MIETEN In die vollen
Dieter Haack, Bonns sozialdemokratischer Wohnungsbauminister, hält die Sache für »vertretbar«. Es handele sich nur um eine »marginale Änderung« des Mietrechts.
Ernst Walthemathe, Wohnungsbauexperte der SPD-Fraktion, ist da ganz anderer Meinung: »Das führt zu drastischen Erhöhungen der Bestandsmieten.« Sein SPD-Kollege Gerhard Schröder schimpft: »Der Haack hat gar nicht begriffen, wieviel sozialer Sprengstoff darin liegt.«
Die Sache: Bonn will das Mietrecht ändern und dabei für alle Gemeinden über 100 000 Einwohner sogenannte Mietspiegel - Übersichten über die ortsüblichen Mieten - gesetzlich vorschreiben.
Bisher war es den örtlichen Mietervereinen und den Haus- und Grundeigentümerverbänden freigestellt, ob sie Mietvergleiche herausgeben. So sind in Großstädten wie Kiel und Lübeck noch keine Mietspiegel zu haben.
Diese Mietspiegel sollen Mietern und Vermietern auf dem undurchsichtigen Wohnungsmarkt mehr Durchblick verschaffen. Zu diesem Zweck werden - gestaffelt nach Alter, Lage und S.85 Ausstattung der Wohnungen - Mietzinsspannen aufgeführt.
Für eine Wohnung in »normaler Lage« zwischen 41 und 65 Quadratmetern, Baujahr 61 bis 67, mit Bad und Sammelheizung, mußten zum Beispiel nach dem Hamburger Mietspiegel von 1979 die Mieter zwischen 4,69 und 7,49 pro Quadratmeter zahlen.
Will der Vermieter nach dem noch geltenden Recht eine Mieterhöhung durchsetzen, so muß er sich am Mittelwert der im Mietspiegel angegebenen Vergleichsmiete orientieren, beim Hamburger Beispiel an 6,03 Mark.
Das soll nun künftig anders werden. Der Regierungsentwurf zum Mietrechtsänderungsgesetz macht nicht nur die Mietpreisspiegel für alle Groß-Kommunen verbindlich; er läßt überdies eine Klage des Vermieters schon dann zu, wenn die verlangte Mieterhöhung »innerhalb der im Mietspiegel angegebenen Mietzinsspannen« liegt.
»Dadurch wird der Vermieter ermuntert, die Miete zu nehmen, die am oberen Rand der Spanne liegt«, rügt Gerhard Orgaß, CDU-Sozialausschüßler und nebenher Generalsekretär des Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumplanung. Wie Orgaß fürchten viele Haack-Kritiker, daß die Mietrechtsänderung eine Flut von Mieterhöhungen bringt.
Mit dem neuen Verfahren, so beschwichtigt Haack, werde mitnichten darüber vorentschieden, ob eine Mieterhöhung wirklich berechtigt sei: Im Streitfall bleibe es Sache des Richters, welche Miete er als ortsüblich gelten lasse.
Mit solchen »Interpretations-Kniffen« verschleiert nach Meinung des SPD-Abgeordneten Schröder der Parteifreund Haack die wahre Lage. Die nämlich verändere sich völlig zuungunsten der Mieter: Habe jetzt noch der Vermieter zu begründen, warum er mehr als den Mittelwert der Vergleichsmiete verlange, so werde künftig die Beweislast umgekehrt. Dann müsse der Mieter beweisen, daß sein Hauswirt zuviel fordere. Das aber werde ihm schwerfallen.
Auch liefen die Mieter höchst selten zu Gericht. In weit über 90 Prozent aller Fälle akzeptieren sie letztlich die vom Hauswirt verlangten Mieterhöhungen, weiß man beim Mieterbund.
Ein Indiz dafür, daß Haacks Mietrechtsänderung gewiß nicht die Mieter begünstigen wird, ist der Beifall des FDP-Wohnungsbauexperten Hans Gattermann. Der feiert die »kleine Änderung« als eine Auflockerung des von den Vermietern heftig kritisierten Mietrechts.
Gattermann und Freunde halten die unlängst beschlossene Einführung sogenannter Staffelmieten - bei neuen Mietverträgen werden Mieterhöhungen von vornherein vereinbart - für unzureichend, um den privaten Wohnungsbau für Anleger wieder attraktiver zu machen. Der Freidemokrat: »Das bleibt unwirksam, wenn nicht in die Bestandsmieten Bewegung kommt.«
Gerhard Jahn (SPD), Präsident des Mieterbundes, argumentiert hingegen: »Hier wird eine Legende aufgebaut.« Der private Mietwohnungsbau werde bei Kostenmieten von 20 Mark und mehr, die kaum ein Mieter zu zahlen bereit wäre, auf absehbare Zeit unrentabel bleiben. Da helfe auch eine Mietrechtsänderung nichts.
Die Pläne der Regierung, so Jahn, führten lediglich dazu, bei bestehenden Wohnungen die Renditen beträchtlich aufzubessern. Dabei lägen schon jetzt alle vor 1975 mit vergleichsweise niedrigen Herstellungskosten errichteten Wohnungen in der Gewinnzone.
Die meisten Christ- und Freidemokraten argumentieren, der Staat könne den Beziehern geringer Einkommen bei steigenden Mieten mit mehr Wohngeld helfen. Doch das hält SPD-Schröder angesichts der Ebbe in den staatlichen Kassen für Augenwischerei.
Kommt Haack mit seiner Gesetzesänderung durch, dann müßten nach einem Gutachten der Gewos Gesellschaft für Wohnungs- und Siedlungswesen die Mieter mit Mieterhöhungen zwischen zwei und vier Mark pro Quadratmeter rechnen - bei einer 100-Quadratmeter-Wohnung mithin Mehrausgaben der Mieter zwischen 200 und 400 Mark.
Es könnte noch etwas mehr werden, würde die CDU/CSU im Bundesrat ein zusätzliches Geschenk für die Hauseigner durchdrücken. Wie die Freidemokraten möchte die Union in die Mietspiegel nur jene Mietabschlüsse einbeziehen, die nicht älter als vier Jahre sind. Da dies zugleich die höchsten Mieten am Ort sind, würde der Mietspiegel ganz beträchtlich angehoben.
Das wäre auch für Wohnungsbauminister Haack »unvertretbar«.