Hellhörig gemacht - DER SPIEGEL
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Steuern Hellhörig gemacht

Bonn tut sich schwer, ein Verfassungsgerichtsurteil zur familiengerechten Besteuerung umzusetzen.
• aus DER SPIEGEL 50/1990
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Ministerialdirektor Paul Gerhard Flockermann, Abteilungsleiter Steuern im Bonner Finanzministerium, wird allmählich ungeduldig. Zum zweitenmal begehrte der Beamte eine Unterschrift von seinem Minister; zum zweitenmal sträubte sich Theo Waigel, der wöchentlich Hunderte von Akten signiert, die Feder.

Es hilft nichts: Der Finanzminister wird bald unterschreiben müssen. Er wird mit seiner Unterschrift eine finanzpolitische Bombe zünden.

Es geht, im Bürokraten-Jargon, um eine »verfahrensrechtliche Regelung«. Hinter der trockenen Bürokraten-Chiffre verbirgt sich das indirekte Eingeständnis, daß wichtige Teile des Einkommensteuerrechts verfassungswidrig sind. Gleichzeitig besiegelt der Minister jährliche Einnahmeverluste in zweistelliger Milliardenhöhe.

Waigels Elend begann mit einer Abkehr des Verfassungsgerichts von seiner bisherigen Rechtsprechung. Am 29. Mai urteilten die Karlsruher Richter, das Existenzminimum einer Familie müsse steuerfrei bleiben.

Bislang ist das mitnichten der Fall, verfassungsrechtlicher Anspruch und Steuerwirklichkeit klaffen weit auseinander.

Wie weit, dies rechneten die Richter zwar nur am Beispiel der Kindergeldbeträge und der steuerlichen Freibeträge für Kinder von 1983 bis 1985 vor. Die allein erklärten sie für verfassungswidrig. Doch aus den Leitsätzen und der Begründung des Gerichts ergibt sich: Auch die heutige Kinder-Regelung ist nicht ergiebig genug, das Existenzminimum für ein Kind steuerfrei zu halten.

Waigels Experten blieb keine Wahl. Am 4. Oktober akzeptierten sie in einem Vermerk, nach den neuen Verfassungsmaßstäben müsse der Fiskus pro Jahr und Kind 6000 Mark unangetastet lassen. Der Kinderfreibetrag von derzeit 3024 Mark soll und muß trotz Anrechnung des Kindergelds drastisch angehoben werden. Die geschätzten Kosten liegen zwischen 5,5 und 6,5 Milliarden pro Jahr für Bund, Länder und Gemeinden.

Bei den Koalitionsverhandlungen rangeln die Parteien noch über Einzelheiten dieser Neuregelung. Sie prüfen überdies, wer von einer Rückzahlung profitieren soll: alle betroffenen Steuerbürger oder nur jene, die einen Einspruch angemeldet haben.

Letzteres hieße: Nur die Cleveren und die Querulanten würden durch die bald fällige neue Kinder-Steuerordnung auch rückwirkend pro Jahr und Nachkommen 500 bis 1000 Mark rausschlagen; die »rechtsvertrauenden Bürger« (Steueranwalt Günther Felix) aber, die nichts unternommen haben, wären die Dummen.

Um diesen politischen Flurschaden zu vermeiden, wollen die Koalitionäre wenigstens eine kleine Pauschale für alle Steuerzahler mit Kindern auswerfen, mehr können sie sich nicht leisten.

Sie werden Mühe haben, ein solches Almosen zusammenzukratzen. Der Beschluß der Verfassungsrichter legt nämlich nahe, daß nicht nur der Kinderfreibetrag wider die Verfassung ist.

Professoren, Steuerberater und die überwiegende Mehrheit der beamteten Steuerexperten sind sicher: Die neue Karlsruher Linie bedeutet, daß auch der steuerliche Grundfreibetrag von jetzt 5616 Mark pro Steuerbürger zu niedrig angesetzt ist. Acht Verfahren zum Grundfreibetrag sind in Karlsruhe anhängig.

Damit ist es längst nicht getan. Die Verfassungsrichter müssen in den nächsten Jahren über die Angemessenheit fünf weiterer steuerlicher Freibeträge entscheiden, vom »Ausbildungsfreibetrag« bis zur »zumutbaren Belastung«. Sie alle sind im Gefolge des Kindergeldurteils in den Ruch der Verfassungswidrigkeit geraten.

Waigels Pech: Die Erfahrung mit dem Kindergeld hat Steuerzahler und Steuerberater hellhörig gemacht. Die Bürger erheben im Vorgriff auf die Karlsruher Entscheidungen schon jetzt massenweise Einspruch gegen ihre Steuerbescheide. Sollte Karlsruhe gegen das geltende Recht entscheiden, sind ihnen Rückzahlungen sicher.

Auf die vielen Verweigerer ist die Bürokratie nicht vorbereitet. Für Einsprüche gibt es keine EDV-Programme, sie müssen altmodisch mit Kugelschreiber und Papier bearbeitet werden. Wenn der Einspruch erst mal zur Regel wird, droht in den ohnehin überlasteten Finanzämtern das Chaos.

Deshalb sannen die Steuerbeamten auf Abhilfe und verfielen auf einen wirksamen, aber riskanten Ausweg.

Der Finanzminister könne doch mit einem Erlaß über besagte »verfahrensrechtliche Regelungen« die geplagten Oberfinanzdirektionen in den Ländern anweisen, alle »erstmaligen Steuerbescheide« in den Punkten, die beim Verfassungsgericht anhängig seien, nur vorläufig zu erlassen. Einsprüche seien dann überflüssig.

Mit einem Entwurf in der Mappe flog Waigel am Wahlwochenende nach München. Die Unterschrift unterblieb, weil der Minister die Folgen fürchtet: Es könnte mit dem Erlaß der Eindruck erweckt werden, alle Steuerzahler mit Anhang würden großzügig bedacht.

Dabei hilft ihm alles nichts, der Grundfreibetrag ist zu niedrig, die Worte der Verfassungsrichter lassen dem Finanzminister keine Hoffnung. Im Leitsatz 2 des Urteils heißt es unter ausdrücklichem Verweis auf eine Abkehr von bisherigen Richtsätzen: Das »Existenzminimum der Familie muß steuerfrei bleiben«. Nur das darüber hinausgehende Einkommen »darf der Besteuerung unterworfen werden«. Das Familienminimum setzt sich steuerlich aus den Grundfreibeträgen der Eltern und aus den Kinderfreibeträgen zusammen.

Der geltende Grundfreibetrag von 5616 Mark für Ledige und 11 232 Mark für Verheiratete liegt aber unbestritten deutlich unter Sozialhilfeniveau. In einem Aktenvermerk vom 30. Oktober errechneten die Fachleute des Familienministeriums für ihre Kollegen vom Finanzressort ein Existenzminimum für Erwachsene von im Schnitt 840 Mark pro Monat, also 10 080 Mark im Jahr.

Gilt diese Marke, ergeben sich nach der erwarteten Entscheidung in Karlsruhe Jahr für Jahr staatliche Einnahmeverluste von etwa 31,7 Milliarden Mark, auf Bonn entfielen davon 13,5 Milliarden.

Sofort begannen Waigels Helfer, das Ergebnis der Kollegen vom Familienministerium herunterzumanipulieren. Der Kalt-Mietanteil und die Heizkosten seien zu hoch angesetzt, mäkelten sie, tricksten hin und her. Sie hielten 8000 Mark als Existenzminimum für ausreichend.

Das wird auch noch teuer genug. Bei diesem Grundfreibetrag müßten die öffentlichen Hände insgesamt auf jährlich 17,3 Milliarden Mark Steuern verzichten, Waigel wäre mit 7,3 Milliarden dabei.

So viele Milliarden Mark jährlich weniger in einer Zeit, da sich die Ausgaben für den deutschen Osten immer höher türmen - verständlich, daß der Ministerialdirektor Flockermann so lange auf die Unterschrift des Ministers warten muß.

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