Medien Immer dieselben
Es war ein seltenes Bild, das sich am vergangenen Freitag nachmittag in der Medienanstalt Berlin-Brandenburg bot: »Wir strahlen alle wie die Honigkuchenpferde«, beschrieb Ingeborg Ludwig, die Justitiarin des Hauses, die Stimmung. »Jetzt geht es los.«
Die Medienwächter hatten allen Grund zur Ausgelassenheit. Ihnen war es mit einem Verfahren gegen die Zulassung des Deutschen Sportfernsehens (DSF) gelungen, dem Medienimperium des Münchner Kaufmanns Leo Kirch und seiner scheinbar unaufhaltsamen Expansion vorerst Einhalt zu gebieten.
Das hatte noch niemand geschafft, nicht mal der Springer-Konzern, der Kirch lange Zeit erbittert bekämpft hat. Anlaß zur Freude gab ein wegweisender Beschluß des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH): In einem Eilverfahren um die von der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien erteilte Sendelizenz für das von Kirch, Springer und zwei ausländischen Unternehmen betriebene DSF hatte der VGH einen sofortigen Ausstrahlungsstopp verfügt. Begründung: Das DSF-Engagement Kirchs gefährde den »Grundsatz der Meinungsvielfalt«.
Mit seinem Münchner Erfolg ist es dem Chef der Berliner Medienanstalt, Hans Hege, erstmals gelungen, in eine Entwicklung einzugreifen, die seit der Einführung privater Medien nahezu unkontrolliert abgelaufen war: Zwar ist seit 1987 per Staatsvertrag zwischen den Bundesländern geregelt, wer unter welchen Bedingungen auf Sendung gehen und daß niemand mehr als zwei TV-Stationen betreiben darf. Nur: Kontrolliert wurde die Erfüllung dieser Konditionen kaum. Wer genügend Geld und Einfluß hatte, bekam auch eine Lizenz.
Ungeniert wilderten mächtige Medienkonzerne auf dem Markt für Fernsehen und Hörfunk. Mal offen, mal nur mäßig verdeckt, entstand in einem quasi rechtsfreien Raum ein kompliziertes Geflecht aus Beteiligungen und Subbeteiligungen zwischen Verlagen und Sendern, mächtigen Privatleuten und internationalen Gesellschaften. Ganz tief im Dschungel: Leo Kirch und seine Gruppe.
Allein im deutschen Fernsehgeschäft hält Kirch offiziell Anteile an Sat 1, Premiere und am DSF. Sein Sohn Thomas tritt als Gesellschafter bei Pro 7 und beim Kabelkanal auf. Noch.
Denn der Richterspruch zielt auch auf Kirch, den Jüngeren. Zwar haben Vater und Sohn bisher immer behauptet, geschäftlich nicht verbunden zu sein. Doch erst jetzt müssen sie dies auch beweisen - was die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) bei der DSF-Zulassung »nicht geprüft« (Beschluß), sondern einfach geglaubt hatte. »Es ist bei nahen Verwandten besonders eingehend und überzeugend darzulegen«, so der VGH-Beschluß, »warum die Grundsätze der Medienvielfalt gewahrt sind.«
Das wird schwierig für die Kirchs. Denn Leo und Thomas wickeln ihre Geschäfte nicht nur in ein und demselben Münchner Gebäude ab, sondern verwenden auch noch ein gemeinsames Sendezentrum und Arbeitsprogramm.
Mögliche Konsequenz: Sollte in der anhängigen Hauptverhandlung die unzulässige Konzentration der Kirchs bei gleich fünf Sendern festgestellt werden, droht jedem der Lizenzentzug, vor allem Pro 7 und dem Kabelkanal.
Die Richter schrieben mit Blick auf die Fernseh-Familie denn auch fest, welches Geschäftsgebaren die Erteilung einer Sendelizenz ausschließt: »Wer seine persönlichen Verhältnisse und seine geschäftlichen Verpflichtungen nicht offenlegen will oder kann, ist kein geeigneter Anbieter im privaten Rundfunk.«
Und: »Medienvielfalt bedeutet nicht, daß sich immer dieselben Interessenten in stets wechselnden Zusammensetzungen den Medienmarkt untereinander aufteilen.«
Schon jetzt wird es für zwei Kirch-Projekte eng; die Münchner Entscheidung hat, wie Hege-Anwalt Christoph Wagner sagt, »Signalwirkung« für andere Fälle von Verflechtungsverdacht: In Nordrhein-Westfalen überprüft die dortige Landesmedienanstalt Kirchs Beteiligung bei Sat 1, in Schleswig-Holstein bei Pro 7. Auch andere Großkonzerne wie beispielsweise Bertelsmann (RTL, RTL 2, Premiere und Vox) müssen künftig mit peinlich genauer Überprüfung ihrer TV-Aktivitäten rechnen.
Daß die BLM dem Beschluß folgt und den Sportsender abschaltet, war vergangenes Wochenende nicht zu erkennen. Die Münchner Medienkontrolleure kämpften weiter für den Kirch-Sender und legten gegen den Beschluß der Verwaltungsrichter Beschwerde beim bayerischen Verfassungsgericht ein.
Hege-Justitiarin Ludwig hält dies für eine »Finte, mit der Zeit geschunden werden soll«. Nach ihrer Ansicht ist Kirchs DSF seit Freitag vergangener Woche illegal am Netz. Kirch sei, sagt Ludwig, jetzt »an einem Piratensender« beteiligt.