Insolvenz-Veröffentlichungen Reibach mit den Pleiten
Berlin - Eine Gesetzesinitiative des Bundesjustizministeriums zur Reform des Insolvenzrechts sorgt für heftigen Ärger mit den Ländern. Die Berliner wollen sämtliche deutsche Insolvenzgerichte verpflichten, die Verfahrenshandlungen zentral im "Elektronischen Bundesanzeiger" bekannt zu machen. Bislang wurden sie in landeseigenen Medien veröffentlicht.
Dabei geht es nicht zuletzt ums Geld: Die vorgeschriebene Veröffentlichung - im Schnitt sieben pro Insolvenz - kostet mindestens 25 Euro pro Anzeige und wird in der Regel aus der Insolvenzmasse bezahlt. Bei über 84.000 Insolvenzen (2002) könnte der Bundesanzeiger also mehrere Millionen Euro einstreichen. An dem Verlag ist der Bund mit 35,1 Prozent beteiligt. Einige Länder fragen sich bereits, ob die Neuregelung lediglich der "finanziellen Sanierung" des Bundesanzeigers dienen soll.