Insolvenz-Veröffentlichungen: Reibach mit den Pleiten - DER SPIEGEL
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Insolvenz-Veröffentlichungen Reibach mit den Pleiten

Ein neues Gesetz soll alle Insolvenzgerichte verpflichten, die anstehenden Verhandlungen zentral in einem elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Die Länder protestieren: Sie möchten das einträgliche Geschäft mit den Anzeigen behalten.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Berlin - Eine Gesetzesinitiative des Bundesjustizministeriums zur Reform des Insolvenzrechts sorgt für heftigen Ärger mit den Ländern. Die Berliner wollen sämtliche deutsche Insolvenzgerichte verpflichten, die Verfahrenshandlungen zentral im "Elektronischen Bundesanzeiger" bekannt zu machen. Bislang wurden sie in landeseigenen Medien veröffentlicht.

Dabei geht es nicht zuletzt ums Geld: Die vorgeschriebene Veröffentlichung - im Schnitt sieben pro Insolvenz - kostet mindestens 25 Euro pro Anzeige und wird in der Regel aus der Insolvenzmasse bezahlt. Bei über 84.000 Insolvenzen (2002) könnte der Bundesanzeiger also mehrere Millionen Euro einstreichen. An dem Verlag ist der Bund mit 35,1 Prozent beteiligt. Einige Länder fragen sich bereits, ob die Neuregelung lediglich der "finanziellen Sanierung" des Bundesanzeigers dienen soll.