Hilfe für Opfer Eichels Liste möglicher Steuerminderungen
Berlin - Eichels Liste ist mit einem Vorbehalt versehen: Darüber, ob die Hilfen tatsächlich gewährt werden, entscheiden die betroffenen Länder, nicht der Bund. Im Grundsatz haben sich Eichels Ministerium und die obersten Finanzbehörden der betroffenen Länder aber bereits auf den Katalog verständigt.
Theoretisch sind demnach folgende Erleichterungen möglich:
- Steuerstundungen
- Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen
- Herabsetzung von Vorauszahlungen
- Erleichterter Nachweis steuerbegünstigter Zuwendungen
- Keine nachteiligen Folgerungen bei Verlust oder Vernichtung von Buchführungsunterlagen
- Sonderabschreibungen beim Wiederaufbau von Gebäuden
- Sonderabschreibungen bei Ersatzbeschaffung beweglicher Anlagegüter
- Bildung von Rücklagen für Ersatzbeschaffungen
- Bei Land- und Forstwirten, deren Gewinn nach § 13 a Einkommensteuergesetz ermittelt wird, Erlass der aus dem Ansatz des Grundbetrags und der Zuschlägen für Sondernutzungen sich ergebenden Einkommensteuer
- Sofortiger Abzug der Aufwendungen für den Wiederaufbau zerstörter Obstbaubestände als Betriebsausgaben Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden an Gebäuden und am Grund und Boden können ohne nähere Nachprüfung als sofort abzugsfähiger Erhaltungsaufwand behandelt werden, wenn sie den Betrag von 45.000 Euro nicht übersteigen
- Aufwendungen für existenziell notwendige Gegenstände (Wohnung, Hausrat, Kleidung) können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Bei Arbeitnehmern ist auch die Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte möglich.
Der Rahmenkatalog kann ist auch im Internet auf der Seite des Finanzministeriums einzusehen.
Bei den obersten Finanzbehörden der Länder, die vom Hochwasser betroffen sind, stehen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Günther Störzinger Tel. 0351/564-4320 Fax: 0351/564-4309
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Joachim Bentel Tel. 0391/567-1296 Fax: 0391/561-1190
Thüringer Finanzministerium Heinrich Kropp Tel. 0361/3796-210 Fax: 0361/3796-659
Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg Marc-Michael Harden Tel. 0331/866-6332 Fax: 0331/866-6888
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen Josef Lohrer Tel. 089/2306-2319 Fax: 089/2306-2803 Christian Bähr Tel. 089/2306-2531