Ich-AG Jeder zehnte Gründer steigt aus
Hamburg - Die Zahl der Aussteiger aus den staatlich geförderten Existenzgründungen, den so genannten "Ich-AG's", steigt an. 127.354 Menschen haben seit Beginn der Förderung im Januar 2003 eine Ich-AG gegründet - bis zum März 2004 sind 11.584 wieder ausgeschieden.
Zwar werden ständig neue Gründer registriert - der März 2004 war mit 13.090 der stärkste Monat. Gleichzeitig sind aber im ersten Quartal 2004 auch mehr Menschen aus der Förderung ausgeschieden als im gesamten Vorjahr, insgesamt neun Prozent. Als Grund vermutet die Bundesagentur für Arbeit vergessene Folgeanträge: Viele Gründer seien nicht wirklich ausgestiegen, sondern hätten bislang nur versäumt, sich die weitere Förderung zu sichern.
Mehr als 7300 Existenzgründer hatten bis März 2003 eine Ich-AG angemeldet. Vergessen diese Existenzgründer vor Ende des ersten Förderungsjahres einen Folgeantrag zu stellen, läuft die Förderung aus und sie fallen aus der Statistik heraus. Das gleiche passiert, wenn der Folgeantrag noch in Bearbeitung ist.
Vom Selbständigen zum Angestellten
Unbekannt ist dagegen das Schicksal von gut 4200 ehemaligen Ich-AG-lern, die definitiv aus der Förderung ausgestiegen sind - die Gründe werden nicht erfasst. Frank Wießner vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sieht zwei Ursachen für den vorzeitigen Ausstieg. Ein Teil habe wieder eine Anstellung bei einem Unternehmen gefunden, vermutet er. Auch das ist für Wießner ein Vorteil der Ich-AG: "Das ergibt sich häufig aus Kontakten, die während der selbständigen Tätigkeit geknüpft werden".
Eine zweite Gruppe, die noch Ansprüche auf Arbeitslosengeld hat, steige aus der Förderung aus und beantrage wieder Arbeitslosenunterstützung, so Wießner. Den Grund sieht er im Ergebnis einer Studie: Von den 600 Euro Existenzgründungszuschuss bleiben nach Abzug von Renten- , Kranken- und Pflegeversicherung nur noch 183 Euro übrig - das Arbeitslosengeld ist deutlich höher.
Aber auch das Institut kann über die Ursachen nur spekulieren. Zwar führt das IAB eine Begleitforschung zum Ich-AG-Modell durch, für eine gründliche Analyse reiche der Zeitraum aber noch nicht aus, sagte Wießner.
Die Voraussetzungen für die Gründung einer Ich-AG sind einfach. Die Existenzgründer müssen lediglich Arbeitslosengeld oder -hilfe bezogen haben oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme beschäftigt gewesen sein. Sie müssen keinen Geschäftsplan zur Rentabilität ihrer Geschäftsidee vorlegen. Der Zuschuss wird für maximal drei Jahre gezahlt, so lange der erwirtschaftete Gewinn 25.000 Euro im Jahr nicht übersteigt. Der Zuschuss sinkt von monatlich 600 Euro im ersten Jahr auf 360 Euro im zweiten und 240 Euro im dritten Förderungsjahr.
Nicolai Kwasniewski