Kabelnetz Scheitert Liberty Media am Kartellamt?
Berlin - Den entscheidenden Hinderungsgrund sieht Böge im gleichzeitigem Erwerb eines Minderheitsanteils am Pay-TV-Sender Premiere. Ein Kauf lediglich der zehn Millionen Kunden zählenden Kabelnetze hätte zu keiner Verschlechterung im Wettbewerb geführt, sagte Böge der "Berliner Zeitung". Schließlich habe ja schon der Verkäufer, die Telekom, über eine Monopolstellung verfügt. Auch an den Fernsehaktivitäten von Liberty Media in Deutschland störe sich das Amt kaum. Schließlich würde mit dem US-Konzern ein weiterer Wettbewerber im Fernsehen auf den Plan treten und damit grundsätzlich der Wettbewerb gestärkt.
Der Antrag von Liberty Media aber, auch den 22-prozentigen Minderheitsanteil der australischen News Corp am einzigen deutschen Bezahl-Fernsehsender Premiere übernehmen zu wollen, bereite nun dem Kartellamt Probleme, hieß es. Grund dafür sei die Schwierigkeit, jetzt noch zu Gunsten von Liberty die so genannte Abwägungsklausel einzusetzen.
Diese Klausel erlaubt es dem Kartellamt, Übernahmen selbst dann zu genehmigen, wenn sie zu einer marktbeherrschenden Stellung führen. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass in benachbarten Märkten mehr Wettbewerb entsteht. "Die Abwägungsklausel wird vom Bundeskartellamt nur dann herangezogen, wenn die Unternehmen entsprechende Vorschläge unterbreiten", erläuterte Böge. Bei der Genehmigung des Kabel-Deals hätte Liberty laut Beobachtern vor allem das Angebot geholfen, das Kabelnetz so aufzurüsten, dass darüber auch Telefon- und Internetdienste genutzt werden können.
Dadurch würde es zu zusätzlichem Wettbewerb im Telefon-Ortsnetz kommen, das bisher die Telekom beherrsche, schreibt die Tageszeitung. Auch Vorschläge, mehr Wettbewerb im Fernsehsektor zu erzeugen, hätten Liberty wohl geholfen. "Wegen des beabsichtigten Einstiegs bei Premiere erwarte ich nicht, dass noch Vorschläge von Liberty gemacht werden", so Böge. Das Bundeskartellamt will im Januar eine Entscheidung in dem Übernahmeverfahren bekannt geben.