AKTIONÄRE Im Halbschatten
Unter Aktionären gilt Karl-Walter Freitag als eine Art Wunderknabe. Mit 16 Jahren besuchte der Rheinländer seine erste Hauptversammlung. Damals nervte er Vorstand und Aufsichtsrat der Busch-Jaeger AG in Lüdenscheid mit seinen Fragen.
Der Aufsichtsrat Hans Graf von der Goltz wollte dem frechen Teenager den Mund verbieten. Minderjährige hätten kein Rederecht. Aber da kam der Graf an den Falschen.
Er habe seine Busch-Jaeger-Aktien vom Taschengeld gekauft, dozierte der Jüngling ganz souverän. Nach Paragraph 110 des Bürgerlichen Gesetzbuches, dem sogenannten Taschengeldparagraphen, sei er in diesem Falle auch als Minderjähriger voll geschäftsfähig und bäte nun, ihm die gewünschten Auskünfte nicht länger zu verweigern.
Das war Anfang der siebziger Jahre. Freitag ist mittlerweile Berufsaktionär geworden, ein Mann, der auf Hauptversammlungen wegen seiner brillanten Rhetorik gefürchtet wird. Aus seinem Taschengeld hat er inzwischen ein Vermögen gemacht. Niemand zweifelt mehr an seiner Geschäftsfähigkeit, wohl aber fragt sich so mancher, ob er nicht doch ein wenig zu geschäftstüchtig geworden ist.
Vorstandsmitglieder von zwei Aktiengesellschaften fühlen sich von Freitag erpreßt. Sie behaupten, er mißbrauche seine Rechte als Anteilseigner und lasse sich den Verzicht auf Rechtsmittel teuer bezahlen. Kölner Staatsanwälte ermitteln deshalb gegen Freitag und einige weitere Kleinaktionäre, die mit ihm gemeinsame Sache gemacht haben sollen.
Diese Anschuldigungen, sagt Freitag, sollten nur dazu dienen, »unbequeme Aktionäre mundtot zu machen«. Er habe lediglich die Möglichkeiten des Aktienrechts genutzt.
Nach dem Buchstaben des Gesetzes ist an Freitags Verhalten in der Tat wenig auszusetzen. Das Aktienrecht gibt jedem Anteilseigner Anspruch auf Auskünfte über die Geschäftslage seiner Gesellschaft. Werden sie ihm verweigert, kann er dagegen klagen.
Besonderen Schutz genießen die Aktionäre darüber hinaus, wenn ihr Unternehmen mit einem anderen verschmolzen werden soll. Die dann fällige Abfindung können sie vom Gericht nachprüfen lassen. Eine so angefochtene Fusion wird aber erst dann wirksam, wenn die Höhe der Ausgleichszahlung geklärt ist.
Das kann lange dauern. Mit nur einer Aktie und wenig Aufwand können Kleinaktionäre deshalb Fusionen auf Jahre blockieren, wenn sie immer wieder Rechtsmittel dagegen einlegen. Genau das, so die Behauptung verärgerter Manager, sei Freitags Geschäft.
Kaum ein Unternehmen kann sich nämlich einen solchen rechtlichen Schwebezustand über Jahre leisten. »Viele zahlen lieber«, sagt Hans Peter Schreib, geschäftsführendes Vorstandsmitglied der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz. Schreib distanziert sich »mit allem Nachdruck« von solchen Usancen. Der Düsseldorfer Berufsaktionäre Kurt Fiebich, der Freitag schon seit langem kennt, nennt den jungen Kollegen etwas verächtlich nur noch »Pseudoaktionär«.
Was Freitag mehr zu schaffen macht als solche Kritik, ist die Attacke eines Mannes, der sich unmittelbar betroffen fühlt. Hans-Dieter Jähler, der neue Chef der Kochs Adler AG in Bielefeld, wirft Freitag ein Spiel im Halbschatten vor, das nunmehr »unter Flutlicht« ablaufen soll.
Als bekannt wurde, daß Kochs Adler, eine Fabrik für Nähmaschinen, mit den ebenfalls in Bielefeld ansässigen Dürkoppwerken fusionieren wolle, seien auf der letzten Hauptversammlung im vergangenen Juni Leute aufgetreten, die früher nie dabei waren. Es waren die Aktionäre Freitag, Norbert Kind, der sein Handwerk bei einer Genossenschaftsbank im Westerwald gelernt hat, und ein Rechtsanwalt aus Baden-Baden namens Hans Götz. Alle drei legten Widerspruch gegen die geplante Fusion mit Dürkopp ein und drohten mit Klagen. Anwalt Götz handelte für seine Frau Christa, die nominell die Anteile an Kochs Adler hält.
Die Manager von Kochs Adler ahnten, was da auf sie zukam. So versuchten sie zunächst einmal herauszubekommen, wie teuer es werden könnte, die lästigen Kläger zufriedenzustellen.
Gleich nach der Hauptversammlung im vergangenen Juni luden sie Freitag und Kind zu einer Werksbesichtigung ein. Bei der Gelegenheit sollten auch die beiderseits interessierenden Fragen erörtert werden.
Drei Wochen später waren die beiden Aktionäre zur vereinbarten Besichtigung wieder in Bielefeld. Der Empfang war so, wie ihn sich Kleinanleger immer erträumen: Am Bahnhof stand ein Chauffeur mit dem Firmen-Mercedes bereit, im Werk geleitete der langjährige - inzwischen ausgeschiedene - Vorstandschef Alfred Zubler die beiden Besucher persönlich durch die neuen Produktionshallen.
Die kleinen Aufmerksamkeiten nützten nichts. Selbst beim zwanglosen gemeinsamen Mittagessen rückten Kind und Freitag nicht damit heraus, zu welchem Preis sie bereit wären, auf eine Klage zu verzichten. Die Verhandlungen blieben vielmehr in wolkigen Andeutungen hängen, denn er habe sich, so Freitag in einer Aktennotiz über den Verlauf des Gesprächs, »nicht in die Position eines Erpressers« drängen lassen wollen.
Deshalb erörterten die Besucher mit den Gastgebern ganz allgemein, wie ein »Interessenausgleich« zwischen Unternehmen und Aktionären abgewickelt
werden könne. Mal war von sechs- und siebenstelligen Beträgen die Rede, mal von einem Anwalt in der Schweiz, der in solchen Geschäften schon einige Erfahrungen gesammelt habe.
Konkret aber wurde keine Seite; auch bei einem weiteren Treffen machte die Kochs-Adler-Führung kein exaktes Angebot. Freitag selbst weigerte sich, eine Geldforderung zu stellen. Jeder versuchte lediglich, den anderen aufs Glatteis zu führen.
Wesentlich enger kamen Freitag, Kind und auch Götz dagegen mit dem Vorstand der Altana AG in Bad Homburg in Kontakt. Die Industrie-Holding der Quandt-Gruppe ist dabei, ihre Software-Sparte auszubauen. Zu diesem Zweck wollte die Altana die Kölner Deutsch-Atlantische Telegraphen-AG (DAT) schlucken. Die ehrwürdige Betriebsgesellschaft für Seekabel hat sich mittlerweile zu einem High-Tech-Kommunikationsunternehmen gewandelt und gilt nunmehr unter Anlegern als eines der ertragsstärksten Unternehmen.
Die Aktionäre Freitag und Kind erschienen auch auf der DAT-Hauptversammlung im Juni. Sie konnten zusammen mit dem Ehepaar Götz 30 DAT-Aktien vorweisen.
Wieder drohten Anfechtungsklagen. Klaus Schweickart vom Vorstand der Altana wurde beauftragt, herauszufinden, ob die Kleinaktionäre bereit seien, auf Klagen zu verzichten, und wenn ja, zu welchem Preis.
Sie wollten, so sagt Schweickart, einen gehörigen Batzen. Kind habe bei den Gesprächen auf einer »angemessenen wirtschaftlichen Berücksichtigung eines Lästigkeitswertes« bestanden. Zusammen mit Freitag habe Kind sich bereit erklärt, für eine halbe Million Mark auf Klagen zu verzichten. Das Geld solle steuerfrei über eine schwarze Kasse gezahlt werden.
Unter Zeugen, so versichert der Altana-Vorstand, hätten Kind und Freitag dann entwickelt, wie sie sich die Zahlungen vorstellten. Um später nicht als Aktionäre angeprangert zu werden, die sich ihre Klagen abkaufen ließen, dürften keine schriftlichen Beweise existieren.
So habe Freitag zum Beispiel vorgeschlagen, Schweickart solle mit ihm und einer Mitarbeiterin zum Schein Beraterverträge abschließen. Als weitere Möglichkeit habe Freitag angeregt, daß ihm die Altana Aktien einer anderen Gesellschaft für 21000 Mark je Stück abnehme. Der tatsächliche Wert des Papiers habe jedoch nur 1300 Mark pro Stück betragen.
Später habe sich, so Schweickart, auch der Anwalt Götz noch mit einer Forderung für seine Ehefrau gemeldet. Ihr sollten zehn DAT-Aktien ebenfalls zu einem weit überhöhten Kurs von 21000 Mark je Stück abgenommen werden. Der tatsächliche Kurs des DAT-Papiers habe jedoch nur bei 850 Mark gelegen. So hätte das Ehepaar Götz einen Schnitt von rund 200000 Mark bei dem Geschäft gemacht.
Freitag, Kind und Götz bestreiten, jemals von irgendeiner Firma, wo sie als Aktionäre auftraten, Geld verlangt zu haben. Ihnen seien vielmehr von den Unternehmen hohe Summen geboten worden, wenn sie auf Klagen verzichteten.
Altana-Manager Schweickart will sich mit solchen Erklärungen nicht zufrieden geben. Wenn nichts passiert, so Schweickart, »stehen die Kameraden bei der nächsten Kapitalerhöhung doch nur wieder vor der Tür«. Der Altana-Vorstand erstattete Anzeige wegen versuchter Erpressung bei der Kölner Staatsanwaltschaft.