Illegale Rabatte EU ermittelt gegen deutsche Flughäfen
Brüssel - Die Wettbewerbsbehörde eröffnete deshalb heute in Straßburg formale Prüfverfahren zu den Flughäfen Berlin-Schönefeld, Lübeck und Dortmund. Im Falle von Berlin-Schönefeld befürchtet die Kommission, dass die staatliche Betreibergesellschaft vor allem dem Billigflieger Easyjet eine zu preiswerte Exklusivnutzung eines Terminals gewährt. Zudem könnten Rabatte für Easyjet illegale Staatsbeihilfen sein, weil damit die üblichen Flughafengebühren deutlich unterschritten würden.
Ein Sprecher der Berliner Flughafengesellschaft sagte am Abend, man sehe "einem Verfahren sehr gelassen entgegen". Die Berliner Flughafen-Verwaltung sei gerne bereit, weitere Fragen der EU-Kommission zu beantworten.
Illegale Staatsbeihilfen befürchtet die Kommission zudem für die Fluglinien Aer Lingus, Basic Air, Fairline, Germanwings, Iceland Air, Ryanair, V-Bird und Volare, die allesamt von Rabatten und Unterstützung bei der Werbung profitierten. Schließlich kritisiert die Kommission eine Quersubventionierung Schönefelds durch Gewinne der beiden anderen Berliner Verkehrsflughäfen Tegel und Tempelhof. Illegale Beihilfen müssen nach EU-Recht mit Zinsen zurückgezahlt werden.
In Dortmund nimmt die Kommission eine Förderregelung für Fluglinien unter die Lupe, die neue Verbindungen schaffen oder bestehende ausbauen. Auch dabei geht es um Rabatte und Hilfe bei der Werbung. Zudem hat die Kommission den Verdacht, dass eine Quersubventionierung des Flughafens mit Gewinnen der Stadtwerke illegal sein könnte. Beim Flughafen Lübeck geht es unter anderem um Rabatte für den Billigflieger Ryanair und um die Übernahme der Verluste des Flughafens durch die Stadt.
sam/Reuters/dpa