Halbe Wahrheit - DER SPIEGEL
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LUFTHANSA Halbe Wahrheit

Wer Lufthansa-Tickets im Ausland kauft, fliegt billiger. Die Fluggesellschaft kämpft vor Gericht gegen den Handel mit den Billig-Flugscheinen.
• aus DER SPIEGEL 1/1981
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Den Tatort kennt die Lufthansa: In einer Etagenwohnung zu Emmerich am Niederrhein wird, so meinen die Manager der deutschen Staatslinie, gewerbsmäßig gegen Luftverkehrsrecht verstoßen.

Im 14. Stock der Emmericher Rheingoldstraße 1 haben die holländischen Brüder Paul und Jan Maarten de Vries einen flotten Handel mit Flugscheinen aufgezogen. Was die Lufthanseaten ärgert und inzwischen etliche Gerichte beschäftigt: Die Tickets, auch solche der deutschen Airline, werden von der Exit GmbH, dem Reisebüro der beiden, billig im Ausland gekauft und zu Discount-Tarifen an die Kundschaft weitergereicht.

»Im Schnitt sparen unsere Kunden derzeit zehn bis 20 Prozent«, rechnet Jan Maarten de Vries vor. Als die Mark noch härter und der Wechselkurs noch günstiger war, lagen die Emmericher im Schnitt 25 Prozent, manchmal sogar bis zu 40 Prozent unter den deutschen Flugpreisen.

Ihre Masche ist simpel gestrickt: Will ein Kunde etwa nach Singapur, besorgt Exit das Ticket da, wo es gerade am billigsten ist, in Athen oder in Lissabon, in England oder den USA. Die Gebrüder de Vries handeln dabei nur mit den Flugscheinen; sie stellen selbst keine Tickets aus, sondern kaufen en gros bei Reisebüros im Ausland ein.

Den erzielten Preisvorteil geben die beiden Holländer zur Hälfte an ihre Klienten weiter, die andere Hälfte geht in die eigene Kasse.

Ein Linienflug Frankfurt--New York und zurück in der Lufthansa-Business-Class kostet bei Exit 1930 Mark. Für das gleiche Ticket berappt der Flugreisende in der Bundesrepublik offiziell 2430 Mark. Für den Rückflugschein nach Caracas zahlt der Exit-Kunde, gleich für welche Linie, 2850 Mark statt der offiziellen 3275 Mark, fürs Ticket nach Hongkong 4280 statt 4932 Mark, nach Athen gar 900 statt 1498 Mark.

Das Preisgefälle zwischen deutschen und ausländischen Flugtarifen wird von der Lufthansa gern als unvermeidliche Folge weltweiter Inflation hingestellt. Vor allem weiche Währungen hieß es, verfielen so rasch, daß die Flugtarife in den entsprechenden Ländern gar nicht so schnell an das internationale Niveau angepaßt werden könnten.

Doch das ist nur die halbe Wahrheit. Denn wenn die Härte einer Valuta allein ausschlaggebend wäre, müßten die Schweizer Flugpreise mindestens so hoch sein wie die deutschen. Tatsächlich aber fliegen die Eidgenossen billiger als die Bundesbürger.

Der Flug München--Bagdad zum Beispiel kostet in der Bundesrepublik offiziell 1495 Mark, Excursion-Tarif (feste Aufenthaltszeit) 2254 Mark. In der Schweiz zahlt man für Zürich--München--Bagdad nur 1106 Franken (1222 Mark), der Excursion-Tarif liegt bei 1493 Franken oder 1649 Mark. Von München fliegt der Passagier also um 23 Prozent (Excursion-Tarif sogar 37 Prozent) teurer als von Zürich.

Für Exit-Teilhaber Jan Maarten de Vries, und nicht nur für ihn, ist das »ein schlagendes Beispiel für die Preistreiberei der Lufthansa«. Die ist nämlich für die Flugpreise in der Bundesrepublik verantwortlich: In deren Kölner Zentrale werden jene Tarife kalkuliert, die dann der Bundesverkehrsminister allen Liniengesellschaften, die von Deutschland in die weite Welt fliegen, als verbindlich vorschreibt.

Daß dieses Tarif-Monopol durch Ticket-Importeure wie die Gebrüder de Vries durchbrochen wird, fuchst die Lufthansa-Manager schon seit geraumer Zeit. Sie wehren sich im Stil, der einem Großunternehmen angemessen ist -- mit einstweiligen Verfügungen und Unterlassungsklagen.

Gestützt werden die Attacken vor Gericht durch Artikel fünf der Lufthansa-Beförderungsbedingungen. Danach dürfen LH-Flugscheine, die im Ausland erworben wurden, nicht zu Flügen von Deutschland aus benutzt werden. Kommen die Juristen der Staatslinie damit durch, können Exit und ähnliche Ticket-Händler schließen.

Doch bislang stehen die Chancen der Herren de Vries gar nicht so schlecht. Denn die Lufthanseaten haben ihre Beförderungsbedingungen recht eigenwillig fortentwickelt: Im umfangreichen Regelwerk der Iata -- dem weltweiten Kartell der Liniengesellschaften -- wird nirgendwo vorgeschrieben, wo die Tickets zu kaufen sind.

Der Düsseldorfer Exit-Anwalt Peter Werner meint, aus dem Fehlen einer entsprechenden Iata-Bestimmung könne auf totale Freiheit im Flugscheinhandel geschlossen werden. Solange die Iata-Tarife des Landes eingehalten würden, wo das Ticket gekauft wird, S.64 habe die Lufthansa kein Recht zur Klage. Für unstatthaft hält Werner es auch, wenn Lufthansa-Personal Passagiere mit Billig-Tickets abweist. Solche Praktiken, meint der Anwalt, seien ebensowenig Rechtens wie die gerichtlichen Klagen der Fluggesellschaft.

In drei Urteilen schlugen sich das Landgericht Kleve und das Oberlandesgericht Düsseldorf auf die Seite der Holländer aus Emmerich. Richter aus Köln, wo die Lufthansa-Zentrale beheimatet ist, folgten jedoch der Argumentation der Flug-Manager und erklärten den Flugscheinhandel für rechtswidrig. Kundschaft aus dem Raum Köln wird deshalb in Emmerich nicht mehr bedient, sondern an Partner in Holland weitergereicht.

Das Kölner Urteil verdanken die Flugmanager einer neuen Strategie. Sie klagten in Köln nicht selbst wegen angeblicher Verletzung des Luftverkehrsrechts. Klage erhob in diesem Fall das über die Gruppe First mit dem Flugunternehmen liierte Reisebüro Hartmann; die Firma schwärzte die Kollegen vom Niederrhein wegen Verletzung des Wettbewerbsrechts an.

Der Erfolg, den Hartmann errang, hat allerdings einen peinlichen Makel: Die Agentur unterbietet manchmal selbst den offiziellen Iata-Tarif.

Ein Nachbar der Herren de Vries hat es schwarz auf weiß: Am 8. Oktober hat er unter dem Namen Vennemann bei Hartmann einen Flug nach Bangkok gebucht. Im Ticket stand der Betrag von 4246 Mark als Kaufpreis.

In Wahrheit zahlte Vennemann weit weniger. Denn in ihrer Rechnung vom folgenden Tag verlangten die Hartmänner nicht mal die Hälfte für ihre Dienste -- ganze 2095 Mark.

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