Hartz-Prozess Erster Verhandlungstermin im Januar
Hannover - Der erste Verhandlungstermin ist für den 17. Januar geplant. Hartz ist wegen Untreue in 44 Fällen und Begünstigung des Betriebsrates angeklagt. Allein dem ehemaligen Betriebsratschef Klaus Volkert, der wegen der VW-Affäre in Untersuchungshaft sitzt, soll Hartz in zwölf Jahren heimlich über 1,9 Millionen Euro als Sonderboni neben seinem Gehalt gezahlt haben. Wegen dieses besonders schweren Falles von Untreue drohen Hartz bis zu zehn Jahre Haft.
Zeugen oder Sachverständige seien für den ersten Verhandlungstag nicht geladen, sagte ein Sprecher des Landgerichtes. Das Verfahren soll am 25. Januar fortgesetzt werden.
Die 6. große Strafkammer, die Wirtschaftsstrafkammer, hielt Hartz für hinreichend verdächtig, die angeklagten Straftaten begangen zu haben. In 23 der insgesamt 44 Untreue-Fälle hat Hartz nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft gleichzeitig den Betriebsrat unrechtmäßig begünstigt. Dies ist ein Verstoß gegen das Betriebsverfassungsgesetz, das in Paragraf 119 die Begünstigung von Betriebsräten verbietet. Eine solche Begünstigung kann mit Geldstrafe oder Haft von bis zu einem Jahr bestraft werden. Bei normaler Untreue drohen bis zu fünf Jahre Haft.
Hartz ist der erste von einem Dutzend Beschuldigten, gegen den Anklage der vor Gericht gestellt wird. Die VW-Affäre war im Juni 2005 ans Licht gekommen. In den Fokus gerieten wegen der Gründung von Tarnfirmen und der Zahlung von Schmiergeld zunächst der ehemalige Personalvorstand der VW-Tochter Skoda, Helmuth Schuster, und der später entlassene Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer. Später weitete sich die Affäre auf Lustreisen und Bordellkosten von Betriebsräten auf VW-Kosten aus.
mik/Reuters/dpa/AP