Kartelle Hinten offen
Die unterzeichneten Personen, nachfolgend Gruppe genannt, versprechen sich gegenseitig, in Zukunft in allen Fragen der sozialen Marktwirtschaft eng zusammenzuarbeiten. Aus diesem Grunde finden nach Bedarf Zusammenkünfte statt.«
Das schriftliche Versprechen, die Marktwirtschaft hochzuhalten, gaben sich mehrere Dutzend Baufirmen von Rang und Namen. Aus weiteren Vermerken geht hervor, wie dieses Vorhaben zu bewerkstelligen sei: durch detailliert abgestimmte Angebote der Konkurrenten bei Ausschreibungen öffentlicher Bauherren.
Das Gelöbnis, im Namen der Marktwirtschaft die Preise abzusprechen, entdeckten Kriminalpolizisten im vergangenen März, als sie überraschend die Geschäftsräume des Münsteraner Bauunternehmers Josef Oevermann auf- und durchsuchten. Eine Kartei mit 2000 Firmennamen und Hinweisen auf ein hochorganisiertes Baukartell fiel den Kontrolleuren in die Hände.
Den Tip hatte den Kartell-Beamten der Chef eines westfälischen Supermarktes gegeben. Der Kaufmann hatte für den Bau eines Verwaltungsgebäudes eine Ausschreibung veranstaltet. Der an der Ausschreibung beteiligten Firma Oevermann war dabei ein Irrtum unterlaufen: Dem an das Supermarkt-Unternehmen gerichteten Angebot lag die Kopie der Ausschreibungs- Unterlagen bei – adressiert an eine andere mitbietende Baufirma.
Den in Münster entdeckten Grund-Vertrag und die Kartei, die beste Adressen aus der Stein-und-Erde-Branche enthält, nennt der Vizepräsident des Berliner Kartellamts, Dr. Helmut Gutzler, die »Basis des Systems
Am Freitag vorletzter Woche machten sich einige hundert Kripobeamte erneut auf die Suche nach den Grundlagen der Bauwirtschaft: 168 Firmen und vier Verbandsbüros in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Niedersachsen, Berlin, Bremen und Hamburg mußten ihre Schubladen und Akten ziehen. In einer Stellungnahme gab das Kartellamt am vergangenen Montag bekannt, der schon früher begründete Verdacht »überregionaler Preisabsprachen« sei »nachdrücklich erhärtet« worden.
Ausgangspunkt der Berliner Ermittlungen ist eine seit Jahren bewährte Einrichtung, die unter dem nebulösen Begriff »Baumarktstatistik« ressortiert. Bei Ausschreibungen vor allem öffentlicher Bauherren melden viele Bauunternehmen ihrem Landesverband, an welchen Ausschreibungen sie teilzunehmen gedenken. Die Verbände bündeln diese Meldungen und machen sie der Branche bekannt. Auf diese Weise erfahren die Unternehmen, welche anderen Firmen bei den jeweiligen Objekten mitbieten.
Für zusätzliche Transparenz sorgt der Münsteraner Fachverleger Karl Wilmers, 72, dessen täglich erscheinender Schnelldienst genaue Hinweise auf Ausschreibungsergebnisse, Bauobjekte, Preise und beteiligte Firmen gibt. Die rechtlich unangreifbare Meldetätigkeit ist nach Ansicht des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie notwendig, um »blinden Wettbewerb« der Bieter auszuschalten: »Man muß wissen«, so der niedersächsische Verbandsgeschäftsführer Dr. Dietrich Dickert, »gegen wen man konkurriert.« Durch Kenntnis der Mitbietenden etwa können sich Bauunternehmen ausrechnen, welche Chance sie haben, des Auftrages habhaft zu werden. Firmiert beispielsweise ein mitbietender Konkurrent nahe der Baustelle, sind die Chancen weiter entfernt liegender Baufirmen häufig gering. Mangelhafte Auftragslage einer Firma und die Teilnahme vieler Anbieter signalisieren den anderen, daß wahrscheinlich ein scharfer Wettbewerb ins Haus steht.
Das Bundeskartellamt argwöhnt seit Jahren, die Anbieter-Meldestellen dienten der Vorbereitung gesetzwidriger Preisabsprachen; das Verfahren animiere geradezu die Firmen, sich über Angebotspreise abzusprechen.
Baupreisabsprachen werden seit altersher nach einem Verfahren abgewickelt, das als »Nullpreis-Kartell« zu den Milieudelikten der Branche zählt. Eine unbestimmte Zahl von Bauunternehmen beteiligt sich an dem Spiel, wobei im Turnus jeweils eine der Firmen den für die Auftragsvergabe maßgebenden niedrigsten Preis, den Nullpreis. bieten darf. Dieser Preis ist so bemessen, daß der Billige immer noch ein gutes Geschäft macht, denn die übrigen Kartellträger kalkulieren vorsorglich so hoch, daß sie für den Zuschlag nicht in Frage kommen. Bei der nächsten Ausschreibung darf dann ein anderer den Billigen machen.
Verfeinert wird dieses Verfahren durch sogenannte Schutzverträge. die dem Umstand Rechnung tragen, daß die einzelnen Bauaufträge unterschiedlich groß und für die Bietenden mithin einen ungleichen Wert darstellen. Für den Kostenausgleich im Kartellringelspiel sorgt eine detaillierte Punktbewertung.
Jener Anbieter, der sich bei der Ausschreibung durch Abgabe eines überhöhten Angebots freiwillig aller Chancen begibt, heißt in der Sprache der Karteller »Schützer«.
Aus der Verzichthaltung erwachsen ihm finanzielle Schutzansprüche gegenüber jenem, der den Auftrag erhält. Auf einem geheimen Kartellkonto werden alle Schutzleistungen und -ansprüche -- das eine als Lastschrift, das andere als Gutschrift -- wie bei Kundenkonten einer Bank vermerkt.
Den Ausgleich der Ansprüche nehmen die Firmen freilich nur ungern in bar vor. Meist wird anhand der Kontokarten die Firma, die bislang den größten Angebotsverzicht erbracht hat, festgestellt: Sie ist laut Branchenjargon der »dranste Bieter« und darf den nächsten Auftrag schlucken, woraus ihr dann wieder kalkulatorische Schutzverpflichtungen gegenüber den anderen Gliedern des Bauringes erwachsen.
Das Verfahren ist gut und international bewährt, weil es den beteiligten Firmen das Höchstmaß ausgleichender Gerechtigkeit bietet. Etwas anders sieht die Sache freilich für die auftraggebenden, zumeist öffentlichen, Bauherren aus. Nach Schätzung des Kartellamts wurden dank der ferngesteuerten Marktwirtschaft den Auftraggebern bis zu 40 Prozent überhöhte Preise abgehalten. Diese Schätzzahl ergab sich aus Beobachtungen, die Kartellbeamte machten, wenn einzelgängerische Störer ein vermutetes Kartell unterliefen.
In einer Gesprächsnotiz hielten Beamte des Kartellamts und des Bundesrechnungshofs fest, »daß Preissteigerungen bei öffentlichen Bauaufträgen erheblich über der Preissteigerung für andere Leistungen lagen und daß diese überdurchschnittlichen Steigerungen nicht nur auf konjunkturelle Entwicklung zurückzuführen seien«. Mithin müßte der allgemein beklagte reale Rückgang der öffentlichen Investitionen zu einem guten Teil den Kartellpraktiken der Bauwirtschaft angelastet werden.
Kartellamts-Vizepräsident Gutzler beklagt in diesem Zusammenhang, daß von den auftragvergebenden Behörden, die von solchen Praktiken den größten Schaden haben, so gut wie keine Hinweise auf verbotene Kartelle nach Berlin kämen »Die Männer der Wirtschaft haben mehr Gespür für so etwas als die Beamten in den Vergabestellen.« Ein Kartellbeamter vermutet, eine »Partnerschaftsideologie von Vergabebeamten und Bauwirtschaft« sei am Werk.
Bauexperte Wilmers stellte fest, in der Branche herrsche »Korruption in einem Ausmaß, von dem Außenstehende keine Vorstellungen haben. Wilmers: »Viele Bauämter haben ein Loch, einer unter zehn Leuten ist mit der Bauwirtschaft finanziell verwandt« Der Leiter des Frankfurter Hochbauamtes, Günther Rotermund, weist freilich ebenso wie seine Kollegen bei anderen Kommunen die Vermutung zurück, es mit der Prüfung der Angebote nicht so genau zu nehmen: »Uns hat noch kein Bauunternehmer aufs Kreuz gelegt. Wir sind sachverständig genug, schnell zu bemerken, wenn ein Angebot überhöht ist.« Der Leiter des Frankfurter Verdingungsamtes, Heinrich Hofmann: »Wir halten die Ohren spitz und horchen, was auf dem Baumarkt vor sich geht.« Wenn der Verdacht verbotener Preisabsprachen aufkomme, »legen wir die Firmen so lange auf Eis, bis sie wieder parieren« (Hofmann).
Der Nachweis verbotener Absprachen ist freilich schwer zu führen. Meist half den Strafverfolgern nur der Zufall. 1968 etwa taten sich laut Anklageschrift 26 Mitglieder der Augsburger Glaserinnung bei Schul- und Krankenhausbauten mit um 90 000 Mark überhöhten Preisen gütlich. In Hamburg flog 1967 ein Preiskartell von zwölf Wasser-Baufirmen auf, weil ein Unternehmer im Amt für Strom- und Hafenbau sein Notizbuch liegengelassen hatte. Das Versehen kostete die Beteiligten 190 000 Mark Bußgeld.
Auch das umfangreichste Baukartell der Nachkriegszeit platzte, weil einer der Beteiligten im entscheidenden Augenblick versagte: Eine Kasseler Baufirma reichte der Bundesbahn mit ihren Angebotsunterlagen auch das Protokoll der Preisabsprache ein.
Die Spuren führten an den Rhein. In Köln verwies ein Unternehmer die Fahnder arglos auf eine »Bürogemeinschaft Sistermanns & Schröder« in Düsseldorf. leder Unternehmer, der bei einer öffentlichen Ausschreibung sein Angebot abgeben wollte, teilte alle Daten der Düsseldorfer »Bürogemeinschaft« mit. Die Meldestelle führte Kartei und bestimmte nach einem Punktsystem reihum, welche Firma jeweils »herausgestellt« wurde.
Als der Staatsanwalt 1958 in jähem Zugriff die Kartellkartei erbeutet hatte, schwärmten alsbald im ganzen Bundesgebiet Sonderkommissionen der Kriminalpolizei aus. »Allein in Nordrhein-Westfalen hatten wir 1500 Unternehmen am Strick und in Hannover 1000 Firmen«, erinnert sich einer der Fahnder: »Alles, was Rang und Namen hat, war dabei, auch Herren mit dem Großen Bundesverdienstkreuz. Die haben Milliarden in die Gosse gejagt.«
In der Regel gilt freilich der Erfahrungssatz« daß nur kleine Kartelle kurze Beine haben. In Hof beispielsweise fielen 13 Bauunternehmer und ihr Verbandsgeschäftsführer auf, weil die Baupreise deutlich über dem Durchschnitt des gesamten Regierungsbezirks Oberfranken lagen. Nachgewiesen wurden 30 Fälle mit einem Volumen von zwölf Millionen Mark – an Geldbußen zahlten die Firmen insgesamt 80 500 Mark.
»Den Verdacht auf Preisabsprachen haben wir schon lange«, meint ein Beamter des Bundesrechnungshofs, »aber wir haben keine Möglichkeit, mit einer Hundertschaft Polizei auszurücken wie das Kartellamt.«
»Heute geht alles unter Zeitdruck, das ist der Krebsschaden«. so ein Bundesrechnungsprüfer ("Bitte keinen Namen, sonst hänge ich am Fliegenfänger"): »Wenn man da eine schwarze Liste anlegen würde, könnte keiner mehr bauen.«
Und viele Baufirmen mögen nicht mehr. Der Münsteraner Josef Oevermann (2700 Beschäftigte, 200 Millionen Mark Jahresumsatz), bei dem die Fahnder im März fündig wurden, meinte, Bauunternehmer zu sein sei »das härteste Brot in Deutschland«.
Die Vergabeordnung der öffentlichen Auftraggeber mute den Baufirmen »unübersehbare Risiken zu. Daher kommt der Wunsch, sich über Schwierigkeiten zu informieren«. Oevermann findet deshalb auch nichts dabei, »wenn wir Unternehmer uns mal besprechen. Wenn wir von fünf Gesprächsteilnehmern einen herausstellen, dann muß der bei der Ausschreibung noch mit 60 anderen Konkurrenten kämpfen«.
Die Strecke der jüngsten Kartelljagd vermögen die Berliner Beamten noch nicht zu übersehen. Einige Fahnder sind skeptisch, denn zehn Tage vor der Aktion hatte eine Amtsrichterin in Münster Durchsuchungsbefehle irrtümlich fünf verdächtigen Firmen ins Haus geschickt.
Bei der Wirtschaftsvereinigung Bauindustrie in Düsseldorf waren am Freitag vorletzter Woche zwei Beamte erschienen und hatten den Schrank mit den Unterlagen zur Baumarktstatistik versiegelt. Den Fahndern entging, daß das amtlich verschlossene Behältnis hinten offen war.