ARBEITSMARKT II Hartz V
Wenn es um die Hartz-Reformen geht, können die Verantwortlichen gar nicht prunkvoll genug auftreten. Als die gleichnamige Kommission vor vier Jahren ihre Vorschläge präsentierte, lud sie zum Festakt in den Französischen Dom am Berliner Gendarmenmarkt. Um die sogenannte Hartz-IV-Begleitforschung vorzustellen, wählte Sozialminister Franz Müntefering jüngst einen nicht weniger exklusiven Ort: 200 Führungskräfte der Arbeitsverwaltung versammelten sich im noblen »Weltsaal« des Auswärtigen Amtes, wo sonst Kabinettskollege Frank-Walter Steinmeier seine Staatsgäste zum Bankett empfängt.
Unter glitzernden Kronleuchtern referierten Sozialwissenschaftler und Ministerialbeamte zwei Tage lang über »deskriptives Matching« und »negative Kreislaufwirkungen«, stellten in bunten Präsentationen »Schichtungsmatrizen« und »Governance-Analysen« vor und vergaßen auch nicht zu erwähnen, dass sie ihre Forschung »geschlechtsdifferenziert systematisieren« wollen.
Die Konferenz in Berlin bildete den Auftakt für ein neues Megaprojekt in der an Großvorhaben und Kleinstergebnissen bereits reichen Hartz-Geschichte. Seit Januar 2005 ist das Hartz-IV-Gesetz jetzt in Kraft. Bislang hat es vornehmlich Jobs in der Verwaltung geschaffen. Nun ist die Wissenschaft dran.
Und sie wird - so viel steht schon fest - der wahre Profiteur der Arbeitsmarktreformen werden. Hartz V auf akademischer Basis sozusagen.
Vorsorglich hatte die Politik in das Gesetz nämlich eine Klausel eingefügt, nach der die Regierung zügig nach dem Start eine fundierte wissenschaftliche Bewertung einleiten muss. Grund: Union und SPD hatten sich nicht einigen können, ob bei der Reform Städte und Gemeinden allein das Sagen haben sollen (Optionsmodell der Union) oder gemeinsam mit den Arbeitsagenturen in sogenannten Arbeitsgemeinschaften - nach Vorschlag der SPD.
Die entsprechende Expertise, was besser ist, muss laut Gesetz nun bis Ende 2008 vorliegen. Der Auftrag ist durchaus anspruchsvoll.
Und so werden mehrere Dutzend Wissenschaftler aus zwölf europäischen Forschungsinstituten jetzt drei Jahre lang rund 150 Jobcenter aus beiden Varianten durchleuchten mit allem, was die empirische Sozialforschung so zu bieten hat. Hunderte Behördenchefs, Fallmanager und Unternehmer sowie Tausende Arbeitslose werden befragt.
In vier Untersuchungsfeldern sind »qualitative Fallstudien«, »vergleichende Wirkungsanalysen« und »regionale Performance-Vergleiche« vorgesehen, die in einer Serie von Quartals- und Zwischenberichten veröffentlicht werden sollen.
Dabei kann schon mal was durcheinandergeraten. Deshalb ist eines der beauftragten Institute nur damit befasst, die anderen zu koordinieren. Schließlich sollen »Doppelforschungen vermieden werden«, wie der Projektplan des Ministeriums vermerkt.
Dass die Kosten des Vorhabens ähnlich rekordverdächtig ausfallen, kann deshalb kaum überraschen. Mit rund 30 Millionen Euro wird die Hartz-Feldforschung mehr Geld verschlingen, als beispielsweise dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung jährlich für seinen kompletten Betrieb zur Verfügung steht.
Ob die Untersuchung dabei neue Erkenntnisse zutage fördert, ist dagegen weniger gewiss. Schließlich werden die Jobbehörden nicht nur von den Regierungswissenschaftlern, sondern regelmäßig auch von den Controllern der Bundesagentur für Arbeit, der Bertelsmann-Stiftung, dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, dem Bundesrechnungshof sowie dem Hartz-IV-Ombudsrat überprüft. »Es wäre schön, wenn meine Leute zwischen den wissenschaftlichen Fragebögen auch mal wieder einen Antrag bearbeiten könnten«, ätzt der SPD-Landrat des Main-Kinzig-Kreises, Erich Pipa.
Zudem zweifeln inzwischen selbst die Auftraggeber, ob ihnen die Analyse am Ende überhaupt ein klares Ergebnis liefern wird. Bereits bei ihren ersten flüchtigen Untersuchungen ist den beteiligten Instituten aufgefallen, dass in der Realität eine »enorme Vielfalt hinsichtlich der organisatorischen Umsetzung« der Hartz-Reformen zu beobachten ist. Entsprechend differenziert wollen sie ihre weitere Forschung anlegen.
Am Ende, so räumten die zuständigen Ministerialbeamten bei der Berliner Auftaktkonferenz bereits unumwunden ein, werde wohl herauskommen, dass es »gute und schlechte Arbeitsgemeinschaften sowie gute und schlechte Optionskommunen« gebe.
Damit würde das voluminöse Projekt zwar sein eigentliches Ziel verfehlen, aber möglicherweise zum politischen Frieden in der Großen Koalition beitragen. Fällt das Urteil nämlich aus wie erwartet, können SPD und Union weiter für ihre jeweiligen Konzepte streiten - aber dann immer-hin künftig auf streng wissenschaftlicher Grundlage. MICHAEL SAUGA