Immer am Ruhetag - DER SPIEGEL
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BRANDSTIFTUNGEN Immer am Ruhetag

Brandstifter scheinen Konjunkturflauten zu schätzen: Wenn die Zahl der Konkurse steigt, nehmen auch die Schadensfälle der Feuerversicherungen deutlich zu.
• aus DER SPIEGEL 17/1978
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Eigentlich ist Karl Maulhardt als Leiter der Zentrale zur Brandursachenermittlung beim Hessischen Landeskriminalamt für Pyromanen zuständig. Doch auch über die neuesten Trends von Konjunktur und Wachstum weiß der Beamte einigermaßen Bescheid.

Brandstiftung nämlich gilt unter Feuerkriminalisten als eine Art Konjunkturindikator: An vorsätzlich gelegten Bränden wärmen sich, auskömmlich versichert, immer dann erstaunlich viele Westdeutsche, wenn Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit grassieren und die Konkursverwalter Überstunden machen müssen.

Als etwa 1966 die Konjunktur einbrach und die Kurve der Pleiten stieg, nahmen prompt auch die Brandstiftungen zu. Wenig später, nach dem »ungewöhnlich steilen Konjunkturaufschwung« (Bundesbankbericht), fiel die Zahl der Konkurse um fast 18 Prozent. Ein Jahr später hatten die Gerichte weniger zu tun: Die Zahl der Urteile gegen Brandstifter fiel um 21 Prozent.

Schon vor 90 Jahren war Kriminalisten aufgefallen, daß im damaligen Reichsland Elsaß-Lothringen in einem Jahr fast täglich ein Hopfentrockenhaus niederbrannte, im folgenden Jahr aber gar keins. Die Lösung: Im Brandjahr 1881 kostete der Zentner Hopfen 30, 1882 aber 300 Reichsmark.

»Früher war das mehr eine Bauernangelegenheit«, erinnert sich Karl Maulhardt: »Die alten Dreschmaschinen haben alle gebrannt, als die Mähdrescher kamen.« Die Feuerversicherung, bestätigte Colonia-Vorstand Dieter Wendelstadt, »hat in besonderer Weise Entwicklungshilfe zur Umstrukturierung der deutschen Landwirtschaft geleistet«.

Inzwischen haben weitere Branchen die Assekuranz als Wohlstandsfaktor schätzen gelernt. So wurde jahrelang die krisengeplagte Textilindustrie von Brandstiftern heimgesucht.

Dabei fanden die Zündler mit feinem Gespür meist eben jene Betriebe, denen der Versicherungsfall nicht ungelegen kam. In Berlin-Moabit war es der Strickwarenfabrikant Horst Berger selber, der die »Brandnester« legte -statt der Versicherungssumme von 4,2 Millionen Mark bekam er fünf Jahre.

Anders bei dem Brand der Elisabeth Feinstrumpffabrik im hessischen Dietzenbach, die einen Schaden von rund 40 Millionen Mark erlitt. Der Inhaber wurde freigesprochen, die Versicherungen zahlten. Glück gehabt: Am Tag der Brandkatastrophe war »Elisabeth«, die auf überalterten Maschinen kaum verkäufliche Nahtstrümpfe wirkte, ausweislich der Bücher illiquide.

»Jetzt brennen Diskotheken in Serie«, berichtet Feuerexperte Maulhardt über den neuen Trend nach alter Regel: »Immer am Ruhetag, meist kurz vor der Pleite, aber stets hoch versichert.«

Mit der Diskothek »Zum Kamin« (60 000 Mark) hatte eine solche Feuerkette im nordhessischen Arolsen begonnen, am Ende brannte, bei der Bremer Securitas mit 200 000 Mark versichert, in Bad Wildungen die Firma Bison Electronic -- für drei und vier Jahre zog das Landgericht Kassel unlängst die Geschäftsherren Jürgen Schmidt und Horst Steinhof aus dem Verkehr.

Urteile gegen Brandstifter gelten als Raritäten, weit mehr Verfahren werden eingestellt als eröffnet: Während 1976 die deutschen Staatsanwälte 7956 Fälle vorsätzlicher Brandstiftung aufbereiteten, fällten die Gerichte wegen dieses Delikts lediglich 547 Urteile. Das ist eine Erfolgsquote von 6,9 Prozent. Noch kümmerlicher die Bilanz des Versicherungsbetrugs: Verurteilt wurden nicht mehr als 50 Angeklagte.

Dabei schreiben Westdeutschlands Industrie-Feuerversicherer Jahr für Jahr mehr Geld in den Schornstein: 1976 mußten sie ihrer Kundschaft 2270 Millionen Mark auszahlen -- gut doppelt soviel wie 1970 und sechsmal mehr als 1960. Dunkel ist, wieviel davon »Eigennutzbrandstifter« abräumen. Wenig wird es kaum sein. In einer Studie des Bundeskriminalamtes: »Es kann also nur so sein, daß viele vorsätzliche Brandstiftungen in dem großen Sammelbecken der fahrlässigen Brandstiftung, der sogenannten »natürlichen Ursachen' oder der »unaufgeklärten Fälle' verschwinden.«

Die gefährlichsten Zündler sind längst nicht mehr Dorftrottel oder psychisch gestörte »Feuerteufel«. In Tatverdacht stehen nicht selten angesehene Geschäftsleute, deren Leumund nicht in Zweifel gezogen wird. Ihr Alibi ist lückenlos, wenn sie, wie der Hotelier Lenz in Bochum, gegen gutes Honorar zünden lassen. Lenz verlangte von der Versicherung 890 000 Mark Schadenersatz. Sein Pech: Der Auftragsbrandstifter Norbert Luckhardt legte nach der Tat ein Geständnis ab.

Die Regel ist das nicht. »Man plant und kalkuliert sorgfältig«, weiß das Bundeskriminalamt, und: »Die Arbeitsweise hat sich mit der Weiterentwicklung der Wissenschaft und Technik sehr verfeinert.«

Anders als beim Einbrecher, der Fingerabdrücke hinterläßt, anders auch als beim Betrüger, der fast immer Zeugen hat, werden die Spuren der Brandstiftung erst durch das Feuer und dann durch das Löschwasser beseitigt. »Bei wenig anderen Delikten ist die Verlockung zur Kapitulation mangels verfolgbarer Spuren so groß«, berichtete Landgerichtsdirektor Leonhard Reitberger.

Zwar wollen sich die Versicherer »nicht unbedingt die Butter vom Brot nehmen lassen« (Colonia). Doch gelegentlich zeigen sie sich spendabel, um das Abwandern verärgerter Kunden zu vermeiden. Weil sie aus Wettbewerbsgründen nicht gern zusammen mit Beamten der Strafverfolgungsbehörden gesehen werden wollen, lassen sie lieber Privatdetektive recherchieren -- bei Fahrlässigkeit kann der Versicherer seinen Kunden drücken.

Gelegentlich hilft nur der wirtschafts-kriminalistische »Schwarz-Weiß-Beweis": 5000 Hennen im Wert von 75 000 Mark seien ihm verbrannt, meldete zum Beispiel ein Eierfabrikant, als er die mitversicherte Feuer-Betriebsunterbrechung mit monatlich 20 000 Mark in Rechnung stellte. Erst die Überprüfung der Lieferanten ergab, daß das eingekaufte Futter höchstens 400 Tiere ernährt hätte.

Die Fülle der Details strapaziert die Nerven. Sachverständige beweisen dem Richter, dem der verworrene Stoff ohnehin nicht schmeckt, daß die Dinge halt doch arg kompliziert seien. »Am Ende liegt über dem Prozeß dann dichter Nebel« (Reitberger) -- das Verfahren wird gar nicht erst eröffnet oder gleich eingestellt, Zweifel garantiert Freispruch.

»Vielleicht ist ein Käfer durch das Fabrikfenster hereingeflogen, hat eine Wergflocke aufgenommen, am offenen Feuer entzündet und so den Brand verursacht«, zitiert Reitberger aus einem »Handbuch für Untersuchungsrichter

In Regensburg war es eine Zweizentnersau. Sie habe, so der Bauer, einen mannshoch installierten Infrarotstrahler durch einen sportiven Satz von der Wand geholt und so den Stall bis auf die Grundmauern eingeäschert. »Wie hoch springt eine Zweizentnersau?« fragte der Richter. Dann stellte er das Verfahren ein.

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