Hartz IV Scheidungskinder sind die doppelten Verlierer
Schwerin - Mit dem Arbeitslosengeld II (ALG II) können die Betroffenen ihrer Unterhaltspflicht nicht mehr nachkommen, weil ihnen das Gesetz nur das Existenzminimum lässt. Davon könne dann nichts mehr abgezweigt werden, erläuterte der Vorsitzende des DGB Nord, Peter Deutschland, am Dienstag. Dies gelte auch dann, wenn nicht das allein erziehende Elternteil, sondern der zum Unterhalt verpflichtete Partner langzeitarbeitslos wird.
Anders als bei der bisherigen Arbeitslosenhilfe werde für Unterhaltszahlungen von ALG II-Empfängern oder deren Partner an getrennt lebende Kinder und frühere Ehepartner kein besonderer Einkommensfreibetrag mehr eingeräumt. Die Leidtragenden seien in der Regel allein erziehende Frauen und ihre Kinder, die vom arbeitslosen Vater keinen Unterhalt mehr erhielten.
Aber auch der Vater, der arbeitet und mit einer neuen Partnerin zusammenlebt, die Arbeitslosengeld II erhält, werde keinen Unterhalt mehr für seine Kinder zahlen können. Denn sein Einkommen werde bei der Bedürftigkeitsprüfung der neuen Partnerin voll veranschlagt. Im schlimmsten Fall können dadurch auch seine Kinder aus einer früheren Partnerschaft auf staatliche Fürsorgeleistungen angewiesen sein.
Dies könne mit Hartz IV kaum beabsichtigt gewesen sein, sagte Deutschland. Dieser grobe Webfehler des Gesetzes müsse im Interesse vieler Kinder schnellstmöglich korrigiert werden. Bis zu einer Gesetzesänderung solle die Bundesagentur für Arbeit unbürokratisch Abhilfe schaffen, zum Beispiel über eine Dienstanweisung, mit der die bisherige Arbeitslosenhilfepraxis verlängert werden könnte.
Nach DGB-Angaben wächst in Deutschland gut jedes fünfte Kind unter 18 Jahren nur mit Mutter oder Vater auf. Viele seien bereits heute auf Sozialhilfe angewiesen - im Osten seien es acht Prozent der allein erziehenden Elternteile mit minderjährigen Kindern, im Westen sogar 17 Prozent. Derzeit sei bereits mehr als jede sechste Mutter minderjähriger Kinder (17 Prozent) auf Sozialhilfe angewiesen, bei den allein erziehenden Vätern seien es sechs Prozent.