Hintergrund Was ist die Spekulationssteuer?
München - Danach werden die Gewinne beim Verkauf von Wertpapieren besteuert, falls zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr liegt. Ebenso sind etwa Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien zu versteuern, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als zehn Jahre liegen.
Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bleiben steuerfrei, wenn der gesamte Gewinn im jeweiligen Kalenderjahr weniger als 512 Euro betragen hat. Bei den 512 Euro handelt es sich nicht um einen Freibetrag, sondern um eine Freigrenze: Übersteigt der Gewinn diese Grenze, muss für den gesamten Gewinn Spekulationssteuer gezahlt werden und nicht nur für den Betrag, der 512 Euro überschreitet.
Gewinne und Verluste aus verschiedenen privaten Veräußerungsgeschäften können gegeneinander verrechnet werden. Eine Verrechnung mit Gewinnen oder Verlusten aus anderen Einkunftsarten wie Vermietung oder Verpachtung ist aber nicht möglich. Auch bei Spekulationsgeschäften ist ein steuerlicher Verlustrück- oder Verlustvortrag möglich.