Hamburg Gericht stoppt A3XX-Pläne
Hamburg - Im Streit um die Erweiterung des Hamburger Airbus-Werkes zum Bau des Airbus A3XX haben Naturschützer einen Etappensieg errungen. Das Hamburgische Verwaltungsgericht stoppte die geplante teilweise Zuschüttung des Elbarmes Mühlenberger Loch am Dienstag vorerst. Mit dem Beschluss sei die aufschiebende Wirkung zweier Klagen wieder hergestellt, teilte das Gericht mit.
Zur Begründung hieß es, das Planfeststellungsverfahren diene "unternehmerischen Zwecken" und es sei nicht nachgewiesen, dass durch den Bau des A3XX dauerhaft 2000 Arbeitsplätze geschaffen würden. Die Hamburger Wirtschaftsbehörde kündigte eine Beschwerde gegen das Urteil vor dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht an.
Die Naturschutzverbände begrüßten den Beschluss. Dadurch stiegen die Chancen, das 140 Hektar große Mühlenberger Loch zu retten, erklärte der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND). Es sei mehr als wahrscheinlich, dass wirtschaftliche Belange für die Zerstörung eines Naturschutzgebietes nicht mehr ausreichten.
Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) wertete das Urteil als Beleg dafür, dass es keine Ausnahme von geltenden europäischen Naturschutzrichtlinien geben könne. Die Entscheidung sei "ein wichtiger Etappensieg" für die Natur.
Antje Radcke, Landesvorstandssprecherin von Bündnis90/Die Grünen, erklärte, Großprojekte dieser Art beinhalteten immer auch ein Risiko. "Wir haben von Anfang an Bedenken gehabt wegen der Umweltverträglichkeit dieses Projektes". Ob das gesamte Projekt des A3XX für Hamburg verloren sei, lasse sich nicht sagen, dies hänge von den kommenden Gerichtsentscheidungen ab.
Bei der EADS-Airbus in Hamburg-Finkenwerder soll nach den bisherigen Vereinbarungen Innenausbau und Lackierung des A3XX erfolgen, die übrigen Montagearbeiten werden im französischen Toulouse durchgeführt. Ein Firmensprecher hatte noch in der vergangenen Woche erklärt, dass mit dem Produktionsstart 2000 interne Arbeitsplätze und 2000 weitere bei den Zulieferern entstehen würden.