Hartz IV: Halbe Million Arbeitslose könnten leer ausgehen - DER SPIEGEL
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Hartz IV Halbe Million Arbeitslose könnten leer ausgehen

Hunderttausende Bezieher von Arbeitslosenhilfe werden kommenden Januar vergeblich auf ihre Überweisung warten. Nach Schätzungen der Bundesagentur für Arbeit wird jeder vierte Arbeitslosenhilfebezieher mit Beginn des neuen Jahres keine staatliche Unterstützung mehr erhalten.
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Berlin - Die "Berliner Zeitung" berichtet, die Nürnberger Behörde gehe davon aus, dass insgesamt rund 500.000 der derzeit über zwei Millionen Bezieher von Arbeitslosenhilfe künftig leer ausgehen. Diese Größenordnung sei eine der Grundlagen des Haushaltsentwurfs der BA, der am Donnerstag beraten wurde und in der kommende Woche festgestellt werden soll. Das Bundeswirtschaftsministerium erklärte, die zitierten 23 Prozent beruhten auf Schätzungen der Arbeitsgruppe zur Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe aus dem Jahr 2003. Verlässliche Zahlen lägen erst vor, wenn alle Anträge auf das ALG II vorlägen.

Die Bundesagentur rechnet damit, dass allein zehn bis 15 Prozent der Betroffenen erst gar keinen Antrag auf ALG II stellen werden, weil sie sich selbst keine Chancen auf Leistungen ausrechnen. Bei weiteren 200.000 bis 300.000 Antragstellern wird erwartet, dass der Bescheid über die Gewährung des ALG II abschlägig ausfallen wird.

Grund dafür, dass die Betreffenden künftig als nicht mehr unterstützungsbedürftig gelten, ist dem Vernehmen nach, dass sie mit Partnern zusammenleben, die höhere Einkommen beziehen oder dass sie über Vermögen verfügen, aus dem sie ihren Lebensunterhalt zunächst selber bestreiten müssen. Wie aus Kreisen der Bundesagentur weiter verlautete, dürften insbesondere Frauen aus den neuen Bundesländern von der Neuregelung betroffen sein.

Das Bundesfamilienministerium erinnerte gering verdienende Eltern daran, jetzt den Antrag auf den so genannten Kinderzuschlag zu stellen. Der Zuschuss von bis zu 140 Euro pro Kind und Monat wird an Eltern gezahlt, die zwar ihren eigenen Lebensunterhalt decken können, nicht aber den ihrer Kinder. Er wird laut Bundesagentur allerdings nicht gewährt, wenn das Kind Einkommen oder Vermögen von über 140 Euro besitzt. Die neue Leistung werde außerdem nicht zusätzlich zu Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe gezahlt.

Kritik an Förderpraxis bei Ich-AGs

Laut der Zeitung "Die Welt" rügte der Bundesrechnungshof die Bundesanstalt für Arbeit wegen Fehlern bei der Förderung von Ich-AGs. Der Bundesrechnungshof warf der Bundesagentur schwere Versäumnisse bei der Förderung von Existenzgründern vor. Sie reichen von schlechter Beratung, über eine unzureichende Prüfung der Existenzgründungsvorhaben bis hin zur Verschwendung von Beitragsgeldern, wie die Zeitung unter Berufung auf eine interne Mitteilung des Bundesrechnungshofes an den BA-Vorstand berichtete.