Harmlose Retuschen - DER SPIEGEL
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VERSICHERUNGEN Harmlose Retuschen

Mit einem neuen Gesetz möchte Bonn die Lebensversicherer zwingen, die Versicherten stärker an den Uberschüssen zu beteiligen.
• aus DER SPIEGEL 43/1981
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Im Sommer, als er Präsident des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen wurde, hatte August Angerer, 56, noch große Pläne. Er wollte Reformen einleiten, die »für die Versicherten viel bringen«.

Inzwischen ist Angerer, der zuvor fast eine Dekade lang Vizepräsident des Amtes war, etwas skeptischer und bescheidener geworden. »Politik zu machen«, spielt Angerer seinen Einfluß herunter, »ist nicht die Aufgabe des Amtes; dafür ist Bonn zuständig.«

Das haben inzwischen wohl auch die Bonner gemerkt. Bundesfinanzminister Hans Matthöfer schickt Ende Oktober einen Mann seines Vertrauens, Regierungsdirektor Frank Mergenthaler, nach Berlin, der als Vizepräsident mit Angerer arbeiten soll.

Sozialdemokrat Mergenthaler wird sich vor allem um Verbraucherschutz und die Kontrolle der mehr als 100 bundesweit tätigen Lebensversicherer kümmern. Für Reformen ist da Spielraum genug, denn bislang verstand sich das Amt in erster Linie als Interessenwahrer der Unternehmen.

Seit Jahrzehnten können die Lebensversicherer - auf Weisung des Aufsichtsamtes - von ihren Kunden Beiträge verlangen, die weit über dem liegen, was das Unternehmen zur Deckung aller Ausgaben braucht. Dies sei nötig, so die offizielle Begründung für die staatlich verordneten Mondpreise, damit die Assekuranz auch in Krisenzeiten alle vertraglichen Verpflichtungen voll erfüllen könne.

So buchen die Lebensversicherer etwa 20 Prozent einer Lebensversicherungsprämie als Risikoanteil. Das heißt: Dieses Fünftel der Prämie geht zunächst einmal vom Kapital ab, das der Kunde in der Versicherung ansammelt. Die Versicherung behält dieses Fünftel für den Fall ein, daß der Kunde vor Ablauf des Vertrages stirbt und seinen vereinbarten Gesamtbeitrag nicht voll leisten kann.

Aber die Vorsicht ist übertrieben. Denn nach den Erfahrungen der letzten drei Jahrzehnte wären zehn Prozent Risikoanteil mehr als genug. Das zusätzliche Zehntel haben die Versicherungsunternehmen Jahr für Jahr als sogenannte Sterblichkeitsgewinne verbucht.

Zusätzliche Gewinne auf Kosten ihrer Kunden ziehen die Unternehmen auch aus dem Sparanteil der Prämie. Für dieses Geld, rund 60 Prozent des Beitrags, darf dem Versicherten - seit fast 40 Jahren unverändert - nur eine Verzinsung von drei Prozent garantiert werden. Tatsächlich aber erzielen die Lebensversicherer mit ihren Immobilien und Kapitalanlagen - inzwischen ein Vermögen von 180 Milliarden Mark - im Schnitt mehr als sieben Prozent Zinsen.

Diese Zins- und Sterblichkeitsgewinne, die zum größten Teil wegen der übervorsichtigen Kalkulationsvorschriften des Aufsichtsamtes entstehen, streichen die Firmen am Jahresende als Überschuß ein, so als seien es die Früchte unternehmerischer Leistung. Mit der gleichen Selbstverständlichkeit nutzen die Konzerne die Überschüsse, um überhöhte Verwaltungs- und Vertreterkosten zu decken oder gar um Löcher zu stopfen, die durch schlechtes Management entstanden (SPIEGEL 19/1981).

Erst wenn alle Kosten gedeckt sind, müssen von dem verbleibenden Rest mindestens 90 Prozent als Gewinnbeteiligung an die Kunden verteilt werden. Damit aber kann jedes Unternehmen die Höhe der Gewinnbeteiligung nach Belieben steuern. So könnte etwa ein Lebensversicherer den zu verteilenden Überschuß durch hohe Kosten und Gewinnverschiebungen auf andere Konzerntöchter theoretisch bis auf eine Mark herunterdrücken.

Mit dieser Regelung, erkannten - spät, aber doch - die Experten im Bonner Finanzministerium, sei nicht gewährleistet, daß die Überschüsse den Versicherten möglichst ungeschmälert gutgebracht werden. Eine Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), die in Bonn als Referentenentwurf vorliegt, soll das ändern und dem Berliner Aufsichtsamt »festere Maßstäbe in die Hand geben«.

Kernstück der neuen Regelung, die demnächst im Kabinett behandelt wird, ist eine sogenannte Rückgewährquote. Damit soll das Amt, erläutert Finanzstaatssekretär Karl Haehser, »die Beteiligung der Versicherten an den Überschüssen der Lebensversicherer beurteilen und erforderlichenfalls die Einhaltung bestimmter Normvorstellungen erzwingen können«.

Entspricht diese Rückgewährquote eines Unternehmens im Mittel der letzten drei Geschäftsjahre nicht dem Branchendurchschnitt, soll die Aufsichtsbehörde einen »Plan zur Sicherstellung angemessener Beitragsrückerstattungen« verlangen und durchsetzen können. Damit, hofft Präsident Angerer, ergäben sich größere Möglichkeiten, Probleme eines Lebensversicherers rechtzeitig zu beseitigen.

Die Branche sieht, wie ihr Sprecher Karl H. Wessel betont, der Neuregelung »durchaus gelassen entgegen«. Die Rückgewährquote, so der Vorsitzende des Verbandes der Lebensversicherungsunternehmen, sei »lediglich ein interner Frühindikator« (siehe Interview S. 101).

Drastischer drückt es die SPD-Bundestagsabgeordnete Anke Martiny aus. »Die jetzt geplanten Gesetzesänderungen«, meint die Versicherungsexpertin, »sind doch nur Stückwerk.«

Die Arbeitsgruppe Verbraucherpolitik in der SPD-Fraktion will sich denn auch mit harmlosen Retuschen am Aufsichtsgesetz nicht zufriedengeben. In einem Brief an Finanzminister Hans Matthöfer fordert die Gruppe neue Vorschriften, die das Versicherungsgeschäft für die Verbraucher überschaubarer machen.

»Wir müssen Regelungen finden«, fordert Anke Martiny, »die eine klare Unterscheidung zwischen den Risiko- und Zinsgewinnen sowie den anderen Überschüssen der Versicherungsunternehmen ermöglichen.«

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