Höhere Kassenbeiträge Widerstand ist zwecklos
Hamburg - Die Möglichkeiten, sich den Steigerungen zu entziehen, seien gering, sagte Charlotte Henkel, Juristin bei der Verbraucherzentrale Hamburg. Anders als bei den gesetzlich Versicherten mache auch ein Wechsel in eine andere private Krankenkasse kaum Sinn: "Bei diesem Wechsel würde die vom Versicherten bereits gezahlte Altersrückstellung verloren gehen", sagte Henkel.
Diese Rückstellung bildet gemeinsam mit dem Risiko- und dem Verwaltungsbeitrag die Gesamtkosten für den Versicherten. Sie soll sicherstellen, dass die Beiträge mit zunehmenden Alter ein bestimmtes gesetzlich vorgeschriebenes Höchstmaß nicht überschreiten. Bei einem Wechsel müsste der betreffende Versicherungsnehmer diese Rückstellung von Neuem ansparen.
Eine Möglichkeit, der Beitragserhöhung zu entgehen, ist Henkel zufolge ein Wechsel in einen anderen Tarif der gleichen Versicherung. "Dabei muss man dann aber auch Leistungseinbußen hinnehmen." Hinzu könne in solchen Fällen eine erneute Gesundheitsüberprüfung kommen. Manche Versicherungen bieten auch an, einen höheren Selbstbehalt zu übernehmen - der Versicherte zahlt im Krankheitsfall dann also einen größeren Teil der Kosten aus eigener Tasche. "Vor allem für Menschen, die häufiger krank sind, kann das ein Verlustgeschäft werden." Zudem komme man von dem höheren Selbstbehalt später nicht mehr herunter.
Für Mitglieder ab 65 Jahre müssten die privaten Versicherungen besondere Tarife bereithalten, so Verbraucherschützerin Henkel. In den Genuss der so genannten Basis- oder Seniorentarife kommen aber nur Mitglieder, die zuvor mindestens zehn Jahre lang in der entsprechenden Versicherung waren. Außerdem geht mit diesen Tarifen ein Leistungskatalog wie bei den gesetzlichen Krankenkassen einher: "Der Anspruch auf Chefarztbehandlung oder Einzelzimmer entfällt", sagt Henkel. Zudem verweigerten manche Privatärzte die Behandlung.
So gut wie ausgeschlossen ist der Wechsel von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. "Einmal privat versichert, immer privat versichert", sagt Henkel. Nur wer jünger als 55 Jahre ist und zuvor zwölf Monate lang insgesamt nicht mehr als 40.500 Euro verdient hat, darf zurück in eine gesetzliche Kasse. "In jedem Fall sollte man sich vor einer Wandlung der Mitgliedschaft das Kleingedruckte ganz genau durchlesen", empfiehlt die Expertin.