Hartz IV "Debakel wie bei der Maut"
Berlin - Der Umfang des Gesetzes erschreckt selbst hartgesottene Bürokraten. 61 Paragraphen regeln das neue Arbeitslosengeld II im Sozialgesetzbuch bis ins kleinste Detail. Wer hat wann welchen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, welche Ersparnisse muss er sich anrechnen lassen und welche Grundsätze sind bei der Erhebung von Sozialdaten zu beachten - auf jede Frage findet sich auf den 46 Seiten im Bundesanzeiger eine Antwort.
Damit erfährt ab 1. Januar 2005 die ultimative Steigerung, was bisher schon kompliziert genug war. Dann nämlich werden Arbeitslosen- und Sozialhilfe dem Hartz-IV-Gesetz folgend zusammengelegt. Fachleute bezeichnen das so genannte Arbeitslosengeld II als die größte Sozialreform seit der Einführung der umlagefinanzierten Rente 1952.
Die Regelungswut spiegelt sich auch in den Formularen wider, die die Betroffenen werden ausfüllen müssen: "Der Alo-II-Antrag ist so komplex wie eine Steuererklärung", räumt Ulrich Waschki, Sprecher der Bundesagentur für Arbeit, ein. Inzwischen bereits mehrfach umformuliert und vom Juristenlatein auf möglichst verständliches Deutsch heruntergebrochen, soll er bis zum 19. Juli an die Agenturen vor Ort verschickt werden. Sechs Monate Zeit, um genügend Mitarbeiter zu schulen, die den Antragstellern helfend zur Seite stehen: indem sie die Angaben, etwa zu den Vermögensverhältnissen, prüfen, schließlich über die Höhe der Arbeitslosenhilfe entscheiden - und die Zahlung anweisen.
Der bürokratische Aufwand multipliziert sich viele Male: 2,1 Millionen Empfänger von Arbeitslosenhilfe sind von der neuen Regelung erfasst. Hinzu kommt eine große Zahl von Sozialhilfeempfängern. Nach den aktuellsten Zahlen des statistischen Bundesamts erhielten Ende 2002 mehr als 1,68 Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter Sozialhilfe, teilweise als Ergänzung zur Arbeitslosenhilfe. Die Zahl dürfte seitdem eher zugenommen haben.
Musterverträge sollen die Verhandlungen erleichtern
"Angesichts der großen Zahl der Betroffenen wäre die reibungslose Abwicklung der Anträge allein schon Aufgabe genug", sagt Barbara Teismann, Leiterin der Arbeitsagentur in Potsdam, die für die Stadt und den Landkreis Potsdam-Mittelmark zuständig ist und 135 Mitarbeiter für das Antragsmanagement eingeteilt hat. Rund 40.000 Fälle stehen allein hier in der Schlange, ein Viertel davon Sozialhilfeempfänger. Viel komplexer, so Teismann, sei aber die notwendige Klärung, wie die Aufgabenverteilung zwischen Agenturen und Kreisen oder Städten aussehen soll. Denn die müssen in Zukunft eng zusammenarbeiten.
Die Arbeitsagentur-Chefin hat in dieser Hinsicht schon einige Erfahrung. Potsdam zählt zu den 21 Bezirken, mit denen die Bundesagentur Musterverträge für die künftigen Arbeitsgemeinschaften ausarbeiten lässt, im Amtsdeutsch Pilot-Arges genannt. Die Musterverträge sollen anschließend als Grundlage für die Arbeitsgemeinschaften dienen, die die bundesweit 180 Arbeitsagenturen mit den Kreisen und Kommunen individuell aushandeln müssen. In ihrem Kreis verliefen die Gespräche zwar konstruktiv, versichert Teismann, doch die Positionierung der einzelnen Kommunen sei sehr unterschiedlich.
Im Klartext: Viele Kommunen mauern, einige mehr, einige weniger offen. Organisiert wird der Widerstand vom Deutschen Landkreistag, der zwei Drittel der Kommunen vertritt. In einem Rundbrief vom 21. Juni stimmte Verbandschef Hans Günter Henneke die Mitglieder schon ein. Er plädierte dafür, dass die Kommunen die alleinige Betreuung der Langzeitarbeitslosen übernehmen können. Diese Option werden allerdings voraussichtlich nur wenige der insgesamt 440 Landkreise und Städte Deutschlands über eine geplante Experimentierklausel erhalten.
Henneke wendet sich insbesondere gegen die Vorgaben, die die Nürnberger Zentrale der Bundesagentur ihren Verhandlungsführern vor Ort gesetzt hat. Das beginnt mit der Einrichtung eines einheitlichen Computersystems zur Erfassung der Sozialdaten und hört bei der Einrichtung eines geeigneten Controllings noch lange nicht auf. "Ein partnerschaftliches Zusammenwirken zwischen den örtlichen Agenturen für Arbeit und den Landkreisen wird dadurch erheblich erschwert, wenn nicht sogar ausgeschlossen."
Viele Möglichkeiten, Sand ins Getriebe zu streuen
Im Prinzip könnten die Arbeitsgemeinschaften nach einem ganz einfachen Muster gestrickt sein: Jeder Partner übernähme die Aufgabe, die er bislang bereits ausgefüllt hatte. Die Agentur kümmerte sich um Fördermaßnahmen, Fortbildung und Vermittlung ihrer Klientel, die Kommune um die sozialen Belange, etwa Kinderbetreuung, Schuldnerberatung oder Unterbringung. Dort, wo sich die Aufgaben überschneiden, so die Idee der Ministerialen, müsste man sich gegebenenfalls abstimmen.
Doch den Kommunen bleiben viele Möglichkeiten, Sand ins Getriebe zu streuen. Etwa wenn es um die Frage geht, welchen rechtlichen Status die Arbeitsgemeinschaften haben sollen. Wenn die Bundesagentur die Regie führt, sei schnell die verfassungsrechtlich geschützte Selbstverwaltung der Kommunen in Gefahr, lautet der Einwand. Ein weiteres Problem stellen die Arbeitsverträge für die Mitarbeiter dar. Welches Dienstrecht soll gelten? Wer soll wen bezahlen? Und wer stellt die Gebäude, in denen die Dienstellen untergebracht sind? Wer bezahlt die Miete? Solche Fragen böten bereits bei bestem Einvernehmen eine Menge Gesprächsbedarf - was aber, wenn einer der Partner gar nicht will?
Wenigstens in einem Punkt hat der Gesetzgeber vorgebeugt: Grenzfragen, ob ein Betroffener erwerbsfähig ist oder nicht, soll im Streitfall ein Schiedsgericht entscheiden. Dass eine Einigung schwer herbeizuführen wäre, lag auf der Hand: Im Falle einer Erwerbsunfähigkeit müsste die Kommune die Kosten übernehmen, im anderen - bei Erwerbsfähigkeit - die Bundesagentur.
Opposition wetzt bereits die Messer
Angesichts der zu erwartenden Schwierigkeiten mehren sich denn auch in SPD-Kreisen die Stimmen, die für eine Verschiebung des Starttermins plädieren. Sie befürchten, dass die Einschnitte für die Betroffenen sofort spürbar werden, die verbesserten Angebote für die Langzeitarbeitslosen dagegen erst viel später, wenn die Agenturen das Pflichtprogramm abgearbeitet haben.
Hinzu kommt, dass ab 1. Januar 2005 jeder Einzelfall, in dem die Arbeitslosenhilfe nicht rechtzeitig ausgezahlt worden ist, als Beispiel für das Scheitern des gesamten Reformprojekts herhalten wird. Die Ausgangsposition der SPD in den bevorstehenden Landtagswahlen in Nordrhein-Westfalen und Schleswig Holstein würde dadurch noch schlechter.
Die Opposition wetzt dagegen schon die Messer: Sachsens Ministerpräsident Georg Milbradt lieferte in einem Interview mit der "Welt" bereits einen Vergleich, auf den sich die Genossen im Wahlkampf einstellen müssen: "Da droht ein Debakel wie bei der Maut - nur geht es dieses Mal nicht um das Zählen von Lastwagen, sondern um Schicksale von Menschen."