Insiderhandel Ex-Freenet-Chef Spoerr zu Geldstrafe verurteilt
Hamburg - Ex-Freenet-Chef Eckhard Spoerr ist zu einer Geldstrafe von 300.000 Euro verurteilt worden, sein Finanzchef Axel Krieger muss 150.000 Euro zahlen. Außerdem müssen die beiden Manager den Nettoerlös aus der Transaktion von jeweils rund 700.000 Euro an die Staatskasse zahlen. Dies entschied die Wirtschaftsstrafkammer des Hamburger Landgerichts.
Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die beiden Angeklagten kurz vor dem dramatischen Einbruch des Börsenkurses im Sommer 2004 unter Ausnutzung von Insiderwissen Freenet-Aktien verkauft und damit einen Bruttogewinn von jeweils rund 1,2 Millionen Euro gemacht haben.
Beide Angeklagte hatten den Vorwurf des Insiderhandels stets zurückgewiesen. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert und kündigte noch am Freitag Revision an.
Spoerr und Krieger hatten im Sommer 2004 jeweils Freenet-Aktien im Wert von rund 1,2 Millionen Euro aus einem Optionsprogramm für den Vorstand verkauft. Kurze Zeit später ging der Kurs der Aktie stark zurück, nachdem negative Informationen über den Geschäftsverlauf des Unternehmens veröffentlicht worden waren.
Spoerr und Krieger führten zu ihrer Verteidigung an, sie hätten sich bereits im Jahr 2003 auf einen zügigen Verkauf der Aktien verständigt und dann die Option zum frühestmöglichen Zeitpunkt eingelöst. Mit dem aktuellen Geschäftsverlauf von Freenet habe das nichts zu tun gehabt; insofern hätten sie keine Insiderinformationen ausgenutzt.
Das Gericht folgte dieser Argumentation nicht. Die Manager hätten ihre Aktien nicht verkaufen dürfen, weil sie vorhersehen konnten, dass der Kurs nach der Veröffentlichung der ihnen bekannten Geschäftsentwicklung zurückgehen würde, erklärte der Vorsitzende Richter. "Auch ein Lokführer muss bremsen, wenn er von einem Hindernis auf den Schienen erfährt und kann sich nicht darauf berufen, er habe den Fahrplan einhalten wollen", sagte er.
Spoerr und Krieger hätten ihren Informationsvorsprung zu ihren Gunsten ausgenutzt und damit gegen das Gesetz über den Wertpapierhandel verstoßen. Da der Vorgang schon lange zurückliege, der Sachverhalt eingeräumt wurde und die Angeklagten nicht vorbestraft seien, habe die Kammer von einer Freiheitsstrafe abgesehen.
Kriegers Anwalt Otmar Kury reagierte verärgert auf das Urteil und die Begründung und kündigte Revision beim Bundesgerichtshof an. Das Urteil sei nicht überzeugend begründet. Oberstaatsanwalt Uwe Hitziger sagte, seine Behörde werde das Urteil zunächst prüfen und halte nach wie vor eine Freiheitsstrafe für angemessen. Es sei aber durchaus denkbar, dass sich die Anklagebehörde mit der Geldstrafe zufriedengebe und auf Rechtsmittel verzichte.
Spoerr stand fast zehn Jahre lang an der Spitze der Freenet AG. In dieser Zeit gelang es ihm, das Unternehmen als einen der führenden Anbieter im deutschen Internet- und Mobilfunkmarkt zu etablieren. Bei der Fusion mit der Muttergesellschaft Mobilcom setzte sich Spoerr als Chef des neuen Gesamtunternehmens durch.
Der 40-jährige Manager war in seiner Amtszeit oft umstritten und musste verschiedene Konflikte mit Aktionärsgruppen durchstehen. Zuletzt war es ihm nicht gelungen, die DSL-Sparte zu verkaufen und er hatte den Abbau von 1000 Arbeitsplätzen nach der Übernahme des Konkurrenten Debitel angekündigt.
Spoerr hatte nach langem Hin und Her Ende Dezember seinen Rücktritt bei Freenet angekündigt und war zum 23. Januar ausgeschieden.
Bereits im August 2008 hatte es einen Putsch-Versuch gegen ihn gegeben. Die Firma United Internet (UI) hatte per Gerichtsbeschluss durchgesetzt, dass auf der anstehenden Freenet-Hauptversammlung über die Absetzung des Vorstands und des kompletten Aufsichtsrats abgestimmt werden muss. UI-Chef Ralph Dommermuth warf Spoerr vor, "im großen Stil Aktionärsvermögen verbrannt" zu haben.