Hartz IV: Gerichte ächzen unter einer Klageflut - DER SPIEGEL
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Hartz IV Gerichte ächzen unter einer Klageflut

Die Wut über die Hartz-IV-Gesetze hat die Betroffenen unnachgiebig werden lassen. Streitigkeiten mit den Behörden werden kompromisslos durchgefochten. Die Gerichte stöhnen unter der Klageflut.
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Kassel - Eine Umfrage des Bundessozialgerichts in Kassel unter den Landessozialgerichten brachte es an den Tag. Selten in der Vergangenheit hat ein Gesetz eine solche Klagewelle ausgelöst. "Wir haben so etwas noch nie erlebt, dass eine neue Gesetzgebung so einen Klageboom auslöst", sagte BSG-Präsident Matthias von Wulffen heute in Kassel. Die genauen Ergebnisse sollen voraussichtlich im Juni von der Bundesregierung vorgestellt werden.

Die Umfrage hatte ergeben, dass im Jahr 2005 bei den Sozialgerichten über 70.000 Klagen zu Hartz IV und Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz eingereicht worden sind. Dies bedeute, dass die Sozialgerichte eine Zusatzbelastung von 20 Prozent verkraften müssten, sagte Wulffen.

Rund 54.800 Klagen betreffen danach das Sozialgesetzbuch II, welches die Grundsicherung für Arbeitssuchende regelt. 21.000 Klagen beziehen sich auf den Sozialhilfebereich. "Die Klagen behandeln viele verschiedene Rechtsfragen", sagte der BSG-Präsident. Am häufigsten befassten sie sich zu Fragen der Bedarfsgemeinschaft wie nichteheliche Lebensgemeinschaften, die Anrechnung von Einkommen und Vermögen, die Verfassungsmäßigkeit der Grundsicherung, die Übernahme der Kosten der eigenen Unterkunft und die Übernahme von Mietrückständen und Stromkosten.

Die Gründe für die Klagewelle seien vielfältig. Zum einen gebe es mit rund sechs Millionen Menschen eine Vielzahl an Hartz IV-Betroffenen. Viele Hartz IV-Betroffene machten mit ihrer Klage auch ihren Unmut über das Gesetz Luft. Es falle aber auch auf, dass in zahlreichen Klagen bausteinartige Formulierungen zu finden seien. Das lasse den Schluss zu, dass die Klageflut eine Erwerbsquelle für spezialisierte Büros und Rechtsanwälte sei, sagte Ruth Steinwedel-Wetzel, Stellvertretende Präsidentin des BSG.

Deutlich werde bei den Hartz-IV-Klagen ein Ost-West-Gefälle. Vor allem in den Neuen Bundesländern werde häufiger gegen die neue Gesetzgebung geklagt. Bislang sei die Erfolgsquote bei den Hartz-IV-Klagen aber eher gering. Rund 27 Prozent der Kläger könnten einen vollen oder zumindest teilweisen Erfolg für sich verbuchen. Im Jahr 2004 lag die durchschnittliche Erfolgsquote bei den Sozialgerichten bei etwa 33 Prozent.

Die allgemeine Geschäftsentwicklung des Bundessozialgerichts bewertete von Wulffen grundsätzlich positiv. So habe sich die Verfahrensdauer weiter deutlich verkürzt. 87,8 Prozent aller Verfahren seien innerhalb eines Jahres erledigt worden. Wegen der Hartz-IV-Klagewelle werde in Zukunft die Verfahrensdauer jedoch wieder ansteigen.

mik/AP

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