Hartz IV Integration verwehrt
Stuttgart - So wurden etwa bisher dreijährige Fachhochschulstudiengänge für Menschen mit Behinderungen problemlos anerkannt. Die Dauer richtete sich dabei nach den gesetzlichen Vorgaben in den entsprechenden Ausbildungsordnungen und konnte von den Bildungsträgern auch nicht verkürzt werden.
Nach Hartz IV sind dreijährige Weiterbildungsmaßnahmen seit Januar diesen Jahres grundsätzlich nicht mehr förderungsfähig. "Eine für ihre Integration in den Arbeitsmarkt notwendige und geeignete hochwertige Ausbildung wird behinderten Menschen dadurch verwehrt", sagt der Vorstandsvorsitzende des Heidelberg Bildungskonzerns, Klaus Hekking.
Auch bei der Bundesagentur für Arbeit stehen die Experten der neuen Regelung skeptisch gegenüber. Das sei eine der "vielen unangenehmen Nebenwirkungen, die hoffentlich noch korrigiert werden", sagt ein Sprecher.