Hintergrund: Die wichtigsten Urteile des EuGH - DER SPIEGEL
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Hintergrund Die wichtigsten Urteile des EuGH

Die Urteile des Europäische Gerichtshofes (EuGH) haben bereits mehrfach in Deutschland für Aufsehen gesorgt. Hier eine kurze Liste der wichtigsten Entscheidungen.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Wehrpflicht:

Der Gerichtshof entscheidet im März 2003, dass die in Deutschland nur für Männer geltende Wehrpflicht nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt. Ein deutscher Student hatte argumentiert, er könne wegen der Wehrpflicht erst später mit seiner Berufsausbildung beginnen.

Grüner Strom:
In einem Grundsatzurteil erlauben die EU-Richter im März 2001 die Bevorzugung von "Grünem Strom" aus Alternativenergien. Die Vergünstigung sei keine unerlaubte staatliche Beihilfe. Das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bleibt damit unangetastet.

Tabakwerbeverbot:
Die Bundesregierung bringt im Oktober 2000 in Luxemburg eine EU-Richtlinie gegen Tabakwerbung zu Fall - Argument: wirtschaftliche Nachteile. Dennoch sprechen sich zwei Jahre später die EU-Gesundheitsminister für ein Verbot aus.

Soldatinnen:
Auch in Deutschland dürfen Frauen Dienst an der Waffe leisten, entscheidet im Januar 2000 der Gerichtshof. Rund zehn Monate später streicht der Bundestag das Verbot aus Artikel 12 a des Grundgesetzes. Die ersten Soldatinnen rücken im Januar 2001 in die Kasernen ein.

Bosman-Urteil:
Der EuGH bringt im Dezember 1995 das Transfersystem im europäischen bezahlten Fußball zu Fall. Nach dem so genannten Bosman-Urteil dürfen Spieler nach Ablauf ihres Vertrages ohne Ablösesumme ihren Verein wechseln und damit ihren Arbeitsplatz frei wählen. Zudem verbietet das Gericht die Beschränkung beim Einsatz ausländischer Spieler. Seitdem verdoppelte sich deren Anteil in deutschen Bundesligen.

Bananen-Import:
Im Oktober 1994 bestätigt der EuGH die Bananenmarktverordnung der Gemeinschaft, in der Früchte aus früheren europäischen Kolonien vor billigeren "Dollarbananen" aus Lateinamerika geschützt werden. Bereits im Jahr zuvor war ein deutscher Antrag gegen die Einfuhrbeschränkungen gescheitert.

Reinheitsgebot:
Das EU-Gericht erlaubt im März 1987 den Import von Bieren, die nicht nach dem deutschen Reinheitsgebot von 1516 gebraut werden. Das Gebot, wonach in Deutschland nur aus Wasser, Hopfen, Malz und Hefe gebrautes Bier verkauft werden darf, sei ein unzulässiges Handelhindernis. Für die deutschen Produzenten bleibt alles beim Alten.