Planungssicherheit Städte und Gemeinden warnen vor Kehrtwende bei Heizungsgesetz
Haus mit Wärmepumpe: Kommunale Wärmeplanung läuft bereits
Foto: Silas Stein / dpaAus Sicht von Städten und Gemeinden sollte das geltende Heizungsgesetz fortbestehen und Planungssicherheit für die anstehende Transformation geben. »Wer die Wärmewende zum Erfolg führen will, muss verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen schaffen«, sagte der Energieexperte des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, Timm Fuchs, der »Rheinischen Post«.
Die Union hat wiederholt angekündigt, das reformierte Heizungsgesetz wieder abschaffen zu wollen. Das Gebäudeenergiegesetz als Teil des Transformationsprozesses infrage zu stellen, könne nicht der richtige Schritt sein, sagte Fuchs. »Wichtig ist aber, dass das Gesetz klarer und verständlicher wird.«
Habeck: Abschaffung wäre »fatal«
Wirtschaftsminister Robert Habeck, der die umstrittene Novelle des Gesetzes von 2024 auf den Weg gebracht hat, hält eine mögliche Rückabwicklung für »fatal«. »Wer beim Thema Heizen allein auf den CO₂-Preis setzt, macht das Heizen aufgrund des steigenden CO₂-Preises für Öl und Gas für die Bürgerinnen und Bürger nicht billiger, sondern teurer«, sagte der Grünenpolitiker der »Rheinischen Post«.
Derzeit würden die Antragszahlen für die Förderung klimafreundlicher Heizungen steigen. »Wir sollten das Gebäudeenergiegesetz zum Schutz unseres Klimas und unseres Wohlstands nun weiter wirken lassen«, sagte Habeck.
Das Heizungsgesetz – offiziell Gebäudeenergiegesetz (GEG) – beruht auf europäischen Vorgaben, die die EU-Mitgliedstaaten umsetzen müssen. Eine vollständige Abschaffung wäre daher nicht ohne Hürden. Zudem ist es ein wichtiger Bestandteil auf dem Weg Deutschlands, bis 2045 klimaneutral werden zu wollen.
Die seit Anfang 2024 gültige Neufassung des Gesetzes regelt unter anderem den Einsatz erneuerbarer Energien beim Einbau neuer Heizungen und gewährt unter bestimmten Voraussetzungen großzügige staatliche Hilfen. Ziel ist der Umstieg auf klimafreundliche Wärmeerzeuger. Um die Novelle hatte es ein langes politisches Ringen gegeben.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Textes hieß es an zwei Stellen, Robert Habeck habe das GEG auf den Weg gebracht. Tatsächlich wurde es bereits in der letzten Amtszeit von Angela Merkel verabschiedet. Der Fehler wurde entfernt. Robert Habeck hat die Novellierung des GEG begleitet, die seit 2024 in Kraft ist.