Kampf gegen Schwarzarbeit Zollbeamten wird Einschreiten erschwert
Hamburg - Die Dienstanweisungen für Zollbeamte, die zur Bekämpfung der Schwarzarbeit unterwegs sind, werden immer absurder. Neuerdings dürfen die Beamten nicht einmal mehr einschreiten, wenn sie bei ihren Kontrollen eine scharfe Schusswaffe finden. Sie dürfen die Waffe mangels Zuständigkeit weder sicherstellen noch beschlagnahmen, bereits "die Frage nach waffenrechtlichen Erlaubnissen ist unzulässig und muss von der geprüften Person nicht beantwortet (...) werden", heißt es in einem internen Zollpapier.
Schon in der Vergangenheit hatte es intern Knatsch gegeben, weil das Bundesfinanzministerium, dem die Zöllner unterstehen, die Auffassung vertritt, dass die Beamten obwohl in Uniform selbst bei Straftaten, die in ihrer Gegenwart geschehen, nicht als Vollzugsbeamte, sondern nur als Bürger einschreiten dürfen. "Das ist eine Lizenz zum Wegsehen", kritisiert Frank Buckenhofer von der Gewerkschaft der Polizei. Der Zoll habe als Sicherheitsbehörde auch polizeiliche Vollzugsaufgaben, deshalb dürfe sich der Bundesfinanzminister mit solchen Vorschriften nicht aus der Verantwortung stehlen.
Andreas Ulrich