Jugoslawiens Arbeiter-Selbstverwaltung - DER SPIEGEL
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Samstags ohne Bezahlung ins Werk Jugoslawiens Arbeiter-Selbstverwaltung

• aus DER SPIEGEL 14/1973
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Die Verwaltung der Produktionsmittel durch die Arbeiter selbst -- nicht etwa der Mitbesitz -- wurde in Jugoslawien 1950 eingeführt. Danach wählt die Vollversammlung eines Betriebes auf zwei Jahre ihre Arbeiterräte, die fast immer durch Funktionäre der Kommunistischen Partei, die Gewerkschaft und die kommunistisch geführte Jugendorganisation vorbestimmt werden.

Über sämtliche sozialen und wirtschaftlichen Belange der Produktion, über Planung, Postenbesetzung, Verwaltung, Verkauf, Lohn, Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen und Kündigungen kann dieses Gremium namens oder unter Beteiligung der Vollversammlung entscheiden. Die Firmenspitze zu besetzen ist weitgehend Sache der Partei, die für personengenau gezielte öffentliche Ausschreibungen sorgt und dem Arbeiterrat den Auserwählten dann präsentiert. Macht und Aufgaben sollen durch einen Selbstverwaltungskontrakt zwischen Arbeiterräten und Direktoren aufgeteilt werden.

In Konzernen wählt die Vollversammlung jedes Zweigbetriebes eigene, wiederum politisch ausgesuchte Delegierte für einen Zentralen Arbeiterrat. Der bestimmt einen Exekutivrat, bestehend aus Arbeitervertretern. Technikern und Direktoren. Dieses Gremium beruft wieder hauptamtliche Experten, die ihm die letztlich zwingenden Argumente der Technokratie liefern.

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