Hopp oder topp - DER SPIEGEL
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AFFÄREN Hopp oder topp

Der Fall Mannesmann wird neu verhandelt, der BGH hob die Freisprüche gegen die Angeklagten auf. Muss sich die Deutsche Bank jetzt einen neuen Chef suchen?
• aus DER SPIEGEL 52/2005
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Für Josef Ackermann war 2004 ein ganz schlechtes Jahr, ein Tiefpunkt seiner Karriere. Aber da konnte der Chef der Deutschen Bank noch nicht ahnen, was ihn 2005 erwarten sollte - und was ihm 2006 droht.

Am 21. Dezember 2005 nämlich, am Mittwoch dieser Woche, hob der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) die Freisprüche im Fall Mannesmann auf. Das Landgericht Düsseldorf hatte im vergangenen Jahr Ackermann und die übrigen Angeklagten vom Vorwurf der Untreue freigesprochen. Diese hatten, nach der feindlichen Übernahme des Mobilfunkkonzerns durch den britischen Konkurrenten Vodafone, Prämien und Abfindungszahlungen in Höhe von insgesamt knapp 60 Millionen Euro teils, wie der damalige Konzernchef Klaus Esser, selbst kassiert, teils, wie Ackermann, genehmigt.

Nun wird der Prozess im kommenden Jahr neu aufgerollt, und für den Chef der Deutschen Bank geht das so quälende - und demütigende - Procedere von vorn los. Und wieder stellt sich die Frage: Hält

Ackermann das durch? Oder tritt er schon vorher zurück?

Was der Senatsvorsitzende Klaus Tolksdorf verkündete, muss auf den Banker Ackermann stellenweise vernichtend wirken. Dass derjenige, der fremdes Vermögen zu betreuen hat, »das anvertraute Vermögen nicht nutzlos weggeben darf«, so Tolksdorf, gelte »selbstverständlich auch für Präsidiumsmitglieder« des Aufsichtsrats. Eine »im Dienstvertrag nicht vereinbarte Sonderzahlung für eine geschuldete Leistung, die ausschließlich belohnenden Charakter hat und der Gesellschaft keinen zukunftsbezogenen Nutzen bringt«, sei »als treupflichtwidrige Verschwendung des anvertrauten Gesellschaftsvermögens zu bewerten«.

Wiederholt hatte Tolksdorf schon in der Verhandlung gemutmaßt, die Prämien seien »schlicht ein Geschenk« an Esser zu Lasten der Mannesmann AG gewesen, und gefragt: »Was ist dafür hereingekommen?« Nach dem, was sich aus dem Urteil ergibt: nichts. »Auch das Ansehen der Mannesmann AG in der Öffentlichkeit wurde durch die Anerkennungsprämien nicht gefördert«, bemerkten die Richter in dem Urteil süffisant.

Noch geben die Verteidiger die Hoffnung nicht auf. Schließlich werde, so Ackermanns Anwalt Eberhard Kempf, das Landgericht Düsseldorf »die Tatsachen neu festzustellen haben«. Dass das Verhalten der Angeklagten rechtswidrig war, dürfte in einem neuen Prozess indes kaum noch anzuzweifeln sein. Zu klären ist aber, ob Ackermann und Co. vielleicht freizusprechen oder zumindest milder zu bestrafen sind, weil sie um die Strafbarkeit ihres Verhaltens möglicherweise nicht wussten. Diese Frage fehlenden Unrechtsbewusstseins werde »der Schwerpunkt« in einer neuen Verhandlung sein, so Ackermanns anderer Verteidiger Klaus Volk, an dieser Stelle gehe es »um hopp oder topp«.

Zumindest bei der Prämie für den bereits ausgeschiedenen Ex-Mannesmann-Vorstandschef Joachim Funk sehen die BGH-Richter für einen solchen strafbefreienden Irrtum wenig Raum: Es sei »schlechterdings nicht vorstellbar«, dass sich der »in führenden Positionen der deutschen Wirtschaft tätige Angeklagte Dr. Ackermann« für berechtigt gehalten haben könnte, in Millionenhöhe willkürlich über das ihm anvertraute Gesellschaftsvermögen verfügen zu dürfen.

Das Urteil enthält stellenweise so klare Vorgaben, dass auch die Ackermann-Anwälte gegenwärtig nicht auf einen glimpflichen Deal mit der Staatsanwaltschaft zu hoffen wagen.

Die Verantwortlichen der Deutschen Bank waren denn auch von dem Urteil ziemlich schockiert. Doch zunächst wurden Durchhalteparolen ausgegeben. Kein Wunder, der Deutschen Bank fehlt ein überzeugender Ersatzkandidat. Wie kaum ein anderer Großkonzern ist sie auf ihren Vorstandssprecher zugeschnitten. Die wirkliche Macht liegt ohnehin im sogenannten Group Executive Committee, das von den angelsächsischen Investmentbankern dominiert wird. Ackermann lässt sie weitgehend gewähren, schließlich tragen sie den überwiegenden Teil zum stetig steigenden Gewinn bei.

Der Aufsichtsratsvorsitzende Rolf Breuer, dem die Suche nach einer Alternative für Ackermann obliegt, hat zudem eigene juristische Probleme. Ein anderer Senat des Bundesgerichtshofs bescheinigte ihm in seiner Auseinandersetzung mit dem Medienpleitier Leo Kirch eine Verletzung des Bankgeheimnisses. Die Deutsche Bank muss deswegen am 24. Januar mit einer partiellen Verurteilung rechnen.

Sehr viel Zeit bleibt dem Aufsichtsrat nicht, die Personalie Ackermann zu entscheiden. Dessen Vertrag als Vorstandssprecher läuft noch bis Ende 2006. Üblicherweise werden die Verträge vom Aufsichtsrat allerspätestens sechs Monate vor Ablauf verlängert.

Dann hat der Prozess in Düsseldorf noch nicht einmal angefangen. DIETMAR HIPP,

CHRISTOPH PAULY

* Oben: am 21. Januar 2004 vor Beginn des 1. Verhandlungstags im Düsseldorfer Landgericht; unten: am vergangenen Mittwoch.

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