Insideraffäre Ex-Anlegerschützer bleibt in Haft
Firmenschild der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger: Keine Fluchtgefahr
Foto: Marc Müller/ dpaMünchen - Die Wartezeit für die Beschuldigten im Insiderskandal bei der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) geht weiter: Gut ein Jahr nach der spektakulären Großrazzia der Münchner Staatsanwaltschaft wegen angeblicher Aktienkursmanipulationen durch Ex-Funktionäre der SdK befinden sich zwei der Beschuldigten noch immer in Untersuchungshaft. Dabei gelten für die Dauer einer solchen Maßnahme besondere Vorschriften. Zumindest einer der Männer, der ehemalige SdK-Vize Markus Straub, sollte auf Antrag seiner Verteidiger in den vergangenen Tagen eigentlich gegen Kaution freikommen, muss nun aber doch weiter in Traunstein einsitzen.
Der 42-Jährige, argumentierten seine Anwälte, sei als Vater einer minderjährigen Tochter am Familienwohnsitz bei München fest verwurzelt und besitze keine Auslandsimmobilien. Daher bestehe keine Fluchtgefahr. Die zuständige Richterin am Landgericht sah das offenbar ähnlich und stimmte der Haftverschonung zu.
Doch wie bereits in einem früheren Fall legte die Staatsanwaltschaft gegen den Beschluss Beschwerde ein. Das Oberlandesgericht entschied nun, dass Straub weiter in U-Haft bleibt, obwohl der Prozess gegen ihn und drei weitere Beschuldigte frühestens Anfang kommenden Jahres beginnt.