Justiz Mehr Häftlinge durch Arbeitslosigkeit
Hamburg - Wenn jemand wegen Ladendiebstahls oder Verkehrsdelikten mit einer Geldstrafe belegt wird, kann er sie qua Gesetz wahlweise an die Gerichtskasse überweisen oder im Gefängnis absitzen. Viele Menschen haben diese Wahl in der Realität nicht mehr, wenn sie verurteilt werden: Erwerbslose könnten sich das Strafgeld oftmals nicht leisten und müssten ins Gefängnis, berichtet die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf ein Papier des Bundesjustizministeriums.
Der Trend ist an der Belegung der Gefängnisse zu beobachten: Bereits ein Fünftel aller inhaftierten Strafgefangenen verbüßt dem Justizministerium zufolge Freiheitsstrafen von weniger als sechs Monaten. Die Zahl dieser Haftfälle als "Folge veränderter sozialer und wirtschaftlicher Verhältnisse", insbesondere von Arbeitslosigkeit, sei "beträchtlich gestiegen".
Um das Problem abzufangen, sieht ein Referentenentwurf des Ministeriums nach "Bild"-Angaben nun eine Neuregelung vor: Verurteilte sollen künftig auch gemeinnützige Arbeit leisten können, statt ins Gefängnis zu gehen.