weil diese unverhältnismäßig seien. Sollte es erneut eine Entscheidung gegen die GDL geben, werde sie durch alle Instanzen gehen - notfalls bis zum Verfassungsgericht.

Die GDL hat nach den Erfahrungen aus dem Sommer an alle deutschen Arbeitsgerichte eine sogenannte Schutzschrift geschickt, damit sie "rechtzeitig rechtliches Gehör findet". Auf den 67 Seiten erläutert die Gewerkschaft ihre juristische Position und vertritt die Auffassung, dass allein das Arbeitsgericht in Frankfurt am Main zuständig ist.

Die Deutsche Bahn AG will mit einstweiligen Verfügungen Aktionen im Personen- und Güterverkehr verhindern. Die GDL fordert von der Bahn vor allem einen eigenständigen Tarifvertrag für das Zugpersonal, außerdem eine Verkürzung der Arbeitszeit und 31 Prozent mehr Lohn. Schell betonte, seine Organisation habe sich an die Vorgaben des Verfahrens mit den Moderatoren Heiner Geißler und Kurt Biedenkopf gehalten. Die Bahn habe sich verpflichtet, mit der GDL einen eigenständigen Tarifvertrag abzuschließen. "Nichts anderes wollen wir", sagte Schell.

rüd/AP/dpa/Reuters