Hartz-IV-Reform Krankenversicherung nicht inklusive
Siegburg/Berlin - Diejenigen, die künftig wegen eigenen Vermögens kein Arbeitslosengeld II erhalten, müssen sich selbst um eine Krankenversicherung kümmern, sagte Michaela Gottfried vom Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK). Nach Schätzungen der Bundesregierung werden etwa 469.000 der rund zwei Millionen Bürger, die länger als ein Jahr arbeitslos sind, nicht als bedürftig eingestuft werden. Damit bekommen sie laut VdAK auch kein Geld von der Arbeitsagentur und fallen deshalb aus der bisher mit der Finanzhilfe verbundenen Pflichtversicherung heraus.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Sachverhalt mittlerweile bestätigt. Wenn nach Prüfung der Vermögens- und Einkommensverhältnisse feststehe, dass keine Bedürftigkeit vorliege, "dann ist auch sichergestellt, dass das Einkommen reicht, um auch die Krankenkassenbeiträge zu zahlen", sagte Ministeriumssprecherin Andrea Weinert. Sie konnte allerdings nicht sagen, wie viele Langzeitarbeitslose voraussichtlich mit der Mehrbelastung rechnen müssen.
Weinert verwies jedoch darauf, dass ein Teil der Arbeitslosen über die Krankenkasse des verdienenden Ehegatten abgesichert sei. Alleinstehende müssten sich allerdings freiwillig bei der gesetzlichen Krankenkasse versichern, zu einem Mindestbeitrag von 115 Euro im Monat, der bei Einnahmen aus Zinsen oder Mieten noch steigen könne.