Hintergrund Vom Billigeinkauf zur Butterfahrt
Hamburg - Duty-free-Läden berechnen keine Branntwein- oder Tabaksteuer, deshalb können sie Waren bis zu 20 Prozent billiger anbieten als der normale Einzelhandel. Auf Fähren entfiel später auch die Mehrwertsteuer. Nachdem zunächst der billige Einkauf im Mittelpunkt stand, sind die oft zu Lockpreisen angebotenen "Butterfahrten" längst zu beliebten Ausflügen geworden.
Mit dem Wegfall von Zöllen und der Steuerharmonisierung in der EU entfiel praktisch die Geschäftsgrundlage für Duty-free. Versuche, die Subventionen zu beenden, scheiterten aber 1977, 1982 und 1991 an den Protesten von Reedern, Busunternehmern, Gewerkschaften und Politikern in den betroffenen Regionen. 1991 schafften die EU-Finanzminister die Regelung einstimmig zum 1. Juli 1999 ab.
Nach einer Studie des Londoner Wirtschaftsinstituts CEBR hängen in Europa 147.000 Arbeitsplätze vom Duty-free-Verkauf ab, besonders in den Fährhäfen in Nordeuropa. In Deutschland stünden rund 11.500 Arbeitsplätze auf dem Spiel. Der Einzelhandel und der Industrie- und Handelstag sieht durch die Konkurrenz auf Flughäfen und Fähren dagegen Arbeitsplätze im normalen Handel in Gefahr.