Irreführung: BGH beanstandet Praktiker-Werbung - DER SPIEGEL
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Irreführung BGH beanstandet Praktiker-Werbung

"20 Prozent auf alles" - den Werbeslogan für die Praktiker-Baumärkte haben wohl viele Deutschen im Ohr. Doch der Bundesgerichtshof hat die Reklame nun in einem Urteil beanstandet.
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Karlsruhe - Die Praktiker-Baumärkte dürfen nicht mit ihrem Slogan "20 Prozent auf alles außer Tiernahrung" werben, wenn sie einzelne Artikel unmittelbar zuvor billiger angeboten haben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschieden.

Dem BGH zufolge war eine Rabattaktion im Januar 2005 irreführend und damit wettbewerbswidrig, weil in der Woche davor vier Artikel aus dem 70.000 Posten umfassenden Sortiment billiger verkauft worden waren als während der Rabattwoche selbst.

"Das ist ein ziemlich klarer Fall der Irreführung", sagte der Senatsvorsitzende Joachim Bornkamm bei der Urteilsverkündung. Damit gab der BGH der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Recht, die die Preisunterschiede bei Testkäufen festgestellt und geklagt hatte.

Bornkamm räumte ein, dass man bei so wenigen beanstandeten Artikeln aus dem Riesensortiment durchaus von einer "Kleinigkeit" sprechen könnte. Allerdings lasse das Gesetz wenig Spielraum, den Fall als Bagatell-Angelegenheit zu behandeln und damit von einem Unterlassungsurteil abzusehen. Der Gesetzgeber habe mit der entsprechenden Vorschrift im Wettbewerbsrecht eine Werbung mit Preissenkungen unterbinden wollen, weil sie ein "hohes Irreführungspotential" berge.

"Die Fälle, in denen ein solches Verhalten nachgewiesen werden kann, beruhen auf Testkäufen", erläuterte Bornkamm. Weil es ohnehin schwer genug sei, mit solchen Stichproben Wettbewerbsverstöße nachzuweisen, seien bereits einzelne nachgewiesene Fälle ausreichend - auch, weil dahinter möglicherweise weitere Verstöße gegen die Werberegeln zu vermuten seien.

In der Verhandlung hatte Praktiker-Anwalt Thomas von Plehwe von einem Bagatellverstoß gesprochen. Die Preise für die vier Artikel - darunter ein Akkuschrauber, ein Schlagbohrer und eine Raufaser-Tapete - seien über Monate konstant gewesen und im harten Preiskampf mit anderen Baumärkten lediglich für eine Woche gesenkt worden. Danach sei Praktiker wieder zu den ursprünglichen Preisen zurückgekehrt, auf die umgehend der 20-Prozent-Rabatt gewährt worden sei.

(Az: I ZR 122/06 vom 20. November 2008)

cvk/dpa/dpa-AFX

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