Hartz IV: Integration verwehrt - DER SPIEGEL
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Hartz IV Integration verwehrt

Zahlreiche Behinderte werden künftig von höherqualifizierten Bildungsmaßnahmen ausgeschlossen sein. So werden nach Hartz IV dreijährige Ausbildungsgänge für Rehabilitanten nur noch in wenigen Einzelfällen von der Bundesagentur für Arbeit gefördert.
Von Felix Kurz
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Stuttgart - So wurden etwa bisher dreijährige Fachhochschulstudiengänge für Menschen mit Behinderungen problemlos anerkannt. Die Dauer richtete sich dabei nach den gesetzlichen Vorgaben in den entsprechenden Ausbildungsordnungen und konnte von den Bildungsträgern auch nicht verkürzt werden.

Nach Hartz IV sind dreijährige Weiterbildungsmaßnahmen seit Januar diesen Jahres grundsätzlich nicht mehr förderungsfähig. "Eine für ihre Integration in den Arbeitsmarkt notwendige und geeignete hochwertige Ausbildung wird behinderten Menschen dadurch verwehrt", sagt der Vorstandsvorsitzende des Heidelberg Bildungskonzerns, Klaus Hekking.

Auch bei der Bundesagentur für Arbeit stehen die Experten der neuen Regelung skeptisch gegenüber. Das sei eine der "vielen unangenehmen Nebenwirkungen, die hoffentlich noch korrigiert werden", sagt ein Sprecher.