Kabelnetze: Kartellamt untersagt Monopol - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Kabelnetze Kartellamt untersagt Monopol

Durch die Übernahme der drei regionalen Kabelnetzgesellschaften Ish, Iesy und Kabel Baden-Württemberg wollte Kabel Deutschland zum Monopolisten mit derzeit mehr als 17 Millionen angeschlossenen Haushalten aufsteigen. Das Bundeskartellamt machte dem Unternehmen jetzt einen Strich durch die Rechnung.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Bonn/München - Deutschlands größter Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland (KDG) zog seinen Antrag auf Genehmigung der Übernahme der drei letzten Konkurrenten zurück. "Das Unternehmen reagiert damit auf die wiederholt negativen Signale vom Bundeskartellamt", erklärte Kabel Deutschland am Mittwoch in München.

Kartellamtspräsident Ulf Böge hatte seine ablehnende Haltung damit begründet, dass die Schaffung eines Kabelmonopols den technischen Fortschritt im Kabel bremsen könnte. Dieser Fortschritt sei vor allem von den kleineren Gesellschaften vorangetrieben worden.

Mit der Übernahme der drei regionalen Kabelnetzgesellschaften Ish (Nordrhein-Westfalen), Iesy (Hessen) und Kabel Baden-Württemberg (KBW) für insgesamt 2,7 Milliarden Euro wäre KDG zum alleinigen Anbieter von Kabelfernsehen in Deutschland mit derzeit mehr als 17 Millionen angeschlossenen Haushalten geworden. Um das Kartellamt milde zu stimmen, hatte das Unternehmen nach einem ersten Veto der Wettbewerbshüter eine Reihe von Kompromissvorschlägen angeboten. Dies reichte dem Bundeskartellamt aber nicht aus.

KDG kritisierte die ablehnende Haltung der Kartellwächter. "Wir haben sehr weit reichende Zugeständnisse gemacht, da können wir nicht darüber hinaus gehen", sagte ein Sprecher. Auch bei einem endgültigen Scheitern sei das Geschäftsmodell der KDG nicht gefährdet. "Wir sind immer noch der größte Kabelnetzbetreiber in Europa." Größer sei der volkswirtschaftliche Schaden. Sowohl bei den schnellen Internetzugängen als auch bei den privaten Fernsehsendern werde zusätzlicher Wettbewerb durch eine bundesweit aktive KDG verhindert.

Diese quasi Monopolstellung hätte nach Einschätzung des Kartellamts aber gravierende Auswirkungen für Programmanbieter und Fernsehkunden gehabt und zu einer zu großen Abhängigkeit von TV-Sendern von einem Kabelmonopolisten geführt. Das Kartellamt hatte die Übernahmen in einer Vorentscheidung bereits untersagt, da KDG seine bereits bestehende Markt beherrschende Stellung gegenüber den Anbietern von TV-Programmen, weiter verstärkt habe.

Um die Fusion über eine so genannte kartellrechtliche Abwägung doch noch genehmigungsfähig machen, bot KDG Milliardeninvestitionen in das schnelle Internet an. Dieser Bereich wird vom Marktführer Deutsche Telekom dominiert. KDG-Chef Roland Steindorf erklärte, in den nächsten zehn Jahren rund 21 Millionen Haushalte mit einem Internet-Zugang über das Breitbandkabel ausrüsten und dafür insgesamt 1,8 Milliarden Euro investieren zu wollen.

KDG konnte das Kartellamt dadurch und mit Zugeständnissen an die privaten Fernsehsender aber nicht umstimmen. Bei den KDG-Vorschlägen habe es sich durchweg um Investitions- und Verhaltensauflagen gehandelt, die einer laufenden Kontrolle bedürften und auch rechtlich unzulässig seien, erklärte das Kartellamt. Außerdem sei davon auszugehen, dass der Zusammenschluss für die Einführung von Internet über das Breitbandkabel nicht erforderlich ist und dass die Kabelnetzbetreiber Ish, Iesy, KBW und KDG jeder für sich breitbandige Internetdienste anbieten können.