Infomatec Vorstände wieder frei
Augsburg - Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) München besteht kein dringender Tatverdacht gegen Harlos und Häfele. Die Richter beendeten mit dieser Entscheidung die Untersuchungshaft, die die beiden Ex-Chefs seit November 2000 absitzen mussten. Die Augsburger Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, mit falschen Ad-hoc-Mitteilungen die Kurse in die Höhe getrieben zu haben und davon durch den Verkauf eigener Aktien profitiert zu haben.
"Das OLG hat klargestellt, dass an dem Hauptvorwurf des Insiderhandels nichts dran ist", sagte Rechtsanwalt Guido Frings, der Harlos vertritt, in einer ersten Reaktion. Es bliebe nun nur der Vorwurf falscher Ad-hoc-Meldungen, dem man nun gelassen entgegensehe, sagte er.
Das sieht die Augsburger Staatsanwaltschaft anders. Der leitende Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz sagte: "Wir nehmen die Entscheidung des OLG zur Kenntnis, werden aber weiter ermitteln." Dies gelte auch für den Hauptvorwurf des Insiderhandels, so Nemetz.
Er wies auch darauf hin, dass Harlos und Häfele nur gegen Auflagen aus der Haft entlassen wurden. Jeder von ihnen musste eine Kaution von 750.000 Mark hinterlegen.